Übergangsregelungen

(Sie wollen ihr derzeit gemeldetes Studium – BA (alt) oder MA (alt) - nicht ändern.)

Die derzeit gültigen Curricula können im Rahmen einer Übergangsfrist abgeschlossen werden:

  • Bachelorstudium: bis zu 5 Jahre nach Inkrafttreten
  • Masterstudium: bis zu 3 Jahre nach Inkrafttreten

Die genauen Fristen werden in den neuen Curricula veröffentlicht. Die Übergangsfristen gelten auch für die Erweiterungsstudien UG 54b (3. Fach).

Bitte beachten: Eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt (ALT) ist letztmalig im Sommersemester 2026 möglich. Ab WS 2026/27 ist nur noch eine Zulassung zum Masterstudium (NEU) möglich.

 

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