Rechtliche Grundlagen des Gender Mainstreaming

 

  • 3. und 4. Aktionsprogramm der EU
  • Leitlinien der EU-Kommission
  • EG – Vertrag (seit dem Vertrag von Amsterdam*)
    • Art 2: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der Aufgaben der EG
    • Art 3: Bei all ihren Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern
  • beschäftigungspolitische Leitlinien der EU
    (Leitlinie19 bzw 18)
  • Strukturfondsverordnungen
    (zB EFRE, EFS, EAGFL) Gender Mainstreaming als horizontaler Grundsatz
  • Nationale Aktionspläne (NAP)

 

* Exkurs: Vertrag von Amsterdam:

  • Primärrecht der EU
  • erklärt Gleichstellung zu einer zentralen Aufgabe der Gemeinschaft
  • definiert Gleichstellung zur Querschnittsmaterie (dh zum horizontalen Ziel)

 

 --> Aufwertung des Ziels der Chancengleichheit

 

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