Auftraggeberin: Universität Innsbruck

Beschaffungsvorhaben Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
GZ.: 258769/22; Beschaffung, Lieferung, Einbringung, Installation, Montage und Inbetriebnahme von einem Kernspintomographie-System inklusive HF-Kabine für die eigene Forschung und die Durchführung internationaler, kollaborativer multizentrischer Studien für das Institut für Psychologie der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Innsbruck 

Präambel:

Im Zeitraum zwischen dem 07.03.2022 und dem 25.03.2022 wurde durch die Auftraggeberin eine EU-Markterkundung (GZ 258235/22; Amtsblatt der EU: 2022/S048-123808 vom 09.03.2022, Unternehmensserviceportal Österreich: 06.03.2022) durchgeführt, um festzustellen, ob auf Grundlage jener durch die Auftraggeberin festgelegten bzw. bestimmten Anforderungen entweder mehrere Unternehmer eine entsprechende Leistung anbieten können oder ob Unternehmer über entsprechende, vernünftige Alternativen bzw. Ersatzlösungen verfügen. Nähere Informationen zu dieser EU-Markterkundung wurden am Beschaffungsportal der Universität Innsbruck (https://uibk.vemap.com) zur Verfügung gestellt.

Beschreibung des Auftrags und Begründung, warum dieser Auftrag nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann:

A) Allgemeine Beschreibung des Auftrags; Mindestanforderungen:

 1. Mit der gegenständlich zu beschaffenden Leistung werden internationale, kollaborative multizentrische Studien mit

 - dem Welcome Trust Centre London,

- der Universitätsklinik Magdeburg,

- der Psychiatrischen Klinik des Universitätsklinikums Ulm und

- dem Neuroimaging and Human Cognition Laboratory des Bordeaux Institute for Cognitive and Integrative Neuroscience

durchgeführt.

Sämtliche bei diesen Studien- und Kooperationspartnern für die Durchführung dieser internationalen, kollaborativen multizentrischen Studien verwendeten Kernspintomographen sind jeweils Leistungen der Fa. Siemens, Produkt „Magnetom Prisma“.

Die Kompatibilität zwischen den vorgenannten Bestands-Gerätschaften der benannten Studien- und Kooperationspartner und der gegenständlich zu beschaffenden Leistung muss in einer Art und Weise gewährleistet sein, dass zwischen ihnen der Austausch von sowohl bereits bestehenden als auch künftig noch zu entwickelnden innovativen Forschungssequenzen sowie die Vergleichbarkeit der jeweils damit erworbenen Daten sichergestellt ist.

2. Erfüllungszeitraum innerhalb von 18 Wochen ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (bauseitige Vorgabe);

3. Gewährleistungszeitraum zumindest 24 Monate;

4. Reparatur- und Wartungsvertrag;

5. Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen für zumindest 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung;

6. Transport der Leistung an den Erfüllungsort und Einbringung der Leistung in den Erfüllungsort;

7. Aufbau, Verkabelung, Installation, Montage der Leistung sowie der Untersuchungs-, Bedien- und Technikräume;

8. Abschirmung des Erfüllungsortes gegen magnetische Störfelder von außen;

9. Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand;

10. Abnahme und Endabnahme;

11. Einweisung;

12. Anwender-Schulung und Applikationstraining;

13. Erstellung der Dokumentation.

B) Technische Beschreibung des Auftrags; Mindestanforderungen:

1. 3-Tesla Kernspintomograph, Ganzkörper;

2. Hochleistungsgradientensystem mit einer Gradientenfeldstärke von mindestens 80 mT/m bei einer gleichzeitigen Slewrate von 200 T/m/s pro Achse;

3. garantierte Homogenität des Magnetfelds von 10 cm DSV ≤ 0.001 ppm, 20 cm DSV ≤ 0.02 ppm, 30 cm DSV ≤ 0.1 ppm, 40 cm DSV ≤ 0.2 ppm, 45 cm DSV ≤ 0.5 ppm, 50 cm DSV ≤ 1.5 ppm;

