Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht

 

Prüfungsstoff der schriftlichen Prüfung aus Strafrecht für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (altes Curriculum) 

Prüfungsstoff der schriftlichen Prüfung aus Strafrecht für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (nur für das neue Curriculum ab Herbst 2023)

 

Schriftliche Diplomprüfungsfälle Bachelorstudium neues Curriculum:

 

Schriftliche Diplomprüfungsfälle Bachelorstudium:

 

Gesamtprüfung Materielles Finanzstrafrecht:

 

Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Rahmen des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht

siehe zum Lehrveranstaltungsangebot

Prüfungsstoff ab 2019

 Studienrechtliche Vorgaben:

 

Im Rahmen des zweiten Studienabschnittes des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 das PflichtfachStrafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und Grundzüge des Strafverfahrensrechts“ (im Ausmaß von 5 Semesterstunden) zu absolvieren. Die Prüfung ist eine mündliche Fachprüfung.

 

Weiters ist gemäß § 6 Abs 1 Z 3 im zweiten Studienabschnitt das PflichtfachFinanzstraf- und Finanzstrafverfahrenrecht 1“ (2 Semesterstunden) zu absolvieren – ebenfalls mit einer mündlichen Fachprüfung.

 

Hinzu kommt als gebundenes Wahlfach gemäß § 6 Abs 2 Z 4 das Fach „Finanzstraf- und Finanzstrafverfahrenrecht 2“ (3 Semesterstunden), wobei insgesamt 15 Semesterstunden aus dem gesamten Angebot zu absolvieren sind.

 

Überdies wird empfohlen, als freies Wahlfach eine Übung aus einem dieser Fächer zu absolvieren.

 

Anrechnungsmöglichkeiten:

1.      Anrechnung von Prüfungen im Rahmen des klassischen Diplomsstudiums auf das Wirtschaftsrechtsstudium:

Wer die Fachprüfung „Straf- und Strafverfahrensrecht des klassischen Studiums mit 8 Semesterstunden und zusätzlich die 2-stündige Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht im Rahmen des dritten Abschnittes absolviert hat, dem wird dieses Paket als Fachprüfung für das Wirtschaftsrecht angerechnet.

 

2.      Anrechnung von Prüfungen des Wirtschaftsrechtsstudiums auf das klassische Diplomstudium:

Die Fachprüfung über 5 Semesterstunden im Rahmen des Wirtschaftsrechtsstudiums wird in folgender Weise angerechnet: als 2-stündige Übung für den ersten Abschnitt des klassischen Studiums sowie 3 Semesterstunden freie Wahlfächer.

 

Lehrveranstaltungsangebot

Prüfungsstoff ab 2017

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