Informationen für Studienwerber/innen
mit ausländischem Reifezeugnis

Alle Studienwerber/innen, die für ein Studium an der Universität Innsbruck zugelassen werden wollen, müssen sich verpflichtend online bewerben. Das gewünschte Studium wird aus dem Studienangebot gewählt und die Online-Bewerbung gestartet.

A. Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium
B. Benötigte Unterlagen für die Zulassung
C. Termine und Fristen
D. Bearbeitung der Online-Bewerbung
E. Benachrichtigung der Studienwerberin/des Studienwerbers (Mitteilung)
F. Allgemeine Hinweise


A. Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium

1. Reifezeugnis (Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife):

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife erfolgt in der Regel durch das Reifezeugnis. Falls ein Reifezeugnis nicht den österreichischen Anforderungen gem. § 63 Universitätsgesetz 2002 entspricht und auch keine weiteren einschlägigen universitären Ausbildungen vorgelegt werden können, müssen vor der Zulassung als ordentliche Studierende bzw. als ordentlicher Studierender Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.

  

Studienfortsetzer/innen mit einer Nicht-EU-/EWR Staatsbürgerschaft müssen folgende Unterlagen vorlegen:

offizielle Bestätigung, dass das Studium an einer staatlich anerkannten Universität im Ausstellungsland des Reifezeugnisses uneingeschränkt fortgesetzt werden darf

aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Nachweis über den gesamten Studienerfolg, der auch detaillierte Angaben über die erreichten ECTS1-Punkte, alle nicht bestandenen Prüfungen, Wiederholungsmöglichkeiten (Prüfungsordnungen) enthält. Gegebenenfalls muss auch das Prüfungsregister (z.B. Indexbuch) vorgelegt werden.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für ein weiterführendes Master- oder Doktorats-/PhD-Studium finden Sie hier.

1European Credit Transfer System (ECTS) sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden und den Wechsel von einer
Universität zur anderen, auch grenzüberschreitend, erleichtern sollen.

 

2. Kenntnis der deutschen Sprache

Studienwerber/innen, die sich für Studien mit Deutsch als Unterrichtssprache bewerben, müssen bereits zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen. Zum Zeitpunkt der Zulassung müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B2 nachgewiesen werden (Ausnahme: Für das Masterstudium Translation ist der Nachweis auf Niveau C1 erforderlich). Beherrschen Studienwerber/innen die deutsche Sprache nicht ausreichend, haben sie die Möglichkeit vor der Zulassung zum ordentlichen Studium, eine Ergänzungsprüfung abzulegen (§63 Abs. 10a UG 2002).

Nähere Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.


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B. Benötigte Unterlagen für die Zulassung

1. Online-Bewerbung

Alle Studienwerber/innen, die für ein Studium an der Universität Innsbruck zugelassen werden wollen, müssen sich verpflichtend online bewerben. Das gewünschte Studium wird aus dem Studienangebot gewählt und die Online-Bewerbung gestartet.

 

2. Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten

Die Beglaubigung eines Dokuments dient zur Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln und Unterschriften. Daher müssen Dokumente selbst dann beglaubigt werden, wenn sie im Original vorgelegt werden. Ausgenommen sind lediglich Dokumente aus Ländern, mit denen Österreich ein Abkommen zur Befreiung von Beglaubigungen abgeschlossen hat.
Bewerber/innen mit Dokumenten aus der Volksrepublik China müssen diese bei der österreichischen akademischen Prüfstelle in Peking (APS) zusätzlich zertifizieren lassen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage Akademischen Prüfstelle/Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking.

Nicht-deutschsprachige Dokumente müssen von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin/einem gerichtlich beeideten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übertragen werden. Sämtliche Beglaubigungsvermerke müssen übersetzt und die Unterschrift der Übersetzerin/dem Übersetzer von der zuständigen Behörde (z.B. Außenministerium) beglaubigt werden (ausgenommen davon sind Übersetzungen, die von gerichtlich beeideten Übersetzer/innen in Österreich hergestellt wurden).
Übersetzung und beglaubigtes Dokument müssen untrennbar miteinander verbunden sein. Informationen zur Beglaubigung siehe hier.

 

3. Lebenslauf

Der Online-Bewerbung ist ein tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere den bisherigen Ausbildungsweg lückenlos darstellt, beizufügen.


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C. Termine und Fristen

Die Online-Bewerbung samt allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens 15. Mai (für das Wintersemester) bzw. bis spätestens 15. Oktober (für das Sommersemester) eingereicht werden.

Die vollständige Bewerbung wird von der Studienabteilung in der Reihenfolge des Einlangens überprüft. Bitte beachten sie, dass die Bearbeitung der Ansuchen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Mitteilung, mit der Sie sich während der Zulassungsfrist einschreiben können.


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D. Bearbeitung der Online-Bewerbung

Die vollständige Bewerbung wird von der Studienabteilung in der Reihenfolge des Einlangens überprüft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ansuchen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, mit der Sie sich während der Zulassungsfrist einschreiben können.


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E. Benachrichtigung der Studienwerberin/des Studienwerbers (Mitteilung)

Bei einer positiven Entscheidung sind Sie berechtigt, innerhalb der Zulassungsfrist, das in der Mitteilung angeführte Studium an der Universität Innsbruck aufzunehmen. Bitte bringen Sie zur persönlichen Einschreibung alle laut Mitteilung erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit. Die Gültigkeit der Mitteilung verfällt, wenn die Zulassung nicht bis zum Ende der Zulassungsfrist erfolgt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den Beginn Ihrer Lehrveranstaltungen (https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home) bzw. klären Sie mit den Lehrveranstaltungsleiter/innen frühzeitig ab, ob ein Besuch der Lehrveranstaltungen auch im Falle einer Zulassung nach Semesterbeginn in Ordnung geht.

Informationen zu den vorgeschriebenen Studienbeiträgen und dem ÖH-Beitrag finden Sie hier.

Ein Antrag auf Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen, die im Ausland absolviert wurden, kann erst nach erfolgter Zulassung an der Universität Innsbruck erfolgen. Die Formulare zur Antragsstellung finden Sie auf den Studienprofilseiten des gewählten Studiums.


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F. Allgemeine Hinweise

Visum

Wenn Sie nicht Staatsbürger/in eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, müssen Sie einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen.
Formulare für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie bei den österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaft bzw. Konsulat) in Ihrem Heimatland. Detaillierte Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie beim Österreichischen Austauschdienst.

Wohnen in Innsbruck

Die Universität Innsbruck vermittelt und vermietet keine Wohnungen oder Zimmer.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft unterstützt Sie bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Zimmer mit ihrer Wohnungsbörse.

Stipendien

Erkundigen Sie sich bereits vorab in Ihrem Heimatland, ob Sie sich für ein Stipendium bewerben können.

Informationen zur Beantragung eines Leistungs- oder Förderungsstipendiums finden Sie hier. Weitere Informationen zu Unterkunft, Lebenserhaltungskosten, Stipendien- und Studienmöglichkeiten erhalten Sie beim Österreichischen Austauschdienst und der Österreichischen HochschülerInnenschaft.


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