4. Shim mit linearen und nicht-linearen Kanälen;

5. kombinierte Spule für Kopf/Hals mit mindestens 64 Elementen, zur Darstellung von Kopf, Hals und HWS mit mindestens 64 gleichzeitigen Empfangskanälen;

6. zwei unabhängige Transmitterkanäle zur vollen dynamischen RF-Anregung;

7. maximales Patientengewicht von mind. 245 kg;

8. Rechnersystem für die Steuerung des Magnets und die Aufnahme und Rekonstruktion der Daten inkl. Steuerungssoftware und Farbmonitore;

9. Patientenkommunikation inklusive Kopfhörer, visuelle Stimulation und Videoüberwachung;

10. Trigger für die Synchronisierung von Experimenten mit der Durchführung von Sequenzen;

11. Sequenzen:

11.1 Spinecho Sequenzen: single- und multi-echo, inversion recovery; 2D/3D Turbo-Spin-Echo inkl. inversion recovery; simultane Anregung und Auslesung von mehreren Schichten auch für Dixon;

11.2 Gradientenecho Sequenzen: 2D/3D FLASH und TurboFLASH, field mapping, Time-of-flight Angiographie, 2D/3D FISP;

11.3 Echo-planar imaging: Gradientecho Sequenzen für funktionelle Bildgebung inklusive Beschleunigungstechnik (iPAT, multiband, multi-shot EPI, simultane Anregung und Auslesung von mehreren Schichten für EPI und multi-shot EPI);

11.4 Diffusion-imaging Sequenzen: Darstellung/Messung der Diffusionsbewegung der Wassermoleküle in Nervenhirnbahnen in 514 Richtungen;

11.5 Perfusionsbildgebung inklusive Arterial Spin Labeling und Pseudo Continuous Arterial Spin Labeling in 2D/3D inklusive Bewegungskorrektur;

11.6 Sequenzen für Magnetization transfer contrast, susceptibility weighted imaging.

12. Compiler für die Verwendung von Sequenzen, damit der Austausch von Forschungssequenzen und die Vergleichbarkeit der jeweils damit erworbenen Daten gemäß den Mindestanforderungen in Pos. A, Punkt 1 dieser Bekanntmachung gewährleistet wird;

13. Größtmögliche Kompatibilität hinsichtlich Hard- und Software sowie der Verfügbarkeit von Sequenzen zwischen dem gegenständlich zu beschaffenden Leistungsgegenstand und den im Rahmen dieser internationalen, kollaborativen multizentrischen Studien verwendeten Bestands-Kernspintomographen der benannten Studien- bzw. Kooperationspartner;

14. sämtliche Leistungen sind fabrikneu.

C) Die Lieferleistung kann aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Die durch die Auftraggeberin als Mindestanforderung bestimmte Kompatibilität zwischen den in dieser Bekanntmachung benannten Bestands-Gerätschaften der Studien- und Kooperationspartner und der durch die Auftraggeberin gegenständlich zu beschaffenden Leistung wird ausschließlich mit dem Produkt "Siemens Magnetom Prisma" der Siemens Healthcare Diagnostics GmbH in einer Art und Weise gewährleistet, dass zwischen ihnen der Austausch von sowohl bereits bestehenden als auch künftig noch zu entwickelnden innovativen Forschungssequenzen sowie die Vergleichbarkeit der jeweils damit erworbenen Daten sichergestellt ist.

Sämtliche in dieser Bekanntmachung weiteren bestimmten Mindestanforderungen werden mit der durch die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH, Siemensstraße 90, A - 1210 Wien vertriebenen Leistung „Siemens Magnetom Prisma“ erfüllt bzw. einige dieser in dieser Bekanntmachung bestimmten Mindestanforderungen übererfüllt.

