Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften dient der Heranbildung von ForscherInnen und exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird.
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