... unbe­dingten Not­wendig­keit der Erhö­hung der Rein­lich­keit ...

Für die Reinigung der Universitäts­gebäude war bis weit in das 19. Jahrhundert der Universitäts­diener zuständig. Mit der wachsenden Zahl an Universitäts­gebäuden und gesteigerten Hygieneanforderun­gen in Medizin und den Naturwissenschaften wuchs auch die Zahl der Bediensteten, die für die Reinigung zuständig waren.
Symbolbild Allgemeines Personal
Bild: Symbolbild Allgemeines Personal: Schreiben des Rektorats an das Gubernium, 11. Mai 1835, Aufstellung derjenigen Personen, die in der Wohnung ein Wohnrecht haben. (Credit: Universitätsarchiv Innsbruck, Akten des Rektorats, Karton 15, 129/R 1834/35.)

UAI, Akten des Rektorats, Karton 27, 557/R ex 1890/91.Transkription:

Hohe k.k. Statthalterei!

Bei dem Umstande, daß über 70 Studierende im Laboratorium arbeiten, die Arbeitsräume aber sehr ungünstig gelegen und bis nach der vollständigen Adaptierung nur auf einem sehr großen Umwege zu erreichen sind, ist die Aufrechterhaltung der nötigen Reinlichkeit für den einzigen Diener nicht möglich. Der Gefertigte bittet daher um die Bewilligung von 10 fl für das laufende Semester für welchen Betrag die Frau des Dieners sich bereit erklärt hat, soweit sich an der Reinigung des Institutes mit zu betheiligen, daß eine solche zweimal wöchentlich durchgeführt werden kann.

In Anbetracht des geringen Betrages und der unbedingten Notwendigkeit der Erhöhung der Reinlichkeit hat sich der Gefertigte sub sperati die Heranziehung der Frau des Dieners zur Hilfeleistung schon erlaubt. 

Innsbruck, am 9. Mai 1891

Prof. Sennhofer

UAI, Akten des Rektorats, Karton 27, 557/R ex 1890/91.


 

Für die Sicherung und Reinigung des Universitätsgebäudes war seit der Frühzeit der Universität der sogenannte „Thorsteher“ – später Portier genannt – zuständig. Die Dienstinstruktionen für den Thorsteher aus dem Jahr 1828 trugen ihm etwa auf, dass er jede zweite Woche die Stiege kehren und die Abtritte, „wenn nöthig, täglich reinigen“ musste. Daneben waren Diener von einzelnen Lehrkanzeln, etwa der Anatomische Hausknecht oder der Diener bei der Physikalischen Sammlung, für die Säuberung der jeweiligen Räume der Lehrkanzeln zuständig.

Mit dem Anwachsen der Studentenzahlen und Professuren seit den 1860er Jahren und der damit notwendig gewordenen Anmietung von weiteren Gebäuden für die Universität sowie der Errichtung von neuen Universitätsgebäuden im Westen der Stadt wuchsen auch die Aufgaben für den Thorsteher. Außerdem stiegen die Anforderungen an Hygiene vor allem in den naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächern an. So wurde dem Thorsteher bereits 1871 ein Hausdiener zur Seite gestellt, dem rasch ein zweiter folgte, wobei auch hier in den Dienstinstruktionen bis ins Detail geregelt wurde, wer welche Räume, Stiegen und Gänge wie zu säubern hatte. Auch die Zahl der Diener bei den einzelnen Lehrkanzeln/Institute wuchs kontinuierlich an.

Die vorliegende Quelle aus dem Jahr 1891 wirft indes ein wenig Licht auf einen Aspekt, der in den Quellen meist ausgespart wird, nämlich, dass die Ehefrauen und Familien des jeweiligen Thorstehers und der Diener in der Regel in die Arbeit ihrer Ehemänner eingebunden waren, allerdings nicht eigens dafür entlohnt wurden. Dies änderte sich erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als zunehmend auch die Frauen für ihre Tätigkeit besoldet wurden und damit auch in den Quellen greifbar werden. In der vorliegenden Quelle beantragte der Rektor bei der Statthalterei ein Honorar von 10 Gulden für die Frau des Dieners bei der Lehrkanzel für Chemie, da sie ihm regelmäßig beim Säubern des Labors geholfen habe und weiterhin helfen werde. 1896 beantragte der Hausdiener Martin Biber eine „Auskehrin“ zu seiner Unterstützung für sechs Stunden in der Woche.

Neben diesen gab es ab ungefähr 1900 noch weitere „weibliche Hilfskräfte“. Diese unterstützten die Hausdiener bei der Reinigung des Universitätsgebäudes gegen eine monatliche Entlohnung von 20 Kronen von Oktober bis Juli und mussten täglich vier Stunden Dienst tun.

(Christof Aichner)

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