Unsere Ziele

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Satzung

Die Satzung der Universität ist vergleichbar mit der Verfassung eines Staates. Der Senat hat also einen ganz erheblichen auf die Rahmenbedingungen für unser tägliches Arbeiten.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Senat Richtlinien nur auf Vorschlag des Rektorats beschließen kann. Der Senat ist daher darauf angewiesen, dass das Rektorat etwas vorlegt. Umgekehrt jedoch ist auch das Rektorat bei Satzungsteilen, die ihm ein Anliegen sind, auf die Zustimmung des Senats angewiesen.

In der politischen Realität bietet dieses Machtgleichgewicht daher dem Senat die Möglichkeit, nicht nur auf Vorschläge des Rektorats zu warten, sondern von sich aus Themen zu artikulieren. Wenn der Senat die Lösung eines Problems wirklich vorantreiben möchte, wird kein Rektorat auf Dauer reaktionslos bleiben können.

 

Es kommt daher darauf an, wie energisch und überzeugend der Senat sich kurienübergreifend artikuliert.
Wir werden weiterhin darauf drängen, dass dies auch passiert.

Organisationsplan

Der Organisationsplan hat auf den Arbeitsalltag von uns allen einen erheblichen Einfluss: Er legt die innere Struktur der Universität (in Fakultäten, Institute, Arbeitsbereiche, Abteilungen der Verwaltung usw.) fest.

Der Senat hat das Recht, zum Organisationsplan Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist (oft musste man in früheren Senatsperioden sagen: wäre) sehr wichtig, weil es gerade bei organisatorischen Änderungen oft zu großer Verunsicherung kommt. Gerade hier muss der Senat sich weiterhin klar und deutlich kurienübergreifend artikulieren.

Daher werden wir uns bei Änderungen des Organisationsplanes wie bisher unüberhörbar zu Wort melden!

Wie wollen wir organisatorischen Veränderungen begegnen?

Als erstes ist stets zu fragen:

  • Sind sie tatsächlich notwendig?
  • Wem bringen sie Vorteile, wem bringen sie Nachteile?

Diese Diskussion kann natürlich nur geführt werden, wenn die Betroffenen im Vorfeld umfassend einbezogen werden und nicht erst von den Änderungen erfahren, wenn diese bereits beschlossen sind. Leider geschieht das immer wieder.

Falls die Diskussion ergibt, dass die Veränderung als sinnvoll erachtet wird, ist als weiterer Schritt sicherzustellen, dass niemand dabei unter die Räder kommt. Dies kann nur funktionieren, wenn die Betroffenen die Veränderungen mitgestalten können.

Zuweisung von Bediensteten zu Organisationseinheiten

Diese Aufgabe des Senats ist uns besonders wichtig, weil sie die einzelnen Kolleg/inn/en am direktesten betrifft. Wir werden darauf bestehen, dass die Betroffenen nicht nur gehört, sondern auch eingebunden werden.

Das bedeutet:

  • die Betroffenen frühzeitig informieren
  • ihre Argumente ernst nehmen
  • Mitsprache und Mitgestaltung ermöglichen

Siehe dazu das Kapitel 'Unsere Grundprinzipien'.

Wahl von Rektorin oder Rektor

Wir werden zukünftig einfordern, dass auch ein zur Wiederwahl anstehendes Rektorat ein Programm vorlegen muss, welches aussagekräftig und verbindlich ist. Wir werden dieses Programm daraufhin prüfen, wie sehr es die Bedürfnisse der Allgemeinbediensteten berücksichtigt.

Entwicklungsplan (EP)

Der Entwicklungsplan zeichnet vor, wie sich die Universität in den nächsten drei bis sechs Jahren entwickeln soll. Die dort gesetzten Schwerpunkte bedeuten, dass in diesen Bereichen mehr Geld ausgegeben werden soll - und dementsprechend in anderen Bereichen eben weniger.

Nachdem der Senat kein Recht hat, beim Budget direkt mitzusprechen, ist der Entwicklungsplan die einzige Möglichkeit, auf die Ausgaben der Universität Einfluss zu nehmen.

Ein neuer Entwicklungsplan betrifft uns also nicht sofort, ist aber für die Zukunft umso wichtiger. Dass wir hier mitgestalten werden, versteht sich von selbst und wir werden dies nicht im 'stillen Kämmerlein' oder hinter verschlossenen Türen tun.

Während es bei kurzfristig eingebrachten Anträgen, die schnell entschieden werden müssen, fast unmöglich ist, direkte Demokratie zu praktizieren.

Der EP ist dagegen ein ideales Thema,
das breit, öffentlich und demokratisch diskutiert werden kann - und soll!

 

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