 

 

 

 

 

   

 

Beschaffungsvorhaben Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
GZ.: 259081/22; Erneuerung der Konsole am bestehenden 600 MHz NMR Spektrometer des Instituts für Organische Chemie der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Universität Innsbruck

A) Präambel:

Im Zeitraum zwischen dem 26.05.2022 und dem 14.06.2022 wurde durch die Auftraggeberin eine EU-Markterkundung (GZ 259081/22; Amtsblatt der EU: 2022/S 102-282571 vom 27.05.2022, Unternehmensserviceportal Österreich: 26.05.2022) durchgeführt, um festzustellen, ob auf Grundlage jener durch die Auftraggeberin festgelegten bzw. bestimmten Anforderungen entweder mehrere Unternehmer eine entsprechende Leistung anbieten können oder ob diese durch die Universität Innsbruck festgelegten Anforderungen mit einer vernünftigen Alternative bzw. Ersatzlösung erfüllt werden können. Nähere Informationen zu dieser EU-Markterkundung wurden am Beschaffungsportal der Universität Innsbruck (https://uibk.vemap.com) zur Verfügung gestellt.

B) Beschreibung des Auftrags - allgemeine Mindestanforderungen:

B.1: Um den internationalen wissenschaftlichen Standard auf dem Gebiet der Strukturchemie zu gewährleisten, muss die Ersatzbeschaffung einer Konsole am bereits bestehenden 600 MHz NMR Spektrometer durchgeführt werden.

Diese Ersatzbeschaffung ist ein unverzichtbarer Grundbaustein für die weitere Etablierung des interdisziplinären Forschungsbereichs Strukturchemie und -biologie, welcher im Gesamtkonzept zur Infrastrukturausstattung des Centrums für Molekulare Biowissenschaften (CMBI) an der Universität Innsbruck verankert ist.

Diese Ersatzbeschaffung betrifft die technisch veraltete Avance II+ Konsole des damaligen Auftragnehmers und Herstellers, der Firma Bruker Biospin GmbH, aus dem Jahr 2006. Der entsprechende Service für diese Konsolengeneration wurde bereits 2018 eingestellt. Dies stellt ein großes Problem für den sicheren Weiterbetrieb des NMR 600 MHz dar, da keine Ersatzteile mehr geliefert werden können. Die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Durchsatz wird durch die „state-of-the-art“- Konsolengeneration und entsprechender aktueller Software signifikant erhöht werden. Hierdurch wird auch der Einsatz neuer NMR-Methodik, neuer NMR-Pulsprogramme etc. ermöglicht, um auf dem Gebiet der Synthese, der Naturstoffcharakterisierung, der Strukturchemie und -biologie, und der NMR- gestützten Metabolomics international wettbewerbsfähig zu bleiben.

B.2: Die Magnet-Komponente des Systems (ein 600 MHz Bruker Ultrashield Plus Magnet) hat bei korrekt durchgeführtem Wartungsbetrieb eine sehr lange Lebensdauer und wird aus diesem Grunde nicht ersetzt. Eine komplette Neuausstattung mitsamt Magnet-Komponente des Systems ist auch infolge des Nichtvorliegens der hierfür erforderlichen Budgetmittel unmöglich.

B.3: Anlieferung und Transport an den Erfüllungsort. Nachfolgende Einbringung in den Erfüllungsort.

B.4: Aufbau, Verkabelung, Installation, Montage der Leistung sowie Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand. Anschließende Durchführung der Abnahme, bis diese positiv abgeschlossen ist.

B.5: Anwender-Schulung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

B.6: Übergabe einer Dokumentation über die beschaffte Leistung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache) an die Auftraggeberin.

B.7: Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen für mindestens 10 Jahre ab dem
Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.

B.8: Kurzfristiger Reaktionszeitraum für Reparatur bzw. Wartung.

