Administrative Abläufe für Studierende

des Masterstudiums Politikwissenschaft europäische und internationale Politik

Stand: September 2020

  Wahlmodul 1 und 2: "Praxis I/II" 

  Masterarbeit

  Wie schließe ich mein Masterstudium ab?

Wahlmodul 1: "Politikwissenschaftliche Praxis"

Vorbemerkung

Studierende des MA-Studiums „Politikwissenschaft: Europäische und internationale Politik“ müssen im Zuge Ihres Studiums 15 (von insgesamt 120) ECTS-AP in Form von Wahlmodulen absolvieren.  [1] Diese Wahlmodule können auch durch ein Praktikum oder zwei Praktika abgedeckt werden. Sinn und Zweck eines solchen Praktikums ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem zukünftigen Berufsfeld anzuwenden und zu erproben bzw. einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder zu erhalten.

Studium und Praktikumsplatz müssen dementsprechend in einem direkten Zusammenhang miteinander stehen. Einrichtungen, an denen die „Praxis“ absolviert werden können sind unter anderem Parlamente; Regierungen und Verwaltungen; öffentliche Körperschaften; Parteien; NGOs und Interessensgruppierungen; Medien; Weiterbildungseinrichtungen; internationale Organisationen; oder auch Unternehmen, in denen politikwissenschaftliche Kompetenzen gebraucht werden (politisches Consulting zum Beispiel).

Ein Praktikum kann entweder bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 180 Stunden absolviert werden (damit wäre das Wahlmodul 1 abgedeckt), bei einer Einrichtung im Umfang von insgesamt 360 Stunden absolviert werden (damit wären Wahlmodul 1 und 2 abgedeckt), oder bei zwei unterschiedlichen Einrichtungen im Umfang von je 180 Stunden absolviert werden (damit wären Wahlmodul 1 und 2 abgedeckt).

 

Beantragung

Um die „Praxis“ absolvieren zu können, muss VOR Antritt eines Praktikumsplatzes eine Vereinbarung geschlossen werden. Das entsprechende Formular findet sich hier: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/forms/c066-824_praxisvereinbarung.doc.

Übermitteln Sie das vollständig und korrekt ausgefüllte Formular rechtzeitig vor Antritt an die folgende eMail-Adresse: politikwissenschaft@uibk.ac.at. Ihr Antrag wird an die zuständige Person zur Genehmigung weitergeleitet.

Fügen Sie Ihrem Antrag auch eine kurze schriftliche Begründung im eMail hinzu, in der Sie darlegen, inwiefern der betreffende Praktikumsplatz in einem Zusammenhang mit Ihrem MA-Studium Politikwissenschaft steht.

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort auf Ihren Antrag.

 

Bericht

Nach Absolvierung ihres Praktikums, müssen Sie einen Praktikumsbericht verfassen, indem Sie Ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. D.h., Sie

  • beschreiben das Umfeld bzw. die Einrichtung, in dem Sie das Praktikum absolviert haben.
  • stellen Ihre genauen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten dar.
  • diskutieren den Mehrwert des Studiums für das betreffende Praktikum kritisch.
  • analysieren, ob und wenn ja inwiefern das Praktikum Ihre Sicht auf das Fach der Politikwissenschaft geändert hat.
  • evaluieren den Praktikumsplatz als potentielles späteres Arbeitsfeld für Sie und andere Absolvent*innen des MA-Studiums Politikwissenschaft.

Der Bericht soll einen Umfang von zwölf bis maximal 15 Seiten haben (Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder) und inklusive der Arbeitszeitbestätigung im Umfang von 180 bzw. 360 Stunden als pdf an folgende eMail-Adresse übermittelt werden: politikwissenschaft@uibk.ac.at.

