Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002

Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.

Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002

Das Rektorat der Universität Innsbruck hat gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 nachstehende Verordnung erlassen:

Studienrichtungsgruppen

§ 1. Die Studienberechtigungsprüfung kann an der Universität Innsbruck für folgende Studienrichtungsgruppen erworben werden:

(1) Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien

  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik
  • Bachelorstudium Archäologien
  • Bachelorstudium Classica et Orientalia
  • Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
  • Bachelorstudium Europäische Ethnologie
  • Bachelorstudium Französisch
  • Bachelorstudium Germanistik
  • Bachelorstudium Geschichte
  • Bachelorstudium Italienisch
  • Bachelorstudium Kunstgeschichte
  • Bachelorstudium Musikwissenschaft
  • Bachelorstudium Philosophie
  • Bachelorstudium Slawistik
  • Bachelorstudium Spanisch
  • Bachelorstudium Sprachwissenschaft
  • Bachelorstudium Translationswissenschaft
  • Bachelorstudium Vergleichende Literaturwissenschaft

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Geschichte
  3. Pflichtfachprüfung 2: Lebende Fremdsprache
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Philologische Grundlagen, Latein 2
  5. Wahlfachprüfung 2

(2) Ingenieurwissenschaftliche Studien

  • Bachelorstudium Architektur
  • Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
  • Gemeinsames Studienprogramm Bachelorstudium Elektrotechnik der Universität Innsbruck und der UMIT
  • Bachelorstudium Informatik
  • Gemeinsames Studienprogramm Bachelorstudium Mechatronik der Universität Innsbruck und der UMIT
  • Bachelorstudium Mathematik

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Mathematik 2
  3. Pflichtfachprüfung 2: Englisch 2
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Darstellende Geometrie, Physik
  5. Wahlfachprüfung 2

(3) Naturwissenschaftliche Studien

  • Bachelorstudium Atmosphärenwissenschaften
  • Bachelorstudium Biologie
  • Bachelorstudium Chemie
  • Bachelorstudium Erdwissenschaften
  • Bachelorstudium Geographie
  • Bachelorstudium Pharmazie
  • Bachelorstudium Physik
  • Bachelorstudium Psychologie
  • Bachelorstudium Sportmanagement
  • Bachelorstudium Sportwissenschaft

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Mathematik 2
  3. Pflichtfachprüfung 2: Englisch 2
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Geographie und Wirtschaftskunde 1
  5. Wahlfachprüfung 2

(4) Rechtswissenschaftliche Studien

  • Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
  • Diplomstudium der Rechtswissenschaften
  • Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften-Italienisches Recht

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Geschichte
  3. Pflichtfachprüfung 2: Englisch 2
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Latein 1, Geographie und Wirtschaftskunde 1
  5. Wahlfachprüfung 2

(5) Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien

  • Bachelorstudium Politikwissenschaft
  • Bachelorstudium Soziologie
  • Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
  • Gemeinsames Studienprogramm Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus der Universität Innsbruck und der UMIT
  • Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Mathematik 1
  3. Pflichtfachprüfung 2: Englisch 2
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Geschichte, Geographie und Wirtschaftskunde 1
  5. Wahlfachprüfung 2

(6) Theologische Studien

  • Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien
  • Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik
  • Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
  • Diplomstudium Katholische Fachtheologie

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Englisch 2
  3. Pflichtfachprüfung 2: Geschichte
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot):Latein 2, Griechisch, Koran-Arabisch, Islamische Religion
  5. Wahlfachprüfung 2

(7) Lehramtsstudien

  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)

Für diese Studienrichtungsgruppe sind folgende Prüfungen abzulegen:

  1. Schriftliche Arbeit
  2. Pflichtfachprüfung 1: Mathematik 1
  3. Pflichtfachprüfung 2: Lebende Fremdsprache
  4. Wahlfachprüfung 1 (zu wählen aus folgendem Angebot): Geschichte, Latein 1, Latein 2, Lebende Fremdsprache (sofern die konkrete Lebende Fremdsprache nicht bereits als Pflichtfachprüfung 2 gewählt wurde), Philologische Grundlagen, Mathematik 1, Mathematik 2, Darstellende Geometrie, Physik, Chemie, Biologie und Umweltkunde, Geographie und Wirtschaftskunde 1, Geographie und Wirtschaftskunde 2, Griechisch, Koran-Arabisch, Islamische Religion
  5. Wahlfachprüfung 2

