Zeitschiene


Zeitplan für die Erstellung bzw. Änderung von Curricula
auf der Grundlage der derzeit geltenden Satzung

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 Zeitschiene 2026/27

§ 40: Erlassung des Curriculums eines neu eingerichteten ordentlichen Studiums:*

  • Mitteilung über das Vorhaben an Senat und Rektorat nach vollzogener EP-Änderung gem. § 39 Studienrechtliche          Bestimmungen (18 Monate vor Inkrafttreten)
  • Aussendung des Entwurfs zur Begutachtung an Senat und Rektorat spätestens 31.10.2026
  • Übermittlung finale Version an Senat und Rektorat spätestens 15.01.2027

 

§ 41: Grundlegende Änderung des Curriculums eines ordentlichen Studiums:

  • Mitteilung über das Vorhaben an Senat und Rektorat spätestens 12.10.2026
  • Aussendung des Entwurfs zur Begutachtung an Senat und Rektorat spätestens 31.10.2026
  • Übermittlung finale Version an Senat und Rektorat spätestens 15.01.2027


§ 42: Geringfügige Änderung des Curriculums eines ordentlichen Studiums:

  • Mitteilung über das Vorhaben an Senat und Rektorat spätestens 12.10.2026
  • Aussendung des Entwurfs zur Begutachtung an Senat und Rektorat spätestens 31.10.2026
  • Übermittlung finale Version an Senat und Rektorat spätestens 15.01.2027


§ 45: Erlassung oder Änderung eines Wahlpakets:

  • Aussendung des Entwurfs zur Begutachtung an Senat und Rektorat spätestens 31.10.2026
  • Übermittlung finale Version an Senat und Rektorat spätestens 15.01.2027


Für Universitätslehrgänge (ao BA, ao MA, Universitätsstudiengänge, Universitätskurse) gem. §§ 48, 48a und 48b gelten diese Vorgaben nicht, da sie über das gesamte Jahr veröffentlicht werden können und ein Monat nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft treten.


*je früher desto besser, insb. bei Curricula mit (internationalen) Partneruniversitäten.



Ankündigung: Der Zeitplan für das Studienjahr 2027/28 wird insoweit abgeändert als die Aussendung des Entwurfs zur Begutachtung an Senat und Rektorat bereits spätestens am 10.10.2027 erfolgen muss.


 

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