Zusatz-/Zulassungsprüfungen

Für einige Bachelor- und Diplomstudien müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. Im Rahmen der Online-Studienbewerbung wird überprüft, ob Sie diese mitbringen oder eine Zusatz-/Zulassungsprüfung ablegen müssen. Falls Sie eine Prüfung absolvieren müssen, finden Sie den Hinweis am Studienblatt.

Zudem ist für manche Studien ein Aufnahmeverfahren vor Zulassung notwendig.

Bachelorstudien

Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)


Glossar

Biologie und Umweltkunde/Naturwissenschaften

Die Zusatzprüfung Biologie und Umweltkunde ist nicht notwendig,  

  • wenn Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich absolviert wurden.
  • wenn Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen Studienwerber/innen bereits im Aufnahmeverfahren vor Zulassung enthalten sind (betrifft alle Aufnahmeverfahren gem. § 65a und §§71b, c, d UG 2002).

Der Nachweis erfolgt durch die Schulzeugnisse im Rahmen der Online-Bewerbung.

Weitere Informationen: Das Abendgymnasium Innsbruck bietet die Ablegung der Externistenprüfung in Biologie und Umweltkunde an.

Darstellende Geometrie

Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie ist nicht erforderlich,

  • wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Der Nachweis erfolgt durch Ihre Schulzeugnisse im Rahmen der Online-Studienbewerbung.

Erfolgt die Zusatzprüfung während des Studiums, ist zu beachten, dass diese vor der vollständigen Ablegung der Bachelorprüfung nachzuweisen ist und nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf.

Weitere Information: An der Universität Innsbruck kann die Zusatzprüfung Darstellende Geometrie im Rahmen des Lehrveranstaltungsangebotes absolviert werden. (z.B. VO Vorkurs Darstellende Geometrie und UE Vorkurs Darstellende Geometrie).

Griechisch

Die Zusatzprüfung aus Griechisch ist nicht erforderlich,

  • wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Der Nachweis erfolgt durch die Schulzeugnisse im Rahmen der Online-Bewerbung.

Bei Studien, in denen die Zusatzprüfung aus Griechisch während des Studiums erbracht werden kann, ist zu beachten, dass diese bei Diplomstudien bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. bei Bachelorstudien bis zur vollständigen Ablegung der Bachelorprüfung nachzuweisen ist und nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf.

Weitere Informationen: An der Universität Innsbruck kann die Zusatzprüfung aus Griechisch im Rahmen der Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen abgelegt werden:  VO Bibelgriechisch I (Wintersemester), VO Bibelgriechisch II (Sommersemester)

Latein

Die Zusatzprüfung aus Latein ist nicht erforderlich,

  • wenn an einer höheren Schule mindestens 10 Wochenstunden Latein erfolgreich absolviert wurden.

Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Online-Studienbewerbung durch die entsprechenden Schulzeugnisse.

Bei Studien, in denen die Zusatzprüfung aus Latein während des Studiums erbracht werden kann, ist zu beachten, dass diese bei Diplomstudien bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. bei Bachelorstudien bis zur vollständigen Ablegung der Bachelorprüfung nachzuweisen ist und nicht die letzte Prüfung des Studiums sein darf.

Weitere Informationen: Am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck können sowohl ein Vorbereitungskurs als auch die Ergänzungsprüfung Latein absolviert werden.

Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung

Detaillierte Informationen zur Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für das Bachelorstudium Sportmanagement, das Bachelorstudium Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) - Unterrichtsfach Bewegung und Sport sind hier abgebildet: Aufnahmeverfahren

Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung

Zusätzlich zum allgemeinen Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist für die Unterrichtsfächer Bildnerische Erziehung/Kunst und Gestaltung, Instrumentalmusikerziehung/Instrumentalmusik, Musikerziehung/Musik, Technisches und textiles Werken/Technik und Design eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung vor der Zulassung erforderlich.

Ab dem WS 2026/27 ist für das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in den Unterrichtsfächern: Kunst und Gestaltung, Instrumentalmusik, Musik, Technik und Design eine Zulassungsprüfung erforderlich.

Weitere Informationen: Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien

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