Prüfungsanforderungen und -methoden

§ 2. (1) Die Prüfungsanforderungen und -methoden für die Prüfungen aus der schriftlichen Arbeit und den Pflichtfächern sowie aus Wahlfach 1 orientieren sich am Lehrstoff der 12. und 13. Schulstufe.

(2) Im Einzelnen wird festgelegt:

  1. Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema:
    Es werden drei Themen zur Wahl gestellt, wobei eines der Themen die Grundzüge der Geschichte der Republik Österreich und/oder die gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seine Stellung in der Welt beinhaltet. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
    Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema ist die Kandidatin/der Kandidat in der Lage nachzuweisen,
    • dass sie/er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag.
  2. Geschichte (schriftlich und mündlich):
    Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
    • gegenwärtige wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische und kulturelle Phänomene aus der historischen Entwicklung zu erklären.
    • grundlegende Kenntnisse von bedeutsamen Geschehnissen der Vergangenheit sowie historischen Begriffen und Konzepten nachzuweisen (Sachkompetenz).
    • Fragen zur Vergangenheit und zur Geschichte selbstständig zu formulieren, um sich aus der Selbstverständlichkeit der Historizität zu lösen und selbstreflexiv mit Vergangenheit und Geschichte umgehen zu können (Fragekompetenz).
    • Quellen als Grundlage der Rekonstruktion von Vergangenheit in ihrer Vielschichtigkeit zu erkennen und in angemessene historische Kontexte zu stellen (Rekonstruktionskompetenz).
    • historische Darstellungen kritisch zu analysieren, um Instrumentalisierungen und Deutungskonzepte von Geschichte hinterfragen zu können (Dekonstruktionskompetenz).
    • Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in Beziehung zu setzen, Kontinuitätsvorstellungen zu entwickeln und ihr/sein Geschichtsbewusstsein sowie ihr/sein Verständnis gegenwärtiger Entwicklungen zu reflektieren (Orientierungskompetenz).
  3. Latein:
    • Latein 1 (mündlich):
      Auf der Grundlage eines lateinischen Wortschatzes von ca. 650 lateinischen Wörtern und Wendungen überwiegend aus der juristischen Fachsprache ist die Kandidatin/der Kandidat in der Lage,
      1. diese Wörter und Wendungen sowohl lateinisch als auch deutsch in einem deutschen Kontext richtig zu verwenden.
      2. auch unabhängig vom Kontext den lateinischen bzw. deutschen Wörtern und Wendungen ihre deutschen bzw. lateinischen Entsprechungen zuzuweisen.
      3. in begrenztem Raum deutsche Lehn- und Fremdwörter zu nennen, die sich aus dem lateinischen Wort ableiten. Handelt es sich bei den Wörtern um Substantive, ist die/der Kandidat/in zudem in der Lage, ihr grammatikalisches Genus anzugeben.
    • Latein 2 schriftlich:
      Der schriftlichen Prüfung liegt ein Text im Umfang von max. 160 Wörtern zugrunde. Unter Zuhilfenahme eines lateinisch-deutschen Wörterbuches ist die Kandidatin/der Kandidat in der Lage,
      • einen leichten lateinischen Prosatext inhaltsäquivalent und den Normen der Zielsprache entsprechend ins Deutsche zu übersetzen.
      • einfache Arbeitsaufgaben zu einem lateinischen Text zu lösen.
      • den Text sinnvoll zu gliedern, Begriffe aus einem für den Text markanten Wortfeld zu sammeln und den Inhalt des Textes mit eigenen Worten wiederzugeben.
  4. Lebende Fremdsprache (schriftlich und mündlich):
    • Nachweis von Sprachkompetenzen auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Kompetenzniveau für die Erste Lebende Fremdsprache):
    • Hören B2: Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • längere Redebeiträge und Vorträge zu verstehen und auch komplexer Argumentation zu folgen, wenn das Thema einigermaßen vertraut ist.
      • im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen zu verstehen.
      • die meisten Spielfilme zu verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird.
    • Schreiben B2: Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • über eine Vielzahl von Themen, die sie/ihn interessieren, klare und detaillierte Texte zu schreiben.
      • in einer schriftlichen Arbeit oder Bericht Informationen wieder zu geben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darzulegen.
