Bezugsvorschüsse   

Bezugsvorschüsse werden an mehreren Terminen pro Jahr z.Bsp. für Wohnungsumbauten, Wohnungskauf, Zahnarztkosten vergeben. Es können maximal  € 7.300,00 beantragt werden. 

AnsprechpartnerIn


  Rundschreiben des Bundesministeriums

Bitte beachten Sie, dass Sie Bezugsvorschüsse wieder zurückzahlen müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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