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Was macht der Senat?

Der Senat ist eines der drei Leitungsorgane der Universität und als einziges direkt demokratisch legitimiert. Er

  • erlässt die Satzung der Universität (auf Vorschlag des Rektorats)

  • erteilt seine Zustimmung zu Entwicklungs- und Organisationsplan

  • legt die Größe des Universitätsrates fest und wählt einige seiner Mitglieder

  • wirkt maßgeblich am Verfahren zur Wahl der Rektorin/des Rektors und eingeschränkt an der Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren mit

  • wirkt an Habilitations- und Berufungsverfahren mit

  • erlässt und ändert Curricula für Studien

  • richtet Kollegialorgane mit und ohne Entscheidungsbefugnis sowie einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein

  • sollte sich – nach Ansicht von SPAF – zu allen wichtigen universitätspolitischen Agenden äußern und an Lösungsvorschlägen mitarbeiten.
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