Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Architektur
Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.
Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Architektur in konsolidierter Fassung
Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck