Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG, § 58–59 BVergG sowie den §§ 35–37 BVergG 2018 vorgesehen sind.

Auftraggeberin: Universität Innsbruck

Auftraggeberin: Medizinische Universität Innsbruck
Vergebende Stelle: Universität Innsbruck, Ausschreibungs- und Vergabewesen

Auftraggeberin: IQOQI – Akademie der Wissenschaften
Institut für Quantenoptik und Quanteninformation; Vergebende Stelle: Universität Innsbruck, Ausschreibungs- und Vergabewesen

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