Zwangssterilisierung

Der Chirurg Burghard Breitner

Zur Rolle der Universität Innsbruck in der Durchsetzung der NS-Gesundheitspolitik

Burghard Breitner (1884–1956) – Chirurg und „Engel von Sibirien“, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes 1950 sowie Bundespräsidentschaftskandidat 1951, Rektor der Universität Innsbruck 1952/53 und Schriftsteller. Die Benennung einer Straße nach ihm im Innsbrucker Stadtteil Reichenau anlässlich seines 10. Todestages 1966 sollte die Erinnerung an einen angesehenen und hoch geschätzten Arzt aufrechterhalten. Mehr als 50 Jahre später muss aber gefragt werden: Will und kann man Burghard Breitner nach wie vor auf diese Art gedenken? Dem prominenten Mediziner, der als Klinikvorstand von 1932 bis 1955 zu den an der Innsbrucker Universitätsklinik für Chirurgie zwischen 1940 und 1945 durchgeführten Zwangssterilisationen offiziell „ermächtigt“ und damit für diese verantwortlich war?

Gesetzliche Grundlage

Das zentrale Ziel der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik war die Schaffung eines „gesunden Volkskörpers“ – der durch die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen geschaffen werden sollte, die als „minderwertig“ angesehen wurden. Neben der Internierung in Konzentrations- oder Arbeitserziehungslagern sowie der euphemistisch als „Euthanasie“ bezeichneten Ermordung von Menschen mit (angeblichen) Beeinträchtigungen, wurden Zwangssterilisierungen zur Verhinderung der Fortpflanzung eingeführt. Anders ausgedrückt: Der NS-Staat fällte die Entscheidung darüber, wer eine Familie gründen durfte.

Derartige Bestrebungen existierten in Österreich sowie in vielen anderen Ländern bereits lange vor der NS-Diktatur. Während es etwa in den USA oder Skandinavien bereits Sterilisationsgesetze gab, wurde im Dritten Reich 1934 und mit 1. Jänner 1940 auch im „angeschlossenen“ Österreich das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) eingeführt. Darin waren die „Erbkrankheiten“ definiert, die zu einem Zwangseingriff führen sollten: „angeborener Schwachsinn“, „Schizophrenie“, „manisch-depressives Irresein“, „erbliche Fallsucht“, „erblicher Veitstanz“, „erbliche Blindheit“, „erbliche Taubheit“, „schwere erbliche körperliche Missbildung“ sowie „schwerer Alkoholismus“. 1935 wurden zusätzlich die „freiwillige Entmannung“ von homosexuellen Männern sowie Schwangerschaftsabbrüche bis zum sechsten Schwangerschaftsmonat aus medizinischen und eugenischen Gründen legalisiert.

Bevor ein Erbgesundheitsgericht über eine Zwangssterilisierung entschied, wurden Intelligenzprüfungen, medizinische Untersuchungen, Erkundigungen bei Arbeitgeber*innen, Orts- und Sicherheitsbehörden, Gesundheitseinrichtungen und Schulen angestellt. Im Gau Tirol-Vorarlberg gab es Erbgesundheitsgerichte in Innsbruck und Feldkirch sowie als Berufungsinstanz das Innsbrucker Erbgesundheitsobergericht.

Zur „freiwilligen Entmannung“ war dagegen lediglich das Attest eines Amtsarztes notwendig, das die zu erwartende „Befreiung von einem entarteten Geschlechtstrieb“ bescheinigte. Real handelte es sich dabei keineswegs um eine freiwillige Maßnahme: Drohungen mit der Todesstrafe oder der Deportation in Konzentrationslager führten ebenso zu Anträgen, wie Aufforderungen von Behörden an Vormünder, einen entsprechenden Antrag für ihre Mündel zu stellen.

Die Rolle der Universität Innsbruck

Die Involvierung der Universität in die Umsetzung des GzVeN war zunächst durch Meldungen (die generell von unterschiedlichen Behörden erfolgten) von Patient*innen der Universitätskliniken an das zuständige Gesundheitsamt gegeben. Damit wurde die Durchforschung von Privatleben und Krankengeschichte in Gang gesetzt.

Eine zweite Art der Involvierung betraf die Gutachtenerstellung über die betroffenen Personen. Diese erfolgte entweder beauftragt durch ein Gesundheitsamt oder ein Erbgesundheitsgericht, wenn ein (weiteres) Gutachten für das Urteil als notwendig angesehen wurde. Dabei handelte es sich um somatische, psychiatrische und „erb- und rassenbiologische“ Gutachten.

Die letzte Form der Beteiligung der Universität stellte schließlich auch den Abschluss der Erbgesundheitsgerichtsverfahren dar: die Ausführung der verfügten Zwangseingriffe selbst. Diese wurden, neben anderen Krankenhäusern, an den Chirurgischen und Gynäkologischen Universitätskliniken durchgeführt. Die Verantwortung für diese Eingriffe lag bei eigens dazu vom Reichsminister des Innern „ermächtigten“ Ärzten. An der Innsbrucker Klinik handelte es sich um den Chirurgen Burghard Breitner (Männer), die Gynäkologen Siegfried Tapfer und Tassilo Antoine (Frauen) sowie den Radiologen Ernst Ruckensteiner. Laut Forschungsstand im Sommer 2019 wurden mindestens 69 Operationen an der Innsbrucker Klinik durchgeführt: 36 an der Chirurgie und 33 an der Gynäkologie. Das macht 24,3% der bisher erhobenen 284 Zwangseingriffe in Tirol und Vorarlberg aus.