      • Briefe zu schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich zu machen.
    • Lesen B2: Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart zu lesen und zu verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten.
      • zeitgenössische literarische Prosatexte zu verstehen.
    • An Gesprächen teilnehmen B2: Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • sich so spontan und fließend zu verständigen, so dass ein normales Gespräch mit Muttersprachensprecherinnen und Muttersprachensprechern möglich ist.
      • sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion zu beteiligen und Ansichten zu begründen und zu verteidigen.
    • Zusammenhängendes Sprechen B2: Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • zu vielen Themen aus ihren/seinen Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung zu geben.
      • Standpunkte zu einer aktuellen Frage zu erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten anzugeben.
  5. Philologische Grundlagen (schriftlich und mündlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat hat
      • unter Berücksichtigung des Deutschen Einblick in Gegenstandsbereiche und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik).
      • Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache
    • Die Kandidatin/der Kandidat kennt
      • Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten.
      • Grundbegriffe der Poetik und Rhetorik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen
  6. Mathematik:
    • Mathematik 1 (schriftlich und mündlich):
      Ganze, rationale und reelle Zahlen: Die Kandidatin/der Kandidat beherrscht
      • die Darstellung, Rechenoperationen und Rechenregeln,
      • Lineare Gleichungen und Ungleichungen, quadratische Gleichungen,
      • Systeme linearer Gleichungen in zwei Unbekannten,
      • Funktionen, insbesondere lineare Funktionen, Polynomfunktionen, rationale Funktionen,
      • Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen; einfache Eigenschaften dieser Funktionen,
      • Folgen: Darstellung, Konvergenz.
    • Die Kandidatin/ der Kandidat verfügt über
      • Grundkenntnisse der Differential- und Integralrechnung.
      • Grundkenntnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
    • Mathematik 2 (schriftlich und mündlich):
      Wie Mathematik 1 und zusätzlich:
    • Komplexe Zahlen: Die Kandidatin/der Kandidat beherrscht
      • die Darstellung, Rechenoperationen und Rechenregeln Winkelfunktionen
    • Die Kandidatin/der Kandidat verfügt über
      • Grundkenntnisse der Vektorrechnung.
      • Grundkenntnisse der analytischen Geometrie der Ebene und des Raumes.
  7. Darstellende Geometrie (schriftlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat beherrscht
      • die Transformationen in Ebene und Raum; Projektionen; Arten, Festlegung (auch in CAD-Systemen), Eigenschaften, Axonometrie; zugeordnete Normalrisse, spezielle Ansichten.
      • das Konstruieren in zugeordneten Normalrissen und im CAD-System.
      • die Darstellung von Geraden und Ebenen, Lagenaufgaben, Maßaufgaben, Polyeder, Netzkonstruktion, Kurven und Flächen; einfache differentialgeometrische Eigenschaften, Kontur und Umriss, Kegelschnittslinien.
      • die Darstellung von Kreisen, Darstellung von Kugeln, Drehzylindern und Drehkegeln sowie ihrer ebenen Schnitte.
  8. Physik (schriftlich und mündlich):
    • Allgemein: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • Arbeitsweisen und Idealisierungen der Physik, Fragestellungen und Probleme der Physik; Denken in Modellen, Kausalitätskonzept, Energiekonzept, Konzept von Raum und Zeit, Konzept der Erhaltungsgrößen, Naturgesetze und deren Grenzen, Grundgrößen und abgeleitete Größen; Messen; Größenordnungen im Mikro- und Makrokosmos.
    • Mechanik: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • Kraftbegriff, Relativität von Ruhe und Bewegung, geradlinige und beschleunigte Bewegung, Inertialsysteme; Trägheitskonzept, Modell des materiellen Punktes, Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik, einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • harmonische Schwingung, Überlagerung von Wellen, Akustik.
