Über das Forschungszentrum

 

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck wird seit den 1990er Jahren im Bereich Medizinrecht geforscht (damals va von Prof. Heinz Barta) und seit dem WiSe 2002/03 gelehrt. Um die zerstreut an der Fakultät stattfindenden Forschungsaktivitäten im Bereich "Medizin- und Gesundheitsrecht" zu bündeln und zu verstärken, wurde das Forschungszentrum eingerichtet. Dieses bildet den idealen konzeptionellen Rahmen, um die an verschiedenen Instituten und damit auch in verschiedenen Fächern stattfindenden Forschungsaktivitäten zu bündeln und durch institutsübergreifende Aktivitäten (zB in Form von Tagungen und gemeinsamen Publikationsprojekten) zu intensivieren. Durch die Einrichtung des Forschungszentrums werden sowohl nach Außen als auch nach Innen die bestehenden Ressourcen nicht nur sichtbar gemacht, sondern auch eine Struktur geschaffen, die sicherstellt, dass in dem Forschungsfeld nachhaltig geforscht wird. Ziel ist es, die Innsbrucker Fakultät im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrecht als konkurrenzfähige und sichtbare (inter)nationale Playerin zu etablieren.

 

Die bereits bestehende Kooperation zwischen Einzelpersonen an der Fakultät mit Kolleginnen an der UMIT und MUI sollen durch das Forschungszentrum verstärkt werden.

 

Beteiligte Organisationseinheiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind:


 

 

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