C) Beschreibung des Auftrags - technische Mindestanforderungen:

C.1: Vollständige Kompatibilität zur bestehenden Gerätebasis, welche einen 600 MHz Bruker Ultrashield Plus Magneten, einen Bruker Prodigy TCI Probekopf und zwei Bruker Raumtemperaturprobenköpfe (QNP und TXI) beinhaltet. Es muss eine hundertprozentige Kompatibilität in Hinblick auf Funktionalität des Magneten und der dazugehörigen Wartungswerkzeuge (z. B. Helium- und Stickstoffsonde) bestehen. Ebenso muss eine hundertprozentige Kompatibilität in Hinblick auf die Funktionalität der Probenköpfe bestehen. Die bestehende Gerätebasis muss mit der mitgelieferten Software der neuen Konsole ansteuerbar und voll funktionsfähig sein.

C.2: Vollständige Kompatibilität mit dem Bruker Sample Case Plus Autosampler (Bestand): Es muss eine hundertprozentige Kompatibilität in Hinblick auf Funktionalität des Autosamplers bestehen. Der Autosampler muss mit der mitgelieferten Software der neuen Konsole ansteuerbar und voll funktionsfähig sein.

C.3: Weiterverwendung und - bedingt durch die neue Konsolengeneration - Verbesserung und Weiterentwicklung von etablierten Messmethoden (z.B. von selbstgeschriebene Pulsprogramme und Skripten zur Auswertung).

C.4: Der Datenaustausch und Transfer von Messmethoden zwischen dem 600 MHz NMR und dem zweiten, am Institut für Organische Chemie bestehenden Hochfeld NMR (700 MHz Avance Neo mit Topspin 4.1.4 Steuersoftware) muss möglich sein.

C.5: Die Steuerung des 600 MHz NMR muss mit einem auf Linux basierten Rechner erfolgen, da alle anderen, derzeit an der Fakultät für Chemie und Pharmazie vorhandenen Spektrometer ebenfalls mit Linux betrieben werden. Ebenso muss die gesamte Datenarchivierung des 600 MHz NMR mitsamt der dazu gehörenden Programmierung mit Linux erfolgen.

C.6: Überwachung und Regelung der Druckluftzufuhr (bei Schwankungen im Haussystem), um einen stabilen Gasfluss und damit eine präzise Temperierung der NMR-Probe zu erzielen.

C.7: Einfache Fernwartung (softwaregesteuertes Rebooten des Spektrometers sowie Heliumstand- und Stickstoffstandüberwachung).

C.8: Die Durchführung von „multi-receive“ Experimenten ohne zusätzliche Anschlüsse oder Komponenten muss möglich sein.

C.9: Sämtliche Leistungen (Waren) sind fabrikneu.

D) Die Lieferleistung kann aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Im Rahmen der durchgeführten EU-Markterkundung hat lediglich die Bruker Biospin GmbH erklärt, über eine gemäß den gegenständlichen Mindestanforderungen entsprechende Leistung zu verfügen.

Sämtliche in dieser Bekanntmachung bestimmten Mindestanforderungen werden mit der durch die Bruker Biospin GmbH, Rudolf Plank Straße 23, D-76275 Ettlingen vertriebenen Leistung „AVANCE NEO 600 MHz-Spektometerkonsole“ (Gesamtwert der Beschaffung: € 445.532,88 exkl. USt.) erfüllt.

Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit der entsprechenden Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU) erteilt werden.

 

Beschaffungsvorhaben Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

GZ.: 260281/22; Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von zwei Klimaprüfschränken für das Institut für Textilchemie und Textilphysik.

 A) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an den ersten Klimaprüfschrank („breite Kammer“):

 - Die zu beschaffende Gesamtleistung muss mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von kleiner als 1400 betrieben werden.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über vier (4) digitale I/O-Einheiten zur Ansteuerung nutzerseitiger Einrichtungen verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine Ethernet- und eine USB-Schnittstelle verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über einen potentialfreien Kontakt zur Prüfgutabschaltung verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine programmierbare Bedienoberfläche, welche auch über das WWW (World Wide Web) bedienbar ist, verfügen.

- Der Prüfraum der zu beschaffenden Gesamtleistung hat aus Edelstahl V4A, 1.4404 zu bestehen und hat dampfdicht verschweißt zu sein.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über Messfühler Typ Pt 100 zu verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Betauungsschutz zur Verhinderung der Kondensatbildung am Prüfgut während der Aufheizphase zu verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Prüfgutschutz durch unabhängige, einstellbare Temperaturbegrenzer zu verfügen.

- Die minimalen Abmessungen des Prüfraumes der zu beschaffenden Gesamtleistung dürfen B x T x H ca. 1990 mm x 1200 x 1500 mm nicht unterschreiten.

- Der Temperaturbereich für Temperaturprüfungen muss den Bereich von -40°C bis +180°C abdecken.

- Die Temperaturänderungsgeschwindigkeit für Heizen und Kühlen muss mindestens 2 K/min nach IEC 60068-3-5; im Mittel, in der Zuluft gemessen, betragen.

- Der Temperaturbereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von +10°C bis +85°C abdecken.

- Die zeitliche Temperaturabweichung bei Klimaprüfungen darf 0,3 K, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, ohne Prüfgut, ohne Einstrahlung und ohne Zusatzausstattung nicht überschreiten.

- Die räumliche Temperaturhomogenität bei Klimaprüfungen darf 1,5 K, bezogen auf den eingestellten Sollwert im Temperaturbereich Minimaltemperatur bis +150°C bzw. Feuchten > 20% r.F. nicht überschreiten.

- Der Feuchtebereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von 10% r.F. bis 95% r.F. abdecken.

- Die Feuchteabweichung bei Klimaprüfungen darf 3-5% r.F., zeitlich, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, nicht überschreiten.

- Die maximale Wärmekompensation darf bei Temperaturprüfungen 5000 W und bei Klimaprüfungen 500 W nicht unterschreiten. Bei +20°C für Temperaturprüfungen / Im Bereich von +25°C bis +90°C bei einer relativen Feuchte bis zu 90% r.F. für Klimaprüfungen.

- Der höchst zulässige Gesamtpreis (exkl. USt.) darf den Betrag von € 77.000.- exkl. USt. nicht überschreiten.

- Gewährleistungszeitraum: 24 Monate ab dem Zeitpunkt der positiven und erfolgreichen Abnahme bzw. spätestens 30 Tage nach Lieferung beginnend.

- Anlieferung zur Abladestelle (Institut für Textilchemie und Textilphysik, Höchsterstraße 73, A-6850 Dornbirn).

- Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand.

- Ausreichende Anwender-Schulung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Ausreichendes Applikationstraining (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Erstellung einer Dokumentation (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Kurzfristiger Reaktionszeitraum für Reparatur bzw. Wartung, zumindest aber innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Meldung des entsprechenden Bedarfs durch die Auftraggeberin.

- Abnahmetermin: Spätestens 30 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung, basierend auf normalen Geschäfts- bzw. Projektabläufen. Sollte die aktuelle Situation und Materialverfügbarkeit Auswirkungen auf den Liefertermin haben, kann dieser der Situation angepasst werden. 

B) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an den zweiten Klimaprüfschrank („hohe Kammer“):

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert von kleiner als 1400 betrieben werden.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über vier (4) digitale I/O-Einheiten zur Ansteuerung nutzerseitiger Einrichtungen verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine Ethernet- und eine USB-Schnittstelle verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über einen potentialfreien Kontakt zur Prüfgutabschaltung verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung muss über eine programmierbare Bedienoberfläche, welche auch über das WWW (World Wide Web) bedienbar ist, verfügen.

