Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"

Taming Big Tech – ein Paradigmenwechsel im EU-Kartellrecht
 und seine Auswirkungen auf den Grundsatz ne bis in idem?

 Montag, 26.5.2025

 18:30 Uhr 

 University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.

        Zur Anmeldung.


Vortragende: Univ.-Ass. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL)
Universität Innsbruck

Die Vorlagefragen des OGH als Kartellobergericht (KOG) im Kontext des Verfahrens zum Industriezuckerkartell (Beschluss zur Vorlage an den EuGH: 16 Ok 2/19h, Entscheidung in der Hauptsache: 16 Ok 2/22p) haben wesentlich zu einer nicht unbedeutenden Entwicklung des Doppelbestrafungsverbotes im Unionsrecht beigetragen. Mit der im Vorabentscheidungsverfahren zum Ersuchen des KOG ergangenen Entscheidung in der Rechtssache Nordzucker (C-151/20), sowie einem weiteren, am selben Tag ergangenen Urteil des EuGH in der Rechtssache BPost (C-117/20), hat der Gerichtshof seine bislang uneinheitliche Rechtsprechung zum Grundsatz ne bis in idem im Bereich des EU-Kartellrechts einerseits sowie im sonstigen Unionsrecht andererseits nämlich zusammengeführt. Der EuGH legt der Beurteilung beider Tatbestandvoraussetzungen (i.e. dem bis und dem idem) nunmehr in allen Bereichen des Unionsrecht einen jeweils einheitlichen Standard zugrunde. Der kohärente Beurteilungsansatz ist sowohl aus dogmatischer Perspektive sowie aufgrund der Kongruenz im gewählten Ansatz mit der Rechtsprechung des EGMR, welcher den Anforderungen des Art 52 Abs 3 EU-Grundrechte-Charta nun letztlich gerecht wird, daher grundsätzlich zu begrüßen. Im Kontext der Digitalökonomie stellen sich jedoch neue Herausforderungen aufgrund der Möglichkeit paralleler Verfahren der traditionellen (nationalen und/oder unions-) kartellrechtlichen Bestimmungen einerseits sowie neuer Regularien, welche das Ziel verfolgen den „Tech Giganten“ als sog „Torwächter“ in digitalen Märkten Herr zu werden (zB „Digital Markets Act“ – DMA auf Unionsebene oder § 19a dt GWB), andererseits. Während der aktuelle Rechtsrahmen zwar grundsätzlich, auf den ersten Blick, praktikabel scheint, sind einige Fragen dennoch offen und vorerst (noch) ungeklärt.

 

   Ankündigung: "Taming Big Tech – ein Paradigmenwechsel im EU-Kartellrecht
 und seine Auswirkungen auf den Grundsatz ne bis in idem?"

Anmeldung 26.05.2025

 






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Kontakt: seminarreihe-wirtschaftsprivatrecht@uibk.ac.at 

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