Satzungsteil Vergütung für die Mitwirkung bei der Durchführung der Aufgaben der Universität

Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.

Verlautbarung eines Teils der Satzung der Leopold -Franzens - Universität Innsbruck („Vergütung für die Mitwirkung bei der Durchführung der Aufgaben der Universität Innsbruck“ gemäß § 27 UG 2002) gemäß Beschluss des Senats vom 27. 5. 2004

 

Vergütung für die Mitwirkung an der Durchführung der Universität Innsbruck im Rahmen des § 27 UG 2002 (Drittmittelprojekte)

Für die Mitwirkung an der Durchführung der Aufgaben der Universität Innsbruck im Rahmen des § 27 UG 2002 kann nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Mittel ein gesondertes angemessenes Entgelt gewährt werden.

 

Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck

Kundmachung im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02.06.2004, 29. Stück, Nr. 224

Nach oben scrollen