Bearbeitung: Konrad Breitsching

Erbschaften, Legate und Schenkungen für Pfarren,
kirchliche Einrichtungen und Kleriker

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 81. Jg., Jänner/Feber 2006, Nr. 1, 7.)

1. Bischöfliche Weisung

Zum Schutze der pastoralen Tätigkeit und des guten Rufes des Klerus erlasse ich in Bezug auf die Annahme von Erbschaften, Legaten und größeren Schenkungen, die zugunsten einer Pfarre bzw. einer kirchlichen Einrichtung festgelegt werden, nach Beratung im Priesterrat vom 24./25. November 2005 und im Konsistorium vom 6. Dezember 2005 folgende Weisung:

Annahme von Erbschaften, Legaten und Schenkungen über einen Betrag von Eur 5.000,00 sind Maßnahmen, die die Grenzen, sowie Art und Weise der ordentlichen Vermögensverwaltung der Pfarren und kirchlichen Einrichtungen überschreiten und daher gem. c. 1281 § 2 CIC im Vorhinein von den Verantwortlichen dem Bischof anzuzeigen.

Diese Weisung tritt mit 01.03.2006 in Kraft.

2. Zur Beachtung bei persönlicher Annahme von Erbschaften, Legaten und Schenkungen durch Kleriker außerhalb der gesetzlichen Erbfolge

Bei der persönlichen Annahme von Erbschaften, Legaten und Schenkungen über einen Betrag von Eur 5.000,00, die außerhalb der gesetzlichen Erbfolge letztwillig zugunsten eines Klerikers festgelegt wurden, ist strikt auf die Wahrung des guten Rufes sowie der Glaubwürdigkeit des Geistlichen Standes und der Pastoral, auf die Vermeidung von Ärgernis und jeglichen Verdachts von Erbschleicherei oder Willfährigkeit zu achten.

+ Dr. Manfred Scheuer
Bischof von Innsbruck

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