Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung
an der Universität Innsbruck

Für die Universität Innsbruck stellt die Umstellung der Studienstruktur bei gleichzeitig stetig wachsenden Studierendenzahlen eine enorme organisatorische Herausforderung dar. Darüber hinaus ist die Universität Innsbruck (wie andere Universitäten auch) gezwungen, diese Studienreform vor dem Hintergrund einer mangelhaften Ressourcenausstattung durchzuführen. Dass dies nicht in jedem Fall optimale Ergebnisse bewirkt, muss allen Beteiligten bewusst sein.

Studienstruktur

Bologna-Ziele:

  • Schaffen eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • Transparenz
  • Einführung eines Studiensystems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt

Die strukturelle Umstellung auf die Bologna-Architektur an der Universität Innsbruck kann als weitgehend abgeschlossen angesehen werden.

Diploma Supplement

Bologna-Ziele:

  • Vergleichbarkeit
  • Transparenz

Die Vorlage zum Diploma Supplement wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und Unesco/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden.

Mit dem Erhalt des Diploma Supplement Labels wurde an der Universität Innsbruck ein weiterer Schritt auf dem Weg zur „Transparenz und Vergleichbarkeit“ getan, daneben wurden im Rahmen der Bemühungen um das Label strukturelle Probleme identifiziert und Lösungsstrategien initiiert.

European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Bologna-Ziele:

  • Einführung von ECTS-Anrechnungspunkten
  • Modularisierung
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität

Der ECTS-Leitfaden bietet Orientierungshilfen zur Umsetzung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Information zur Vergabe und Zuoordnng von ECTS-Anrechnungspunkten finden Sie hier.

Vorgaben Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" (Auszüge)

  • „(…) Die gemäß § 54 UG eingerichteten ordentlichen Studien sowie die Universitätslehrgänge sind in Module zu gliedern. (…). Module sind thematische Einheiten, die 2,5 ECTS-AP oder ein Vielfaches davon umfassen (…). Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester; ausnahmsweise kann es sich über mehrere Semester erstrecken. (…)
  • (…) Name, Umfang, inhaltliche Bezeichnung und kurz gefasste Beschreibung der Lernziele der Modul sind in den Curricula festzulegen.
  • (…) Module haben mehrere Lehrveranstaltungen zu umfassen. In besonders begründeten Fällen kann ein Modul aus nur einer Lehrveranstaltung bestehen.
  • (…) Titel, Art, und Umfang der Lehrveranstaltungen sind in den Curricula festzulegen, wobei die ECTS-AP in Schritten von 0,5 zuzuteilen sind (…).“
    Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen"

Empfehlungen der nationalen Bologna Follow Up Gruppe (Auszug)

Mobilität

Bologna-Ziele:

  • Förderung der Mobilität
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich

Eines von vielen Zielen des Bologna-Prozesses ist die Förderung der Mobilität. Das Anrechnungspunkte-System in Verbindung mit geeigneten Beschreibungen von (modularen) Lernergebnissen stellt ein angemessenes Mittel zur Förderung der Studierendenmobilität dar.

Im Falle einer vereinbarten Mobilität der Studierenden sollten die drei beteiligten Parteien – die Heimatinstitution, die Gastinstitution und die/der Studierende – vor Beginn der Austauschperiode eine Vereinbarung zur Mobilität unterzeichnen (Details hierzu finden Sie auf den Informationsseiten des International Relation Office). In diesen Fällen werden die ECTS-Anrechnungspunkte automatisch durch die Heimatinstitution anerkannt, sofern die in der Vereinbarung festgesetzten Bedingungen erfüllt wurden.

Die Anerkennung von ECTS-AP im Rahmen gemeinsamer Studien bzw. Studienprogramme ist in den jeweiligen Curricula festgeschrieben. Gemeinsame Studien bzw. Studienprogramme machen eine Vereinbarung überflüssig, da mit der Einhaltung der Regeln dieser Studien und Erfüllung der jeweiligen Bedingungen automatisch die an der Partnerinstitution erzielten ECTS-AP anerkannt werden.

Nach oben scrollen