Panel 8: Rechtsphilosophische und bioethische Perspektiven

Michele Mössner

Abstract

Rechtsphilosophische und bioethische Perspektiven auf die Corona-Maßnahmen

Das Panel 8 trug den Titel „Rechtsphilosophische und bioethische Perspektiven“ und wurde von Elisabeth Dietrich-Daum moderiert. Den Anfang machte Anne Siegetsleitner (Innsbruck), Prof.in für Praktische Philosophie mit ihrem Vortag „Notwendigkeit und bürokratisches Regieren durch „Maßnahmen“. Sie setzte sich darin mit der österreichischen Corona-Politik auseinander, insbesondere beleuchtet sie Unterschiede zu bzw. Gemeinsamkeiten mit Hannah Arendts Theorie der bürokratischen Herrschaft.

Anschließend beschäftigte sich Caroline Voithofer, Institut für Zivilrecht (Innsbruck), im Rahmen ihres Vortages mit der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit von COVID-Maßnahmen. Konkret wurden Rechtstexte untersucht u. a. der sogenannte „Ostererlass“.

Der letzte Vortrag in diesem Panel wurde von Gabriele Werner-Felmayer, tätig am Institut für Biologische Chemie der Medizinischen Universität Innsbruck, gehalten und trug den Titel: „Evidenz und Solidarität. Narrative in Zeiten von Corona“. In ihrem Beitrag ging Werner-Felmayer auf die Relevanz von wissenschaftlicher Evidenz ein und auf ihr Potenzial, Hoffnung aber auch Unsicherheiten zu erschaffen. Dem Wert der Solidarität maß die Vortragende als wesentlichen Grundpfeiler im Gesundheits- und Sozialwesen Europas große Bedeutung zu.

Dieses Panel war sehr interdisziplinär ausgerichtet. Als zentrales Thema können die konkret von der Politik ergriffenen Maßnahmen genannt werden. Diese wurden aus der Sicht der unterschiedlichen Disziplinen betrachtet und analysiert. Die Interdisziplinarität war auch in der angeregten Diskussion deutlich spürbar, in der die Fragen der Zuhörer*innen von den einzelnen Vortragenden im Rahmen des jeweiligen Fachbereiches beantwortet wurden.

Gabriele Werner-Felmayer schloss ihren Vortrag mit dem Appell – Solidarität nicht nur als ethisches oder bioethisches Prinzip zu begreifen, sondern diese auch in der politischen und gesellschaftlichen Praxis neu zu denken. Eine Überlegung die einen guten Anknüpfungspunkt bzw. eine Anregung für den Unterricht in Politischer Bildung bietet. Zweitens wurde bei einem der Fazits betont, dass der Umgang mit der Pandemie keine Einbahnstraße sei, sondern eine mehrspurige Straße, die nicht nur von oben nach unten führt. So wurde am Ende der Diskussion auch zum legal acitivism aufgerufen.

(Michele Mössner)

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