Das Doktorats­studium Rechts­wissen­schaften dient der Heran­bildung von For­scherInnen und exzellen­tem Nach­wuchs für die Be­setzung ande­rer geho­bener beruf­licher Posi­tionen. Aus­bildungs­ziel ist die Befä­higung zu selbst­ständiger, metho­disch einwand­freier wissen­schaft­licher Arbeit, die mit der Disser­tation als eigen­ständiger Forschungs­leistung belegt wird.

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