Richtlinie des Rektorats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zur Aufnahme von sonstigen Personengruppen in den Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis des Universitäts-Sportinstituts der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gemäß § 40 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002

Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.

Richtlinie des Rektorats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zur Aufnahme von sonstigen Personengruppen in den Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis des Universitäts-Sportinstituts der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck gemäß § 40 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck nimmt auf Grundlage des § 40 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 zu marktüblichen Preisen die Personengruppen der Absolventinnen und Absolventen der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, der Fachhochschulen und der Privatuniversitäten des Universitätsstandortes sowie bei freien Kapazitäten alle anderen externen Interessentinnen und Interessenten in den Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis des Universitäts-Sportinstituts Innsbruck auf.

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor

Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck

Kundmachung im Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 19

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