    • Wärmelehre: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • Temperatur, innere Energie, Arbeit und Wärme, Hauptsätze der Wärmelehre, Gasgesetze, Wärmekraftmaschinen, Zustandsänderungen mittels Teilchenkonzept
    • Elektrizitätslehre/Magnetismus: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • Elektrostatik, Ladung - Potential, einfacher Stromkreis, Strom – Spannung – Widerstand, Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Leistung und Arbeit, Wechselstrom, elektrische Maschinen, Messgeräte, elektrische Leiter, Halbleiter, elektrisches Feld, magnetisches Feld, Feldquellen, Induktion, elektromagnetische Wellen.
    • Optik: Die Kandidatin/der Kandidat ist vertraut mit bzw. kennt
      • geometrische Optik, Wellenoptik, Dualismus Teilchen - Welle, optische Geräte, Auge.
    • Darüber hinaus kennt die Kandidatin/der Kandidat die
      • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik, Teilchenphysik und Radioaktivität.
  9. Chemie: (schriftlich und mündlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat versteht die Basiskonzepte der
      • Allgemeinen Chemie: Atommodelle, Aufbauprinzipien des Periodensystems, Modelle der chemischen Bindung, Stoffeigenschaften (im Zusammenhang mit Hauptvalenzen und zwischenmolekularen Kräften), Stöchiometrie und das Aufstellen einfacher Reaktionsgleichungen, Energieumsatz bei chemischen Reaktionen im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen (exergon – endergon, Energiediagramm).
      • Anorganischen Chemie: wichtige chemische Grundstoffe und ihre Verwendung (Edelgase, Alkalimetalle und Halogene, Wasserstoff und Sauerstoff, Wasser, Stickstoff- bzw. Schwefelverbindungen, ausgewählte Metalle), Herstellen - Lösen - Fällen von Salzen, Gewinnung und Verwendung von Metallen - einfache Redoxreaktionen inkl. Elektrolyse, Herstellung von Säuren und Basen, natürliche und anthropogene Stoffkreisläufe.
      • Organischen Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffs, ketten- und ringförmige bzw. aliphatische und aromatische Verbindungen, Nomenklatur der Kohlenwasserstoffe und Arten der Isomerie, Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen), organische Reaktionen im Überblick (z.B. Addition, Substitution, Kondensation, Hydrolyse), fossile Rohstoffe als Quelle von Kohlenwasserstoffen und Energieträger (inkl. deren Umweltrelevanz).
    • Darüber hinaus verfügt die Kandidatin/der Kandidat über vertiefte Kenntnisse aus
      • Allgemeiner Chemie: Energiebilanz chemischer Reaktionen, Katalyse, Akzeptor-Donator-Prinzip, chemische Gleichgewichtsdynamik und ihre Beeinflussung: Protolysegleichgewichte (pKs-Wert, pH-Wert, Puffer) - Lösungsgleichgewichte und Komplexbildung – Redoxreaktionen.
      • Anorganischer Chemie: Elektrochemie, großtechnische Verfahren, Schadstoffe und Umwelt, ausgewählte Beispiele chemischer Analysenmethoden (z.B. Wasseranalytik)
      • Organischer Chemie: Nomenklatur der Derivate, funktionelle Gruppen und ihr Einfluss auf die chemischen Eigenschaften organischer Verbindungen (z.B. Tenside), optische Aktivität.
    • Die Kandidatin/der Kandidat kennt bzw. ist vertraut mit
      • Prinzipien organischer Reaktionen (z.B. organische Redoxprozesse und ihre Bedeutung), Gewinnung - Verwendung - Wiederverwertung makromolekularer Stoffe
      • Biochemie: Fette, Aminosäuren, Eiweißstoffe, Enzyme, Kohlenhydrate, Nukleinsäuren, Prinzipien der Stoffwechselprozesse.
  10. Biologie und Umweltkunde (mündlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat verfügt über Wissen zu
      • Mensch und Gesundheit: Gesunde Ernährung, Essstörungen, Sexualität, Immunsystem des Menschen; Drogen, Psychosomatik, Krankheiten (Krankheitserreger, moderne Zivilisationskrankheiten, Krebs), Prinzipien moderner Gesundheitsförderung am Beispiel Stress; Einblick in Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften (Stammzellenforschung, Reproduktionsmethoden etc.).
    • Die Kandidatin/der Kandidat verfügt über
