Unsere Benutzerordnung

Das Lehr-Lern-Labor für Inklusive Bildung ist eine Einrichtung des Instituts für LehrerInnenbildung und Schulforschung, das unter anderem einen universitären Bündelungsort für Forschung und Lehre zum inklusiven (Fach-) Unterricht darstellt und die Weiterentwicklung didaktischer Methoden und Materialien für den gemeinsamen Unterricht unterstützt. Eine gemeinsame Nutzung durch Lehrende, Studierende und Schulen ist dabei ausdrücklich erwünscht.

Aus diesem Grund sind die didaktischen Materialien des Lehr-Lern-Labors kostenlos entlehnbar und wir freuen uns über konstruktives Feedback zur Weiterentwicklung.

Bezüglich der Ausleihe und Nutzung der Materialien möchten wir auf einige Bedingungen hinweisen:

Anmeldung 

  • Personen, die nicht an der Universität Innsbruck studieren oder lehren, werden bei erstmaliger Benutzung der Materialien gebeten, sich unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises anzumelden.
  • Alle anderen verfügen ohnehin über einen Studierendenausweis bzw. eine Universitätskennung.

Anmeldung 

  • Grundsätzlich sind die Materialien nur zweckgebunden (für den schulischen oder universitären Kontext, für Projekte etc.) und nicht für den privaten Gebrauch ausleihbar! Dieser Zweck ist bei der Ausleihe auch anzugeben.
  • Lernkisten, Schulbücher und weiteres didaktisches Material können für 2 Wochen ausgeliehen werden.
  • Technische Geräte wie Audioaufnahmegeräte oder unser didaktisches Material zum Programmieren können ebenfalls für 2 Wochen ausgeliehen werden.  
  • Nicht ausleihbar sind gewisse DVDs, Zeitschriften und Kameras.

Vorbestellung

  • Sie können Medien auch per Mail reservieren lassen. Wenn das Medium verfügbar ist, wird es bis eine Woche für Sie bereitgehalten.

Verlängerung

Gebühren

  • Die Entlehnung aller Medien ist kostenlos. 

Haftung

  • Die Medien sind generell sorgfältig zu behandeln, sind nur für den persönlichen
    Gebrauch zu verwenden und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden
  • Alle Medien müssen jedenfalls vollständig zurückgebracht werden!
    Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums ist eine angemessene Entschädigung
    zu entrichten.

Sonstige Hinweise

  • Bitte vergessen Sie bei den Audiogeräten nicht, ihre Aufnahmen vor der Rückgabe wieder zu löschen!
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