 

Note

Ihr Bericht wird an die zuständige Person zur Benotung weitergeleitet. Sollte der Bericht den Anforderungen entsprechen, wird die Absolvierung der „politikwissenschaftlichen Praxis“ mit „mit Erfolg teilgenommen“ benotet. Sollte der Bericht den Anforderungen nicht entsprechen, werden Sie zu Nachbesserungen aufgefordert. Ansonsten muss diese Leistung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet werden.


1) Für Details siehe § 7, Abs. (2). in der konsolidierten Fassung des Curriculums: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/#curriculum


Masterarbeit

Rechtliche Rahmenbedingungen und Benotung

Das Curriculum des Masterstudiums Politikwissenschaft sieht eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-AP vor (siehe dazu § 8 des Curriculums). Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Das Thema der Masterarbeit ist einem Pflichtmodul gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 10 zu entnehmen. Konkret handelt es sich dabei um eines der folgenden Module:

  • Pflichtmodul 1: Angewandte Methoden der empirischen Politikforschung
  • Pflichtmodul 2: Politik und Geschlecht
  • Pflichtmodul 3: Regieren und politische Führung
  • Pflichtmodul 4: Politik in föderativen Systemen
  • Pflichtmodul 5: Europäische Integration I
  • Pflichtmodul 6: Europäische Integration II
  • Pflichtmodul 7: Ordnungen und Wandel in den internationalen Beziehungen
  • Pflichtmodul 8: Akteure in den internationalen Beziehungen
  • Pflichtmodul 9: Wahlforschung
  • Pflichtmodul 10: Politische Kommunikation

Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Das Thema wird erst nach positiver Beurteilung des Moduls, aus dem das Thema entnommen wird, vergeben. Um die Masterarbeit offiziell anmelden zu können, muss dem/der BetreuerIn zunächst ein Proposal der Masterarbeit vorgelegt werden, in dem das Thema, die Forschungslücke, das Erkenntnisinteresse, das Forschungsdesign und die Vorgehensweise der Arbeit umfangreich dargelegt werden. Als BetreuerIn in Frage kommt jede/r promovierte MitarbeiterIn des Instituts für Politikwissenschaft.

Sobald der/die BetreuerIn mit diesem Proposal einverstanden ist, wird das Pflichtmodul „Vorbereitung der Masterarbeit“ beurteilt (bitte dazu das entsprechende Formular ausfüllen https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/ – „Formulare“ – „Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit“). Mit der Abgabe der Beurteilung im Prüfungsreferat kann gleichzeitig auch die Masterarbeit offiziell angemeldet werden (siehe https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/ – „Formulare“ – „Anmeldung der Masterarbeit“ und „Beilage“).

Die Masterarbeit wird spätestens nach zwei Monaten beurteilt. Das Notenspektrum reicht dabei von „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3), „Genügend“ (4) bis hin zu „Nicht Genügend“ (5).

Die Masterarbeit kann in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn der/die BetreuerIn dem zustimmt.

 

Inhaltliche Anforderungen

Die Masterarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei vertretbar zu bearbeiten.

Die Masterarbeit soll einen Umfang von 25.000-30.000 Wörter haben und in Form einer wissenschaftlichen Arbeit formatiert sein (Schriftart Garamond; Schriftgröße 11; 1,5 Zeilen Abstand; Blocksatz; Standard-MS Word Seitenränder, durchgängig gleiche Zitierweise).

Folgende Elemente sollten jedenfalls enthalten sein:

  • Deckblatt mit allen relevanten Informationen (AutorIn, Titel der Arbeit, BetreuerIn, Institut/Universität, Datum),
  • Inhaltsverzeichnis,
  • Einleitung (Problemstellung, erkenntnisleitende Frage, Diskussion des Forschungsstandes, theoretischer und methodischer Rahmen, Ergebnisse, Vorgehensweise),
  • Hauptteil (mit detaillierter Argumentation),
  • Schlussteil (mit Zusammenfassung der Ergebnisse und etwaigen Hinweisen für die weitere Forschung),
  • Literaturverzeichnis (mit allen verwendeten und daher auch zitierten Quellen),
  • Eidesstattliche Erklärung.

