Vorausanerkennung im Rahmen eines Erasmus+ Studienaufenthalts für Lehramtsstudierende

 Lehramtsstudierende, die für einen Erasmus+ Studienaufenthalt an einer europäischen Partneruniversität am jeweiligen Institut ausgewählt wurden und die Nominierungsunterlagen im International Relations Office (IRO) eingereicht haben, müssen als nächsten Schritt die Vorausanerkennung ihrer Kurse klären.

Diese Vorausanerkennung wird über ein OLA (Online Learning Agreement) durchgeführt. Informationen zu diesem System erhalten Studierende direkt vom IRO. Diese Information stellt eine Ergänzung zum OLA-Guide für Erasmusstudierende dar. Fragen wie z.B. „Wie fülle ich das OLA aus?“ werden dort beantwortet. Für ein Semester im Ausland muss ein OLA mit Kursen im Ausmaß von 30 ECTS-AP geplant werden.

Alle Lehramtsstudierenden werden in einem ihrer Fächer für einen Erasmusaufenthalt nominiert. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 10 ECTS-AP aus dem anderen Fach oder aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zu absolvieren, sofern das von der jeweiligen Partneruniversität erlaubt wird (es kann z.B. sein, dass gewisse Fächer an einer Universität nicht angeboten werden, bestimmte Fakultäten nicht für Erasmusstudierende offen sind,…) und Sie das möchten, da es in Ihren persönlichen Studienplan für das Auslandssemester passt (Ausnahme: Deutsch LA-Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im nicht-deutschsprachigen Ausland absolvieren).

Vorbesprechung mit Bevollmächtigten

Die Vorausanerkennung der Kurse muss mit den jeweiligen Studienbevollmächtigten eines Fachs besprochen und im OLA bestätigt werden. Sie finden die Bevollmächtigten auch hier: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de

  1. Falls Sie sich dafür entscheiden, nur Kurse aus der Studienrichtung zu belegen, in der Sie nominiert worden sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten in Verbindung (s. unten) und besprechen Sie die Kursauswahl. Der/die Bevollmächtigte unterschreibt dann Ihr OLA digital.
  2. Falls Sie planen, Kurse aus Ihrem Zweitfach, bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus dem Bereich interdisziplinäre Kompetenzen und individuelle Schwerpunktsetzung zu absolvieren, benötigen Sie je nach Fächerkombination die Zustimmung von bis zu 4 Bevollmächtigten. Das OLA-System sieht aber nur eine Unterschrift vor. Unterschrieben wird das OLA von der/dem Bevollmächtigten des Fachs, über das Sie nominiert wurden. Um sicher zu gehen, dass Ihre Kurse nach Rückkehr problemlos anerkannt werden können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
    1. Setzten Sie sich auch mit den Bevollmächtigten in Verbindung (E-Mail oder online-Sprechstunde, s. unten), die das OLA nicht unterschreiben und besprechen Sie die geplanten Kurse.
    2. Fassen Sie die Kurse im Ausland und wie sie anerkannt werden in einer E-Mail zusammen und bitten um Rückbestätigung.
    3. Diese E-Mail schicken Sie dann bitte weiter an erasmus@uibk.ac.at und an den/die Bevollmächtigte, der/die das OLA unterzeichnet. Mit ihm/ihr besprechen Sie ja auch den Großteil der anzuerkennenden Kurse.
    4. In Ihr OLA tragen Sie alle Kurse ein, unabhängig davon, mit wem Sie vorbesprochen wurden.

Unabhängig von den Fächern, die Sie im Ausland absolvieren möchten, ist es wichtig, alle verfügbaren Informationen klar zu kommunizieren, um möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen. Bitte erwähnen Sie daher unbedingt, dass Sie einen Erasmusaufenthalt planen, über welches Fach Sie den Erasmusaufenthalt absolvieren und was ihr zweites Fach ist. Sofern vorhanden (dieser Punkt hängt sehr von den Gastuniversitäten ab), schicken Sie auch die Links zum VO-Verzeichnis oder eine Kursliste der Gastuniversität mit.

Kontaktaufnahme zur Vorbesprechung

Nehmen Sie mit den jeweiligen Verantwortlichen per Email (oder auf andere Art und Weise, s. Anmerkung) Kontakt auf, um die Kursauswahl vorzubesprechen. Die persönlichen Emailadressen finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de

Unter diesem Link finden Sie auch die Studienbevollmächtigten der Fächer, die von anderen Hochschulen im Verbund LehrerInnenbildung WEST angeboten werden (z.B. Mozarteum). Die Anerkennung von Kursen in diesen Studienrichtungen ist möglich (s. oben, Option 2). Bitte nehmen Sie auch in diesen Fällen Kontakt mit den jeweiligen Bevollmächtigten auf, besprechen die Kurse und lassen sich die Auswahl per Email bestätigen.

 

Stand: 22.03.2021


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