Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
Nachrangige Finanzierungstitel als Baustein der Kapitalstruktur
Montag, 1.12.2025
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Philipp Fidler, MSc (Oxford)
Universität Linz
Kapitalstrukturen von Unternehmen und ihrer Rechtsträger (AG, GmbH/FlexCo) sind hierarchisch aufgebaut: Eine erste Trennlinie verläuft zwischen vorrangigem Fremdkapital und nachrangigem Eigenkapital. Diese Rangordnung ist gesellschafts- bilanz- und insolvenzrechtlich abgesichert. Manche Finanzierungstitel schieben sich zwischen diese idealtypischen Kapitalschichten oder werden nachrangigem Eigenkapital gleichgestellt. Die Gründe unterscheiden sich: Erstens kann der Gesetzgeber ausgewählte Kapitalformen mit einem Nachrang ausstatten („gesetzlicher Nachrang“). Die Reichweite eines gesetzlichen Nachrangs ist oft unklar: Fallen darunter auch Schadenersatzansprüche getäuschter Anleger am Kapitalmarkt? Oder Dividendenforderungen? Zweitens können Rechtsträger mit ihren Kapitalgebern einen Nachrang explizit vereinbaren („vertraglicher Nachrang“). Diese Fälle stellen die Vertragspraxis vor allem dann vor Herausforderungen, wenn die Gestaltung zwingende Vorgaben erfüllen muss, um ihren Zweck zu erreichen (vgl § 67 Abs 3 IO; §§ 864a, 879 ABGB).
Philipp Fidler ist Universitätsprofessor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der JKU Linz. Er leitet dort die Abteilung für Finanzmarktrecht und Insolvenzrecht.
Philipp Fidler lehrt und forscht im wirtschaftsnahen Zivilrecht, im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht. Vor kurzem ist seine Kommentierung zu § 57a IO (nachrangige Forderungen) im Großkommentar zu den Insolvenzgesetzen („Konecny/Trenker“) erschienen.
Ankündigung: "Nachrangige Finanzierungstitel als Baustein der Kapitalstruktur"