Rahmenordnung für Sonntagsgottesdienste ohne Priester

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 51 vom 15. Mai 2010, II. 1.)

I. Einführung

1. Seit Anbeginn der Kirche versammeln sich die Christen am Sonntag zur Feier der Eucharistie, die unverzichtbar zu ihrem christlichen Lebens- und Glaubensvollzug gehört. Der Mangel an Priestern hat zwar hierzulande dazu geführt, dass die sonntägliche Messfeier nicht mehr in jeder Pfarre gefeiert werden kann. Dennoch muss es Ziel und Aufgabe der Kirche bleiben, darauf hinzuwirken, dass jede Pfarrgemeinde auch in Zukunft die sonntägliche Eucharistie in der Heiligen Messe feiern kann.

Ist jedoch trotz intensiver Bemühung um eine priesterliche Seelsorgsaushilfe eine Messfeier aus den genannten Gründen nicht möglich, so soll die Pfarrgemeinde am Sonntag eingedenk des Herrenwortes: „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20) zu einer Wort-Gottes-Feier zusammenkommen, um die Gegenwart des Herrn in seinem Wort zu feiern und zu erfahren. So werden die Gläubigen ihren Herrn und einander nicht aus den Augen verlieren, und ihre Sehnsucht nach der heiligen Eucharistie wird lebendig bleiben.

II. Wort-Gottes-Feier – eine eigene liturgische Feierform

2. Die Wort-Gottes-Feier an Sonn- und Festtagen ist eine eigenständige liturgische Feier, zu der sich die Christgläubigen in der Pfarrkirche oder in einer Filialkirche versammeln, um das Wort Gottes zu hören und dem Herrn Jesus Christus in seinem Wort zu begegnen.

3. Das Werkbuch „Wort-Gottes-Feier für die Sonn- und Festtage“ bietet das offizielle Grundmodell einer Wort-Gottes-Feier an Sonn- und Festtagen und legt die dafür verbindlichen und maßgeblichen Formen fest.[1]

 4. Jede Wort-Gottes-Feier muss sowohl von der Bezeichnung und rechtzeitigen Ankündigung (in der jeweiligen Liturgieordnung der Pfarre) her wie auch in der liturgischen Gestaltung eindeutig und klar von der Feier der Heiligen Messe unterschieden sein und werden. Für eine entsprechende liturgische Bewusstseinsbildung der Christgläubigen ist beständig Sorge zu tragen.

Deshalb ist auch strengstens darauf zu achten, dass die Ankündigung oder die in den Fürbitten vorgetragenen Anliegen nicht mit Messintentionen verbunden oder verwechselt werden. In einer Wort-Gottes-Feier darf keine Messintention (mit oder ohne Mess-Stipendium) persolviert werden. Dies ist und bleibt allein einem Priester in der Feier einer Heiligen Messe vorbehalten.

5. Wo nach dem Urteil des Pfarrers bzw. des verantwortlichen Priesters an Sonn- und Festtagen in einer Pfarrgemeinde keine Heilige Messe gefeiert werden kann, soll nach Beratung im Pfarrgemeinderat und nach Rücksprache mit dem Diözesanbischof zur gewohnten Zeit eine Wort-Gottes-Feier gehalten werden. Wenn eine Nachbargemeinde, in der eine Heilige Messe stattfindet, in einer zumutbaren Entfernung liegt, soll die Wort-Gottes-Feier zu einer anderen Stunde stattfinden.

6. Wenn mehrere Pfarren von einem Priester betreut werden, soll die Festlegung der Gottesdienstordnung unter Beachtung des in Punkt 5 Gesagten so erfolgen, dass möglichst viele Gläubige, die dem Pfarrverband angehören, an einer Eucharistiefeier teilnehmen können. Sie sollen auch dazu ermutigt werden mit dem Hinweis, dass die Sonntagspflicht – sofern nicht wichtige Entschuldigungsgründe vorliegen – durch die Teilnahme an einer Eucharistiefeier erfüllt wird (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2180 und 2181).

