Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung an die Anspruchsberechtigten sollen Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Beantragt werden kann die Familienbeihilfe für österreichische Studierende grundsätzlich nur durch die Eltern, da diese vorrangig anspruchsberechtigt sind. Der Antrag auf Familienbeihilfe erfolgt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Weitere Informationen finden Sie online unter:

Nach oben scrollen