A) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an den ersten Klimaprüfschrank („breite Kammer“):
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von kleiner als 1400 betrieben werden.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über vier (4) digitale I/O-Einheiten zur Ansteuerung nutzerseitiger Einrichtungen verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine Ethernet- und eine USB-Schnittstelle verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über einen potentialfreien Kontakt zur Prüfgutabschaltung verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine programmierbare Bedienoberfläche, welche auch über das WWW (World Wide Web) bedienbar ist, verfügen.
- Der Prüfraum der zu beschaffenden Gesamtleistung hat aus Edelstahl V4A, 1.4404 zu bestehen und hat dampfdicht verschweißt zu sein.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über Messfühler Typ Pt 100 zu verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Betauungsschutz zur Verhinderung der Kondensatbildung am Prüfgut während der Aufheizphase zu verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Prüfgutschutz durch unabhängige, einstellbare Temperaturbegrenzer zu verfügen.
- Die minimalen Abmessungen des Prüfraumes der zu beschaffenden Gesamtleistung dürfen B x T x H ca. 1990 mm x 1200 x 1500 mm nicht unterschreiten.
- Der Temperaturbereich für Temperaturprüfungen muss den Bereich von -40°C bis +180°C abdecken.
- Die Temperaturänderungsgeschwindigkeit für Heizen und Kühlen muss mindestens 2 K/min nach IEC 60068-3-5; im Mittel, in der Zuluft gemessen, betragen.
- Der Temperaturbereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von +10°C bis +85°C abdecken.
- Die zeitliche Temperaturabweichung bei Klimaprüfungen darf 0,3 K, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, ohne Prüfgut, ohne Einstrahlung und ohne Zusatzausstattung nicht überschreiten.
- Die räumliche Temperaturhomogenität bei Klimaprüfungen darf 1,5 K, bezogen auf den eingestellten Sollwert im Temperaturbereich Minimaltemperatur bis +150°C bzw. Feuchten > 20% r.F. nicht überschreiten.
- Der Feuchtebereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von 10% r.F. bis 95% r.F. abdecken.
- Die Feuchteabweichung bei Klimaprüfungen darf 3-5% r.F., zeitlich, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, nicht überschreiten.
- Die maximale Wärmekompensation darf bei Temperaturprüfungen 5000 W und bei Klimaprüfungen 500 W nicht unterschreiten. Bei +20°C für Temperaturprüfungen / Im Bereich von +25°C bis +90°C bei einer relativen Feuchte bis zu 90% r.F. für Klimaprüfungen.
- Der höchst zulässige Gesamtpreis (exkl. USt.) darf den Betrag von € 77.000.- exkl. USt. nicht überschreiten.
- Gewährleistungszeitraum: 24 Monate ab dem Zeitpunkt der positiven und erfolgreichen Abnahme bzw. spätestens 30 Tage nach Lieferung beginnend.
- Anlieferung zur Abladestelle (Institut für Textilchemie und Textilphysik, Höchsterstraße 73, A-6850 Dornbirn).
- Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand.
- Ausreichende Anwender-Schulung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Ausreichendes Applikationstraining (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Erstellung einer Dokumentation (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Kurzfristiger Reaktionszeitraum für Reparatur bzw. Wartung, zumindest aber innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Meldung des entsprechenden Bedarfs durch die Auftraggeberin.
- Abnahmetermin: Spätestens 30 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung, basierend auf normalen Geschäfts- bzw. Projektabläufen. Sollte die aktuelle Situation und Materialverfügbarkeit Auswirkungen auf den Liefertermin haben, kann dieser der Situation angepasst werden.
B) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an den zweiten Klimaprüfschrank („hohe Kammer“):
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von kleiner als 1400 betrieben werden.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über vier (4) digitale I/O-Einheiten zur Ansteuerung nutzerseitiger Einrichtungen verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine Ethernet- und eine USB-Schnittstelle verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über einen potentialfreien Kontakt zur Prüfgutabschaltung verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine programmierbare Bedienoberfläche, welche auch über das WWW (World Wide Web) bedienbar ist, verfügen.
