Allgemeine Bedingungen für die Kursanmeldung

Universitäts-Sportinstitut

Fürstenweg 185 /  A-6020 Innsbruck
Austria // UID: ATU57495437
Kontakt: Universitäts-Sportinstitut, Abt. Anmeldung
Tel +43 (0) 512 / 507-2525 // Fax +43 (0) 512 / 507-2727
email: email /  W: http://uibk.ac.at/usi/
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§ 1 Geltungsbereich
  Für die Beziehungen zwischen dem Universitäts-Sportinstitut (in Folge USI) und dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Anmeldung/Bezahlung eines USI-Kurses (mehrerer USI-Kurse) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin erkennt das USI grundsätzlich nicht an - ausgenommen, das USI hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt.

§ 2 Kursanmeldung / Kursbezahlung
  Die Kursanmeldung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin über das Internet erfolgt mit Angabe der gewünschten Daten und mit der Bezahlung des Kursbeitrages (der Kursbeiträge) über die im Internet zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der online-Bezahlsysteme (Kreditkarte, EPS, paybox). Der Ausdruck der Anmeldung gilt als Kursausweis und ist bei der Teilnahme an den gebuchten Kursen mitzuführen.

§ 3 Anmeldung durch Minderjährige
  Eine Anmeldung für Kinder-und Jugendkurse muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

§ 4 Verbot der Weitergabe an Dritte
  DerTeilnehmer/ die Teilnehmerin ist nicht berechtigt, den Kursausweis an andere Personen weiter zu geben. Eine missbräuchliche Verwendung welcher Art auch immer, hat den sofortigen Einzug der Teilnahmeberechtigung und die Sperre an allen USI-Kursen zur Folge. Die Kurskosten werden nicht zurück erstattet. Darüber hinaus behält sich das USI weitere rechtliche Schritte vor.

§ 5 Stornierung und Rücktritt
  Die Stornierung/ Umbuchung eines über das Internet gebuchten Kurses ist ohne Ausnahme nur zu den Anmeldezeiten am USI direkt und unter Vorlage des Ausdruckes (Kursausweises) möglich. Der dabei anfallende Stornobetrag beträgt innerhalb der Stornofrist € 1.-
Nach Ablauf der Stornofrist ist eine Rückzahlung des Kursbeitrages nicht möglich!

In Ausnahmefällen kann das USI bei Krankheits- bzw. verletzungsbedingten Stornierungen, die unverzüglich im USI-Anmelde-Büro (Tel. 0512-507 2525) oder per mail an usi@uibk.ac.at gemeldet werden, einen Teil des Kursbeitrages rückerstatten.(eine Nachreichung des dafür notwendigen ärztlichen Attests ist möglich).
Die Höhe der Rückvergütung liegt ausschließlich im Ermessen des USI.

§ 6 Kursabsagen / Kursausfall
  Muss ein gebuchter USI-Kurs vom Veranstalter abgesagt werden, so wird der Kursteilnehmer/ die Kursteilnehmerin umgehend per email von dieser Absage verständigt. In solchen Fällen wird der Kursbeitrag automatisch als Gutschrift/ Guthaben im PC vermerkt. (-> s. § 7 Gutschriften).

§ 7 Gutschriften / Guthaben / Kautionen
  Besteht bei einem Teilnehmer/ Teilnehmerin aus einer vorangegangenen Kursabsage oder einer Kursstornierung ein Guthaben, so kann dieser Betrag über eine weitere Anmeldung verrechnet werden. Erfolgt diese Anmeldung über das Internet, muss zuvor die Gutschrift im Internet frei geschaltet werden. Dazu bitten wir Sie, folg. email zu versenden  mailllink   Selbstverständlich kann ein Guthaben auch in der USI-Anmeldestelle zu den ausgeschriebenen Anmeldezeiten ausbezahlt werden oder als Gutschrift für eine künftige Anmeldung am USI stehen bleiben.
Informationen zu Kautionen (Budoanzug, Fechten, Schlüssel für Garderobekästchen...etc.) finden sie unter    link zur infoseite
Bei Verlust eines Garderobekastenschlüssels muss das Schloss ausgetauscht werden. Die dem USI dadurch anfallenden Kosten von € 30.- sind zu ersetzen.
§ 8 Wichtige Hinweise
  Ergänzend zu den Allg. Bedingungen gelten die auf der USi-homepage unter Anmeldung angeführten Hinweise bezüglich Unfallversicherung, Kursausfall, Personendaten, Kurs-Stornierung. Hier finden sie den dazugehörige Link   link zur infoseite

§ 9 Anwendbares Recht
  Es gilt österreichisches Recht.

§ 10 Gerichtsstand
  Soweit rechtlich zulässig wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart

  Stand: 01.10.2009

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