III. Leitung von Wort-Gottes-Feiern

7. Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Festtagen leiten der Diakon bzw., wenn dieser nicht zur Verfügung steht, der/die Pfarrassistent/in, Pastoralassistent/in oder dazu ausgebildete und vom Diözesanbischof beauftragte Leiter bzw. Leiterinnen von Wort-Gottes-Feiern.[2]

IV. Vorbereitung der Feier

8. Wort-Gottes-Feiern sind liturgische Feiern der Kirche. Deshalb gelten für diese Feiern die in den liturgischen Büchern (vor allem im Werkbuch „Wort-Gottes-Feier an Sonn- und Festtagen“) festgelegten Richtlinien.

9. Elemente des eucharistischen Hochgebetes der Messfeier oder damit in Verbindung stehende liturgische Handlungen oder Andeutungen dürfen innerhalb einer Wort-Gottes-Feier nicht verwendet bzw. vorgenommen werden.

V. Liturgische Kleidung der Leitung

10. Die Allgemeine Einführung in das Messbuch erinnert daran, dass die Vielfalt der Dienste in der heiligen Liturgie der Kirche durch unterschiedliche liturgische Kleidung verdeutlicht wird.[3] Bei der Leitung der Wort-Gottes-Feiern und bei den einzelnen Diensten sind deshalb die diözesanen Richtlinien zu beachten.

VI. Ausbildung der ehrenamtlichen Leiter/innen und deren Beauftragung

11. Der liturgische Leitungsdienst setzt eine theologische, spirituelle, liturgische und praktische Einführung und deren beständige Reflexion im Zusammenhang mit dem liturgischen Dienst voraus. Diese müssen wesentliche Inhalte des entsprechenden Ausbildungsprogramms sein.

12. Die Auswahl und die Ausbildung der ehrenamtlichen Leiter/innen erfolgen nach den diözesanen Richtlinien.

13. Nach Rücksprache mit dem Diözesanbischof können auch andere Ausbildungsgänge, sofern sie dem Inhalt und dem Ausmaß des diözesanen Ausbildungskurses entsprechen (z.B. Liturgie im Fernkurs), anerkannt werden. Der von der Diözese vorgesehene praktische Ausbildungsteil ist von allen innerhalb der Diözese zu absolvieren.

14. Leiter/innen von Wort-Gottes-Feiern sind Mitglieder des Liturgieausschusses des Pfarrgemeinderates.

15. Die Beauftragung und die Vorstellung der neuen Wort-Gottes-Feier-Leiter und –Leiterinnen in den Pfarren erfolgen nach den diözesanen Richtlinien.

VII. Die Wort-Gottes-Feier ohne oder mit Kommunionspendung

16. Da bei der Wort-Gottes-Feier keine Bereitung und Wandlung der eucharistischen Gaben erfolgen kann, wird die Wort-Gottes-Feier in der Regel ohne Kommunionspendung gefeiert.

17. Wird innerhalb einer Wort-Gottes-Feier die Kommunion ausnahmsweise[4] ausgeteilt, muss der Zusammenhang mit einer vorausgehenden Messe deutlich werden.[5]

18. Zur Einhaltung und Förderung der in Nr. 4 genannten wesentlichen Unterscheidung zwischen Wort-Gottes-Feier und Feier der Heiligen Messe ist also – abgesehen von den offiziell erlaubten und genehmigten Ausnahmen – eine Kommunionausteilung nicht vorgesehen und nicht vorzusehen.

Diese Rahmenordnung wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz in ihrer Frühjahrsvollversammlung von 1. bis 4. März 2010 beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft.


[1] Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz und des Erzbischofs von Luxemburg. Trier: Deutsches Liturgisches Institut 2004.

[2] Wort-Gottes-Feier, 11, Nr. 3. Sacrosanctum Concilium Nr. 35,4. Die Sonntagsfeier in Gemeinden ohne Priester (LKÖ 9), Nr. 16.

[3] Vgl. Institutio Generalis Missalis Romani 1988, Nr. 297 bzw. 2000, Nr. 335.

[4] Richtlinien der Österreichischen Bischöfe für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen in „Abwesenheit des Priesters“, in: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 7 vom 4.5.1992, 2, Nr. 6.

[5] Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage. Trier, 2004, 32f.

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