Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Rahmenordnung für Religionslehrer der österreichischen Diözesen - Dekret

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 73. Jg., Juli/August 1998, Nr. 5, 38.)

Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1998 setze ich folgende, von der Österreichischen Bischofskonferenz in ihrer Vollversammlung vom 31. März bis 2. April 1998 gutgeheißene und im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz vom 20. Mai 1998, Nr. 22, verlautbarte - "Rahmenordnung für Religionslehrer der österreichischen Diözesen (c. 804 CIC)" für die Diözese Innsbruck in Kraft. Mit gleicher Wirksamkeit tritt die bisher geltende Rahmenordnung außer Kraft.

Das Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz vom 20. Mai 1998, Nr. 2 liegt diesem VOBL. bei.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Rahmenordnung, wie z. B. "Lehrer", "Religionslehrer", umfassen - sofern das Kirchenrecht dies nicht ausschließt - gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

Dr. Alois Kothgasser
Bischof von Innsbruck

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