Zielgruppe

Das außerordentliche Masterstudium richtet sich an Personen unterschiedlicher Fachrichtungen, zum Beispiel

  • ÄrztInnen,
  • RechtsanwältInnen, insbesondere mit Fachbezug zum Medizinrecht,
  • NotarInnen,
  • MitarbeiterInnen von Privat- oder Sozialversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen und anderen Institutionen mit Bezug zu medizinrechtlichen Fragestellungen
  • Darüber hinaus sollen durch das a.o. Masterstudium auch UniversitätsabsolventInnen (mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung) angesprochen werden, die eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben.

Das außerordentliche Masterstudium dient der vertiefenden, wissenschaftlich fundierten und anwendungsorientierten Vermittlung von Kenntnissen im Bereich des Medizinrechts.

Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, medizinrechtliche Probleme zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. Weiters verstehen sie die Zusammenhänge des Rechts- und Gesundheitswesens und können ihre erworbenen Kenntnisse im Berufsalltag anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen des außerordentlichen Masterstudiums sind in der Lage, innovativ, wissenschaftlich fundiert, theorie- und methodengestützt medizinrechtliche Probleme zu lösen. Diese Kompetenz befähigt sie in ihren jeweiligen beruflichen Einsatzfeldern, wie zum Beispiel im Krankenhausmanagement, in Sozialversicherungsträgern, im Privatversicherungsbereich oder in der Anwaltspraxis einschlägige Problemstellungen innovativ, forschungsgeleitet, wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert zu bearbeiten.


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