- Der Prüfraum der zu beschaffenden Gesamtleistung hat aus Edelstahl V4A, 1.4404 zu bestehen und hat dampfdicht verschweißt zu sein.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über Messfühler Typ Pt 100 zu verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Betauungsschutz zur Verhinderung der Kondensatbildung am Prüfgut während der Aufheizphase zu verfügen.
- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Prüfgutschutz durch unabhängige, einstellbare Temperaturbegrenzer zu verfügen.
- Die minimalen Abmessungen der zu beschaffenden Gesamtleistung dürfen B x T x H ca. 1100 mm x 1470 x 2070 mm nicht unterschreiten.
- Der Temperaturbereich für Temperaturprüfungen muss den Bereich von -40°C bis +180°C abdecken.
- Die Temperaturänderungsgeschwindigkeit für Heizen und Kühlen muss mindestens 2 K/min nach IEC 60068-3-5; im Mittel, in der Zuluft gemessen, betragen.
- Der Temperaturbereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von +10°C bis +85°C abdecken.
- Die zeitliche Temperaturabweichung bei Klimaprüfungen darf 0,3 K, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, ohne Prüfgut, ohne Einstrahlung und ohne Zusatzausstattung nicht überschreiten.
- Die räumliche Temperaturhomogenität bei Klimaprüfungen darf 1,5 K, bezogen auf den eingestellten Sollwert im Temperaturbereich Minimaltemperatur bis +150°C bzw. Feuchten > 20% r.F. nicht überschreiten.
- Der Feuchtebereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von 10% r.F. bis 95% r.F. abdecken.
- Die Feuchteabweichung bei Klimaprüfungen darf 3-5% r.F., zeitlich, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, nicht überschreiten.
- Die maximale Wärmekompensation darf bei Temperaturprüfungen 5000 W und bei Klimaprüfungen 500 W nicht unterschreiten. Bei +20°C für Temperaturprüfungen / Im Bereich von +25°C bis +90°C bei einer relativen Feuchte bis zu 90% r.F. für Klimaprüfungen.
- Der höchst zulässige Gesamtpreis (exkl. USt.) darf den Betrag von € 81.000.- exkl. USt. nicht überschreiten.
- Gewährleistungszeitraum: 24 Monate ab dem Zeitpunkt der positiven und erfolgreichen Abnahme bzw. spätestens 30 Tage nach Lieferung beginnend.
- Anlieferung zur Abladestelle (Institut für Textilchemie und Textilphysik, Höchsterstraße 73, A-6850 Dornbirn).
- Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand.
- Ausreichende Anwender-Schulung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Ausreichendes Applikationstraining (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Erstellung einer Dokumentation (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).
- Kurzfristiger Reaktionszeitraum für Reparatur bzw. Wartung, zumindest aber innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Meldung des entsprechenden Bedarfs durch die Auftraggeberin.
- Abnahmetermin: Spätestens 30 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung, basierend auf normalen Geschäfts- bzw. Projektabläufen. Sollte die aktuelle Situation und Materialverfügbarkeit Auswirkungen auf den Liefertermin haben, kann dieser der Situation angepasst werden.
C) Die beiden Lieferleistungen können aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Sämtliche gegenständlich bestimmten Mindestanforderungen werden ausschließlich mit den durch die Weiss Umwelttechnik GmbH, Oberlaaer Straße 316, A-1230 Wien vertriebenen Leistungen „weissTechnik ClimeEvent C/3400/40/2/H“ („hohe Kammer“) und „weissTechnik ClimeEvent C/3600/40/2/W“ („breite Kammer“) erfüllt.
Der Auftragswert beträgt € 81.000,- exkl. USt. für die "hohe Kammer" und € 77.000,- exkl. USt. für die "breite Kammer".
Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 64 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag mit der Weiss Umwelttechnik GmbH, Oberlaaer Straße 316, A-1230 Wien noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden.
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