      • Weltverständnis und Naturkenntnis: Zelle (Mitose, Wachstum, Zelldifferenzierung, Entstehung vielzelliger Organismen, Meiose – geschlechtliche Fortpflanzung; molekulare Grundlagen der Vererbung); Genetik (Proteinsynthese: Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität; Humangenetik; Gentechnische Verfahren und deren Auswirkungen auf Landwirtschaft, Medizin und Gesellschaft; Wissenschaftsethik, Bioethik); Biodiversität am Beispiel von Mikroorganismen (Eukaryoten, Prokaryoten, Bedeutung für die Natur), Pflanzen (Entwicklung, Keimung, Wachstum, Anpassungen an unterschiedliche Standorte, Stoffwechselvorgänge: Fotosynthese Dissimilation) und Tieren (Bau und Funktion der Organsysteme: Ernährung, Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung = Stoffwechsel) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen. Information und Kommunikation in Biologischen Systemen (Nervensystem, Hormonsystem); Evolution (Evolutionstheorie, Entwicklungsgeschichte); Verhalten und Verhaltensforschung; Planet Erde (Aufbau, Struktur, geodynamische Formungskräfte, Entstehung ausgewählter österreichischer Landschaften); Systematik; Bewegung in Biologischen Systemen.
    • Die Kandidatin/der Kandidat verfügt über Wissen zu
      • Ökologie und Umwelt: Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Sukzession Konvergenzerscheinungen); Umweltprobleme und deren Ursachen (z.B. Klimawandel); Einblicke in das Spannungsfeld Ökologie-Ökonomie; Verständnis für Probleme der Welternährung und Ressourcenverteilung; Landwirtschaft; Nord-Südkonflikt; Nachhaltige Entwicklung (Energie, Verkehr, Tourismus) Biologie und Produktion: Einblicke in biotechnische Verfahren der Nahrungsmittelproduktion; Einblicke in die Anwendung genetischer Forschung in der Tier- und Pflanzenzucht; genetische Verfahren in Medizin und Landwirtschaft.
  11. Geographie und Wirtschaftskunde:
    • Geographie und Wirtschaftskunde 1 (mündlich):
    • Geographie und Wirtschaftskunde 2 (mündlich):
      Im Vordergrund steht nicht Faktenwissen, sondern die Überprüfung geographischer Kompetenzen, das Verständnis für geographische Zusammenhänge und die Verwendung von Fachsprache. In diesem Sinne wird auf Niveau 1 entsprechend leichter, auf Niveau 2 entsprechend komplexer geprüft.
    • Die Kandidatin/der Kandidat kennt und kann beschreiben
      • die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt: Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen; Geozonen der Erde (speziell Wechselwirkungen von physischen Voraussetzungen und anthropogenen Eingriffen); Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen.
      • Europa: Raumbegriff und Strukturierung Europas; Produktionsgebiete im Wandel; Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften; Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik.
      • Österreich: Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs; Naturräumliche Chancen und Risiken; Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen; Wirtschafts- und Sozialpolitik; Wirtschaftsstandort Österreich.
      • Globaler Wandel – Regionale Nachhaltigkeit: Globalisierung – Chancen und Gefahren; Politische und ökonomische Systeme im Vergleich; Dynamik der Weltbevölkerung; Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren.
  12. Griechisch (schriftlich):
    Unter Zuhilfenahme eines griechisch-deutschen Wörterbuches ist ein griechischer Text ins Deutsche zu übersetzen. Der zu übersetzende griechische Text ist eine Originalstelle (Prosa) oder eine leicht abgeänderte Fassung des Originaltextes eines griechischen Autors und umfasst 160 bis 180 Wörter. Der zu übersetzende Text besteht entweder aus einem inhaltlich in sich geschlossenen Text oder aus zwei entsprechend kürzeren inhaltlich in sich geschlossenen Texten und beinhaltet wesentliche grammatikalische Konstruktionen.
  13. Koran-Arabisch (mündlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat verfügt über
      • Kenntnisse zentraler Grundbegriffe und der arabischen Lesarten des koranischen Textes.
      • die Fertigkeit, den Koran aus dem arabischen Original zu lesen.
      • Grundkenntnisse der arabischen Schrift.
    • Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • den Korantext nach den tadschwid-Regeln wieder zu geben.
  14. Islamische Religion (schriftlich):
    • Die Kandidatin/der Kandidat ist in der Lage,
      • die sechs Glaubensgrundsätze des Islams zu erklären und zu diskutieren: Glaube an die Einheit Gottes, an die Engel, an die Propheten, an die Offenbarungen, an die Vorsehung und die Auferstehung.
      • fünf Säulen darzustellen und zu interpretieren: Glaube an Gott; das Gebet; Pilgerfahrt; Fasten; Pilgerfahrt und Pflichtabgabe.

