Präambel

Interdisziplinäres Immobilienrecht                                       

Immobilien kommt eine Schlüsselrolle bei der Lösung vieler Zukunftsfragen unserer Gesellschaft zu: Leistbares Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in unserem Land. Grund und Boden sind äußerst knappe Ressourcen, deren Nutzung daher besonders unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit erfolgen muss. Ohne Dekarbonisierung der Bestandsgebäude ist das Erreichen der Klimaziele illusorisch.

Mit dieser zunehmenden Bedeutung von Immobilien für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geht vor allem auch einher, dass die für die Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer geworden sind und ihr Verständnis zudem auch technisches und ökonomisches Grundwissen erfordert.

Vor diesem Hintergrund vermittelt das außerordentliche Masterstudium „Interdisziplinäres Immobilienrecht“ auf wissenschaftlich fundierter Basis das notwendige rechtliche, technische und ökonomische Verständnis, um die praktischen Anwendungsfragen, mit denen sich insbesondere die in der Immobilienwirtschaft tätigen Personen und die rechtsberatenden Berufe (Anwaltschaft, Notariat) gegenwärtig konfrontiert sehen, optimal bewältigen zu können.

Der methodische Schwerpunkt liegt dabei auf einer interdisziplinären Herangehensweise (Vernetzung der verschiedenen Rechtsmaterien, Einbeziehung von technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen), die sich von den Inhalten der klassischen Rechtsstudien deutlich unterscheidet. Der Kreis der Vortragenden setzt sich aus führenden Vertretern von Wissenschaft und Praxis zusammen. 

  


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