- Der Prüfraum der zu beschaffenden Gesamtleistung hat aus Edelstahl V4A, 1.4404 zu bestehen und hat dampfdicht verschweißt zu sein.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über Messfühler Typ Pt 100 zu verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Betauungsschutz zur Verhinderung der Kondensatbildung am Prüfgut während der Aufheizphase zu verfügen.

- Die zu beschaffende Gesamtleistung hat über einen Prüfgutschutz durch unabhängige, einstellbare Temperaturbegrenzer zu verfügen.

- Die minimalen Abmessungen der zu beschaffenden Gesamtleistung dürfen B x T x H ca. 1100 mm x 1470 x 2070 mm nicht unterschreiten.

- Der Temperaturbereich für Temperaturprüfungen muss den Bereich von -40°C bis +180°C abdecken.

- Die Temperaturänderungsgeschwindigkeit für Heizen und Kühlen muss mindestens 2 K/min nach IEC 60068-3-5; im Mittel, in der Zuluft gemessen, betragen.

- Der Temperaturbereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von +10°C bis +85°C abdecken.

- Die zeitliche Temperaturabweichung bei Klimaprüfungen darf 0,3 K, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, ohne Prüfgut, ohne Einstrahlung und ohne Zusatzausstattung nicht überschreiten.

- Die räumliche Temperaturhomogenität bei Klimaprüfungen darf 1,5 K, bezogen auf den eingestellten Sollwert im Temperaturbereich Minimaltemperatur bis +150°C bzw. Feuchten > 20% r.F. nicht überschreiten.

- Der Feuchtebereich für Klimaprüfungen muss den Bereich von 10% r.F. bis 95% r.F. abdecken.

- Die Feuchteabweichung bei Klimaprüfungen darf 3-5% r.F., zeitlich, in Nutzraummitte in eingeschwungenem Zustand, nicht überschreiten.

- Die maximale Wärmekompensation darf bei Temperaturprüfungen 5000 W und bei Klimaprüfungen 500 W nicht unterschreiten. Bei +20°C für Temperaturprüfungen / Im Bereich von +25°C bis +90°C bei einer relativen Feuchte bis zu 90% r.F. für Klimaprüfungen.

- Der höchst zulässige Gesamtpreis (exkl. USt.) darf den Betrag von € 81.000.- exkl. USt. nicht überschreiten.

- Gewährleistungszeitraum: 24 Monate ab dem Zeitpunkt der positiven und erfolgreichen Abnahme bzw. spätestens 30 Tage nach Lieferung beginnend.

- Anlieferung zur Abladestelle (Institut für Textilchemie und Textilphysik, Höchsterstraße 73, A-6850 Dornbirn).

- Versetzung in den betriebsbereiten, normengerechten, gesetzmäßigen und abnahmefähigen Zustand.

- Ausreichende Anwender-Schulung (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Ausreichendes Applikationstraining (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Erstellung einer Dokumentation (vorzugsweise in deutscher Sprache, zumindest aber in englischer Sprache).

- Kurzfristiger Reaktionszeitraum für Reparatur bzw. Wartung, zumindest aber innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Meldung des entsprechenden Bedarfs durch die Auftraggeberin.

- Abnahmetermin: Spätestens 30 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung, basierend auf normalen Geschäfts- bzw. Projektabläufen. Sollte die aktuelle Situation und Materialverfügbarkeit Auswirkungen auf den Liefertermin haben, kann dieser der Situation angepasst werden. 

C) Die beiden Lieferleistungen können aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Sämtliche gegenständlich bestimmten Mindestanforderungen werden ausschließlich mit den durch die Weiss Umwelttechnik GmbH, Oberlaaer Straße 316, A-1230 Wien vertriebenen Leistungen „weissTechnik ClimeEvent C/3400/40/2/H“ („hohe Kammer“) und „weissTechnik ClimeEvent C/3600/40/2/W“ („breite Kammer“) erfüllt.

Der Auftragswert beträgt € 81.000,- exkl. USt. für die "hohe Kammer" und € 77.000,- exkl. USt. für die "breite Kammer".

Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen des § 64 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag mit der Weiss Umwelttechnik GmbH, Oberlaaer Straße 316, A-1230 Wien noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden.

 


Beschaffungsvorhaben Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

GZ.: 260355/22; Beschaffung eines Orbitrap-Massenspektrometers samt Nano-Quelle und Wartungsvertrag für das Institut für Ökologie der Universität Innsbruck

A) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an das Orbitrap-Massenspektrometer samt Nano-Quelle und Wartungsvertrag:

Bedingt durch einen Wasserschaden im Jahr 2021 wurde das im Dezember 2019 bei der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, beschaffte Orbitrap Massenspektrometer samt Nano-Quelle irreparabel beschädigt. Aus diesem Grund führt die Auftraggeberin eine Ersatzbeschaffung gleichartiger Leistungen beim damaligen Auftragnehmer durch.

Mindestanforderungen an das Orbitrap Massenspektrometer samt Nano-Quelle (nachfolgend als "OT-MS" bezeichnet):

(1) Das OT-MS muss über eine Auflösung von 480 Tausend bei m/z 200 verfügen, um die Isotopenfeinstruktur von Metaboliten und modifizierten Peptiden/Proteinen zu identifizieren.
(2) Das OT-MS muss über die FSDM-Spektralverarbeitung basierte TurboTMT-Akquisition verfügen, um TMT-Reporter-Ionenisotopologe aufzulösen.
(3) Das OT-MS muss über die SureQuant-Akquisition verfügen, um kleine Metabolite, Peptide und Proteinspezies über einen großen dynamischen Bereich absolut zu quantifizieren.
(4) Mit dem OT-MS muss eine direkte bidirektionale Verbindung zu folgenden LC-Systemen (Ultimate 3000 RS UPLC, Vanquish Flex UPLC, Vanquish Neo, Dionex ICS-6000) gewährleistet sein, um Kommunikationsfehler auf ein Minimum zu reduzieren.
(5) Das OT-MS muss mit einem High-field asymmetric-waveform Ionenmobilitäts (FAIMS)-Interface kompatibel sein.
(6) Wartungsvertrag inklusive.
(7) Anlieferung, Transport, sach- und fachgerechte Einbringung, Aufbau, Montage, Installation sowie Verkabelung der Gesamtleistung.
(8) Abnahme, Erstellung einer Dokumentation, Einweisung, Anwender-Schulung sowie Applikations-Training für die bzw. an der Gesamtleistung.
(9) Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen: Mindestens 120 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme.
(10) Reaktionszeitraum für Reparatur und Wartung zumindest innerhalb von jeweils 15 Arbeitstagen.
(11) Der Gesamtpreis für die gegenständlich zu beschaffende Gesamtleistung darf € 600.224,30 exkl. USt. nicht überschreiten.

B) Die Gesamtleistung kann aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Sämtliche an die zu beschaffende Gesamtleistung festgelegten Mindestanforderungen werden ausschließlich unter Nutzung des Orbitrap Massenspektrometers "Exploris 480 mit Nano-Quelle" der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, erfüllt.

Für eine Vielzahl jener zur Erfüllung der gegenständlich festgelegten Mindestanforderungen erforderlichen Technologien liegt entsprechender Patentschutz vor.

Eine Wartung der zu beschaffenden Gesamtleistung kann ausschließlich durch zertifizierte Techniker der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte, Wien, erfolgen.

Der Vertrieb der zu beschaffenden Gesamtleistung ist in Österreich ausschließlich der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, vorbehalten.  