Prüfungen

§ 3. (1) Die Prüfungen über die Pflichtfächer sowie das Wahlfach 1 sind gemäß den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 für das jeweilige Fach abzulegen.

(2) Das Wahlfach 2 ist dem Bereich des angestrebten Studiums zu entnehmen und durch eine mündliche Prüfung im Ausmaß von mindestens 2 ECTS-Anrechnungspunkten abzulegen.

Beurteilung

§ 4. Die Beurteilung einer Prüfung hat mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu erfolgen. Besteht eine Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, gilt folgendes:

  1. Der Antritt zum mündlichen Prüfungsteil setzt die positive Beurteilung des schriftlichen Prüfungsteils voraus.
  2. Die Prüfung wird mit der positiven Beurteilung beider Prüfungsteile abgeschlossen.
  3. Bei negativer Beurteilung des mündlichen Prüfungsteils ist nur dieser zu wiederholen.

Referentinnen und Referenten

§ 5. (1) Auf Vorschlag der fachlich zuständigen Studiendekanin/des fachlich zuständigen Studiendekans werden vom Rektorat für jede Studienrichtungsgruppe Referentinnen/Referenten benannt.

(2) Die Referentinnen/Referenten unterstützen das Rektorat bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 64 a UG. Dies umfasst insbesondere:

  1. Beratung der Bewerberinnen und Bewerber
  2. Prüfung der Voraussetzungen gemäß § 64a Abs. 3 UG und Erstattung von Vorschlägen an das Rektorat
  3. Prüfung der Anträge auf Anerkennung von Prüfungen gemäß § 64a Abs. 9 UG und Erstattung von Vorschlägen an das Rektorat

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

§ 6. (1) Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 2019 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 9. August 2010, 50. Stück, Nr. 420 in der Fassung des Mitteilungsblatts der Universität Innsbruck vom 21. Oktober 2015, 2. Stück, Nr. 45, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Kraft. Sie ist jedoch auf Bewerberinnen und Bewerber, die vor dem 30. Juni 2019 bereits zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen waren bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 weiterhin anzuwenden.

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende

Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck

Kundmachung im Mitteilungsblatt vom 24.06.2019, 63. Stück, Nr. 565

Änderung im Mitteilungsblatt vom 05.07.2023, 56. Stück, Nr. 628

Ehemalige Fassungen:

Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG 2002 (verlautbart im 50. Stück, ausgegeben am 09.08.2010) 
Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 18. April 2012, 21. Stück, Nr. 244
Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 16. August 2012, 50. Stück, Nr. 396
Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 21. August 2013, 48. Stück, Nr. 421
Änderung verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 21. Oktober 2015, 02. Stück, Nr. 45 
 

 

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