Nachgeschichte

In Zusammenhang mit aktuellen Forschungen zur Kooperation der Universität Innsbruck mit den regionalen Erbgesundheitsgerichten kam es durch die Stadt Innsbruck zu einer Neubewertung der (Un-)Angemessenheit der Benennung einer Straße nach Burghard Breitner. Die abschließende Entscheidung, wie damit umzugehen ist, wird nach Vorlage des Projektberichts im Frühjahr 2020 erfolgen. Auch an der Medizinischen Universität Innsbruck ist eine Umgestaltung jener Stellen im Gebäude der Universitätsklinik für Chirurgie in Planung, an denen Büsten oder Bilder an Burghard Breitner erinnern.

 

Burghard Breitner-Büste im Eingangsbereich der Universitätsklinik für Chirurgie

Die Burghard Breitner-Büste im Eingangsbereich der Universitätsklinik für Chirurgie,
aufgenommen im August 2019 (Credit Sylvia Eller)


Bis allerdings dieses heute (beinahe) selbstverständlich erscheinende Bewusstsein für das Unrecht der NS-Gesundheitspolitik erreicht war, dauerte es Jahrzehnte. Das GzVeN war zwar bereits im Frühjahr 1945 außer Kraft gesetzt worden, doch erfolgte weder in Deutschland noch in Österreich eine Inkludierung der Betroffenen in Opferfürsorgeleistungen. Hinzu kam, dass Homosexualität erst 1971 als Straftatbestand abgeschafft wurde. Dies beeinflusste in den Nachkriegsjahrzehnten die Wahrnehmung von Personen, die wegen gleichgeschlechtlicher Sexualität im Nationalsozialismus verfolgt worden waren. Jene Ärzte, die das GzVeN ausgeführt hatten, konnten daher großteils ungebrochen ihre Karrieren weiterführen.

Erst 1995 erfolgte durch die Errichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus anlässlich des 50-jährigen Republikjubiläums die Erweiterung der NS-Opfergruppen auf Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, einer geistigen oder körperlichen „Behinderung“ sowie der Zuschreibung von „Asozialität“ verfolgt worden waren. Dies betraf allerdings nur den Nationalfonds, eine Angleichung des Opferfürsorgegesetzes unterblieb bis 2005.

Dass nur wenige Frauen und Männer diese offizielle Anerkennung als NS-Opfer erlebten, liegt auf der Hand. Berichte von Betroffenen über die Zwangseingriffe existieren kaum – zu groß war das Stigma der angeblich medizinisch fundierten Diagnosen von „Minderwertigkeit“, zu groß war das Desinteresse der Öffentlichkeit und zu groß war das Ansehen der Ärzte und Juristen, die Zwangssterilisierungen und Kastrationen begründet, angeordnet und durchgeführt hatten.

(Ina Friedmann)

 

Dieser Text entstand im Kontext des Forschungsprojekts „Unfruchtbarmachung“ und „freiwillige Entmannung“. Die Innsbrucker Universitäts-Kliniken und die Erbgesundheitsgerichte des Gaues Tirol-Vorarlberg [https://www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/forschung/projektbeschreibung_homepage_erbgesundheitsgerichte.pdf], Projektleitung: Dirk Rupnow, Projektbearbeitung: Ina Friedmann (gefördert durch Land Tirol, Land Vorarlberg, Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, Universität Innsbruck).

 

Ina Friedmann, „Vom Standpunkt der Erbpflege und der Bevölkerungspolitik ist in diesem Fall eine Sterilisierung dringend geboten“. Kooperationsformen der Universität Innsbruck mit den Erbgesundheitsgerichten in Tirol und Vorarlberg zwischen 1940 und 1945, in: Margret Friedrich/Dirk Rupnow (Hrsg.), Geschichte der Universität Innsbruck 1669–2019. Band II: Aspekte der Universitätsgeschichte, Innsbruck 2019, S. 717–768.

 

Ina Friedmann ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zeitgeschichte in den Projekten „LFU 350 – 350 Jahre Leopold-Franzens-Universität Innsbruck“ und „Unfruchtbarmachung“ und „freiwillige Entmannung“. Die Innsbrucker Universitäts-Kliniken und die Erbgesundheitsgerichte des Gaues Tirol-Vorarlberg. Sie ist Co-Autorin von Die Universität im 20. Jahrhundert, in: Margret Friedrich/Dirk Rupnow (Hrsg.), Geschichte der Universität Innsbruck 1669–2019. Band I: Phasen der Universitätsgeschichte, Teilband 2: Die Universität im 20. Jahrhundert, Innsbruck 2019.

 

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