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Nach Frauenförderungs- nun auch noch universitäre Gleichstellungspläne – weitere zahnlose Tiger oder wirksame Selbstverpflichtung?
Karin Neuwirth


Abstract

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz normiert für Universitätsangehörige arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz. Es kannte von Beginn an ein Frauenförderungsgebot zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die spätere Erweiterung des Diskriminierungsschutzes auf die Merkmale Alter, Ethnie, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung und Behinderung brachte allerdings kein Förderungsgebot hinsichtlich dieser Gruppen.
Mit den neu im Universitätsgesetz vorgesehenen Gleichstellungsplänen könnte nun eine Art Lückenschluss gelingen, um für alle gleichstellungspolitischen Zielsetzungen der Universitäten konkrete Handlungsanleitungen zu finden. Die Gleichstellungspläne, die unterschiedlichste Aspekte umfassen und Diversität schaffen sollen, stehen nun neben und in Ergänzung der Frauenförderungspläne. Aber das Verhältnis von Antidiskriminierungs- und Förderungsvorgaben ist ein problematisches – einerseits sanktionsbewährt, andererseits reine Selbstverpflichtung mit zahlreichen offenen Fragen hinsichtlich des Rechtsschutzes. Die Nichteinhaltung von Förderungsbestimmungen ist zwar Rechtsbruch, der Weg der Betroffenen vor Gericht bleibt allerdings versperrt. Damit stellt sich die Frage, ob Gleichstellungsziele erfolgversprechender im individuellen Rechtsweg oder doch eher über Leistungsindikatoren und Budgetzuweisungen verwirklicht werden können?

 

Zur Person

Karin Neuwirth, Dr.in iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin und stellvertretende Institutsvorständin am Institut für Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität Linz. Vorsitzende der Schiedskommission der JKU; stv. Vorsitzende der Schiedskommission der DUK. Forschungsschwerpunkt: Antidiskriminierung, Geschlechterverhältnisse.

 


Panel: What's Law got to do with it? – Herausforderungen, Standpunkte und Diskurse im Antidiskriminierungsrecht

Zeit: Freitag, 08. November 2019, 14:00-16:00 Uhr
Raum: Hörsaal 1, Universitätsstraße 15, EG OST

 

Veranstaltet von der Österreichischen Gesellschaft für Geschlechterforschung und der FP Center Interdisziplinäre Geschlechterforschung Innsbruck (CGI) in Kooperation mit dem Büro für Gleichstellung und Gender Studies der Universität Innsbruck.

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