Die fertige Masterarbeit ist in hart gebundener und elektronischer Form (als PDF) im Prüfungsreferat (Universitätsstraße 15, SOWI) einzureichen bzw. hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Einreichung auch über das Repositiorium der ULB erfolgen muss: https://www.uibk.ac.at/ulb/services/erfassung-wissenschaftlicher-arbeiten.html

 

Verteidigung der Masterarbeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums müssen Studierende die Masterarbeit vor einem Prüfungssenat erfolgreich verteidigen.

Nachdem der/die Studierende das Prüfungsprotokoll vollständig ausgefüllt abgegeben hat und nachdem die Note der Masterarbeit von dem/der BetreuerIn an das Prüfungsreferat übermittelt worden ist, erhalten die Studierenden im Prüfungsreferat das Formular „Anmeldung zur Verteidigung der Masterarbeit“.

Der Prüfungstermin für die Verteidigung der Masterarbeit muss von den Studierenden eigenständig mit dem Prüfungssenat (Vorsitz und zwei PrüferInnen) vereinbart werden. Das vollständig ausgefüllte Formular (inkl. aller Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssenats) muss vor dem Termin zur Verteidigung zur Genehmigung im Prüfungsreferat eingereicht werden. Die Bestätigung des Termins erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Verteidigung/Defensio.

Wie schließe ich mein Masterstudium ab?

Einreichung des Prüfungsprotokolls

Hat der/die Studierende alle laut Curriculum erforderlichen Lehrveranstaltungen und Module erfolgreich absolviert (siehe dazu auch noch einmal die konsolidierte Fassung des Curriculums bzw. das Merkblatt „MA Politikwissenschaft – Auf einen Blick“), so kann er/sie das vollständig ausgefüllte Prüfungsprotokoll im Prüfungsreferat (Standort SOWI/Universitätsstraße) einreichen.

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-politikwissenschaft-europaeische-und-internationale-politik/ unter „Formulare“ – „Prüfungsprotokoll“.

 

Verteidigung der Masterarbeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums, müssen Studierende neben der positiven Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Module, auch eine Masterarbeit schreiben und diese vor einem Prüfungssenat erfolgreich verteidigen.

Nachdem das Prüfungsprotokoll vollständig ausgefüllt abgegeben wurde und nachdem die Note der Masterarbeit von dem/der BetreuerIn an das Prüfungsreferat übermittelt wurde, erhalten die Studierenden im Prüfungsreferat das Formular „Anmeldung zur Verteidigung der Masterarbeit“.

Der Prüfungstermin für die Verteidigung der Masterarbeit muss von den Studierenden eigenständig mit dem Prüfungssenat (Vorsitz und zwei PrüferInnen) vereinbart werden. Das vollständig ausgefüllte Formular (inkl. aller Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssenats) muss vor dem Termin zur Verteidigung zur Genehmigung im Prüfungsreferat eingereicht werden. Die Bestätigung des Termins erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Verteidigung/Defensio.

 

Zeugnis und Bescheid

Nach erfolgreicher Verteidigung der Masterarbeit werden die Abschlussdokumente vom Prüfungsreferat ausgestellt und der/die Studierende wird per eMail informiert, sobald die Unterlagen abholbereit sind (max. vier Wochen Bearbeitungszeit).

 

Akademische Abschlussfeier („Sponsion“)

Für die Übergabe des Zeugnisses und des Bescheides ist keine Feier vorgesehen. Sollten Studierende (und ihre Familien und Freunde) aber Interesse an einer feierlichen Übergabe einer Urkunde haben, müssen Sie sich für eine akademische Feier („Sponsion“) anmelden. Alle relevanten Informationen dazu (inkl. Termine und Anmeldung) befinden sich auf der folgenden Website:

https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/akademische-feiern  

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang 

Studiendekan
Assoz. Prof. Mag. Dr. Franz Eder  


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