 

Beschaffungsvorhaben Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

GZ.: 260357/22; Beschaffung eines Orbitrap-Massenspektrometers und eines Ionenchromatographie-Systems (jeweils inklusive Software und Wartungsvertrag) für das Institut für Biochemie der Universität Innsbruck

A) Beschreibung des Auftrags – Mindestanforderungen an das Orbitrap-Massenspektrometer und an das Ionenchromatographie-System (jeweils inklusive Software und Wartungsvertrag):

Bedingt durch einen Wasserschaden im Jahr 2021 wurde das im Februar 2019 bei der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, beschaffte Orbitrap Massenspektrometer samt Ionenchromatographie-System irreparabel beschädigt. Aus diesem Grund führt die Auftraggeberin eine Ersatzbeschaffung gleichartiger Leistungen beim damaligen Auftragnehmer durch.

Mindestanforderungen an das Orbitrap Massenspektrometer (nachfolgend als "OT-MS" bezeichnet) sowie an das Ionenchromatographie-System:

(1) Das OT-MS muss über eine Auflösung von 1 Million bei m/z 200 verfügen, um die Isotopenfeinstruktur von Metaboliten und modifizierten Peptiden/Proteinen zu identifizieren.
(2) Das OT-MS muss über multiple Fragmentierungstechniken verfügen (CID, HCD, ETD, EThcD, ETciD, UVPD).
(3) Das OT-MS muss sowohl über einen hochauflösenden Massenanalysator (Auflösung von 1 Million (m/z 200)) und einen MSn-fähigen Massenanalysator (Ionenfalle) verfügen.
(4) Das OT-MS muss eine parallele Aufnahme von MS- (OT) und MSn Spektren (Ionenfalle) bei höchstmöglicher Sensitivität auf UPLC-Zeitebene erlauben.
(5) Der Reagenzfreie Ionenchromatograph erzeugt durch Elektrolyse ionische Eluente und tauscht diese nach der Trennung durch regenerierende Ionen aus. Dies ermöglicht eine direkte Kopplung an das OT-MS.
(6) Mit dem OT-MS muss eine direkte bidirektionale Verbindung zu folgenden LC-Systemen (Ultimate 3000 RS UPLC, Vanquish Flex UPLC, Vanquish Neo, Dionex ICS-6000) gewährleistet sein, um Kommunikationsfehler auf ein Minimum zu reduzieren.
(7) Das OT-MS muss mit einem High-field asymmetric-waveform Ionenmobilitäts (FAIMS)-Interface kompatibel sein.
(8) Wartungsvertrag inklusive.
(9) Anlieferung, Transport, sach- und fachgerechte Einbringung, Aufbau, Montage, Installation sowie Verkabelung der Gesamtleistung.
(10) Abnahme, Erstellung einer Dokumentation, Einweisung, Anwender-Schulung sowie Applikations-Training für die bzw. an der zu beschaffende(n) Gesamtleistung.
(11) Nachschaffungszeitraum von Verschleiß- und Ersatzteilen: Mindestens 120 Monate ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme.
(12) Reaktionszeitraum für Reparatur und Wartung zumindest innerhalb von jeweils 15 Arbeitstagen.
(13) Der Gesamtpreis für die gegenständlich zu beschaffende Gesamtleistung darf € 1.628.416,89 exkl. USt. nicht überschreiten.

B) Die Gesamtleistung kann aus nachfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Sämtliche an die zu beschaffende Gesamtleistung festgelegten Mindestanforderungen werden ausschließlich unter Nutzung des Orbitrap Massenspektrometers "Exploris Eclipse" sowie des Ionenchromatographie-Systems "ICS-6000" der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, erfüllt.

Für eine Vielzahl jener zur Erfüllung der gegenständlich festgelegten Mindestanforderungen erforderlichen Technologien liegt entsprechender Patentschutz vor.

Eine Wartung der zu beschaffenden Gesamtleistung kann ausschließlich durch zertifizierte Techniker der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte, Wien, erfolgen.

Der Vertrieb der zu beschaffenden Gesamtleistung ist in Österreich ausschließlich der Thermo Fisher Scientific wissenschaftliche Geräte GmbH, Bürohaus Big Biz B, Dresdner Straße 89/B7, A-1200 Wien, vorbehalten.

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