Übergangsregelungen
(Sie wollen ihr derzeit gemeldetes Studium – BA (alt) oder MA (alt) - nicht ändern.)
Die derzeit gültigen Curricula können im Rahmen einer Übergangsfrist abgeschlossen werden:
- Bachelorstudium: bis zu 5 Jahre nach Inkrafttreten
- Masterstudium: bis zu 3 Jahre nach Inkrafttreten
Die genauen Fristen werden in den neuen Curricula veröffentlicht. Die Übergangsfristen gelten auch für die Erweiterungsstudien UG 54b (3. Fach).
Bitte beachten: Eine Zulassung zum Masterstudium Lehramt (ALT) ist letztmalig im Sommersemester 2026 möglich. Ab WS 2026/27 ist nur noch eine Zulassung zum Masterstudium (NEU) möglich.