Die Feier der Messe an Werktagen

(VOBl. d. Diözese Innsbruck, 65. Jg., 1. Jänner 1990, Nr. 1, 1.)

Handreichung der Liturgischen Kommission Österreichs

Mit dieser Handreichung wird kein neues Recht geschaffen, sondern es werden geltende Regelungen zusammengefasst und auf die Werktagsmesse angewandt.

An Dokumenten wurden verwendet:

  • Allgemeine Einführung in das Messbuch (AEM):
  • Die Feier der Gemeindemesse (FGM – die Nummern beziehen sich auf die Ausgabe in dem Heft „Dokumente zur Messfeier“ Texte der Liturgischen Kommission Österreichs. Nr. 10, bzw.Arbeitshilfen des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz. Nr. 41):
  • Pastorale Einführung in das Messlektionar (PEML):
  • Richtlinien für Messfeiern kleiner Gemeinschaften (Gruppenmessen) (RMkG).

Vorbemerkungen

  1. Seit Jahren wird der Wunsch nach einem einfachen Ordo für die Feier der Messe an Werktagen immer wieder vorgebracht. Da ein solcher Ordo gegenwärtig nicht zu erwarten ist, wurde die folgende Handreichung erstellt, um den Priestern und Gemeinden eine einfache und gute Gestaltung der Messe an Werktagen entsprechend den vorhandenen Richtlinien zu erleichtern.
  2. Unter„Werktagsmesse“ versteht man hier die mit einer gewissen Regelmäßigkeit und ohne besonderen Anlass (wie z.B. ein Begräbnis) gefeierte Messe an Werktagen, wie sie in Pfarr- und Klosterkirchen, in Schwesterngemeinschaften, in Anstalten und Krankenhäusern oder in dörflichen Gemeinschaften (Filialkirchen) gefeiert wird.
  3. Bei kleiner Teilnehmerzahl ist in der Regel eine Werktagskapelle zur besseren Mitfeier der Messe dienlicher als ein großer Kirchenraum.
  4. Nicht alle Werktage haben gleichen Charakter. Es gibt Feste des Herrn und der Heiligen. beliebte Gedenktage, einfache Ferialtage und Ferialtage der Geprägten Zeiten. Dem unterschiedlichen Charakter entspricht eine unterschiedliche Gestaltung des Gottesdienstes, z. B. durch vermehrten Gesang, Orgelmusik, festlichere Paramente, Kerzen, stärkere Entfaltung der Dienste und Kurzhomilie. Hochfeste (z. B. abgeschaffte Feiertage) und Feste sollen auch an Werktagen ihrem Rang entsprechend festlich gefeiert werden.
  5. Die Werktagsmesse soll so angesetzt sein. dass sie dem heutigen Lebensrhythmus Rechnung trägt. Die späten Morgenstunden und die Abendstunden eignen sich aus Erfahrung in vielen Fällen am besten.
  6. Die Anzahl der Messen soll an Werktagen der pastoralen Notwendigkeit entsprechen. jedoch gering gehalten werden. Sind mehrere Priester an einem Ort, soll die Gelegenheit zur gemeinsamen Feier wahrgenommen werden. Um einen täglichen Gottesdienst sicherzustellen, ist es besser, Wortgottesdienste, Tagzeiten des Stundengebetes oder Andachten zu halten, als dass ein Priester binieren muss.

Allgemeine Hinweise zur Feier der Werktagsmesse

  1. Als Ordo wird die „Feier der Gemeindemesse“ aus dem Messbuch verwendet. Die Zusammensetzung der Werktagsmesse rechtfertigt in verschiedenen Fällen die Anwendung der „Richtlinien für Messfeiern kleiner Gemeinschaften (Gruppenmessen)“.
  2. Auch für die Werktagsmesse gilt die grundlegende Regel der Rollenverteilung. Daher sollen neben dem Priester je nach Anwesenheit möglichst Diakon, Lektor, Kantor und Ministranten mitwirken (vgl. AEM 58-72.127-152; PEML 49-57).
  3. Ebenso haben bei der Werktagsmesse die Funktionsorte ihre Bedeutung: Der Priestersitz für die Leitung, der Ambo für die Schriftlesungen. der Altar für die Eucharistiefeier. Man soll aber immer die Größe des Raumes und der Gemeinde bedenken (vgl. AEM 257.271-272).
  4. Der Altar ist Zeichen für den in seiner Gemeinde gegenwärtigen Herrn. Es ziemt sich daher nicht, auf ihm von Anfang an Gaben, Geräte und Bücher abzustellen. Sie werden erst vor ihrer Verwendung herbeigebracht (vgl. AEM 45.259.268-270).
  5. Wird nur wenig gesungen, soll die Rangfolge der Gesänge beachtet werden. Im Wortgottesdienst werden in erster Linie Antwortpsalm oder der Ruf vor dem Evangelium gesungen, in der Eucharistiefeier das Sanctus, gegebenenfalls auch die Präfation und die Doxologie und ein Dankgesang nach der Kommunion.
  6. Der Vorsitz bei der Messfeier ist ein priesterlicher Dienst, der mit Ehrfurcht vor dem Geheimnis des Glaubens, das wir in ihr begehen, ausgeübt wird. Alle Mitfeiernden und Rollenträger sollen von der Sorge um eine schöne und würdige Feier erfüllt sein.

Hinweise zum Ablauf der Werktagsmesse

  1. Eröffnung der Eucharistiefeier
  • Durch eine sinnvolle Auswahl der im Messbuch angegebenen Elemente kann eine Straffung des Eröffnungsteiles erreicht werden (vgl. AEM 24; FGM 14.24.26). Es ist z. B. kein Bußakt erforderlich, wenn im Eröffnungsgesang oder Tagesgebet ein Bußgedanke enthalten ist. Wenn im Eröffnungsgesang Kyrierufe enthalten sind, wird das Kyrie nicht noch einmal gesungen.
  • Die vorgesehene kurze Einführung soll nicht zu einer Ansprache werden.
  • Im Rahmen der Einführung können Heiligengedenken und Messintention in geeigneter Weise angekündigt werden (vgl. FGM 12).
  • Das Kyrie ist in erster Linie Huldigungsruf an Christus und kein Schuldbekenntnis; dies soll auch bei der Verwendung der Form C des Allgemeinen Schuldbekenntnisses bedacht werden.
  • Als Schuldbekenntnis eignen sich u. a. auch Ps 43 (GL 726/3). Ps 51 (GL 85 und 190) sowie Ps 130 (GL 191). Darüber hinaus gibt es geeignete Bußgesänge, die bereits als Eröffnungsgesang verwendet werden können.
  1. Auch in Werktagsmessen wird an Festen das Gloria gesungen oder gebetet (vgl. FGM 27-30).
  2. Wenn man regelmäßig mit derselben Gemeinde am Werktag die Messe feiert, empfiehlt sich gemäß der Einführung ins Lektionar in erster Linie die Verwendung der fortlaufenden Schriftlesungen.
    Hat man einmal wöchentlich eine Teilgemeinde, können aus den Texten der fortlaufenden Schriftlesung jene ausgewählt werden, die am geeignetsten sind. Es können auch die Lesungen vom Heiligengedenktag oder von einer Messfeier in einem besonderen Anliegen genommen werden.
    Wird die Messe vom Heiligengedenktag gefeiert, werden Eigenlesungen im strengen Sinn. d. h. Lesungen, die von der Person des Heiligen oder vom betreffenden Heilsmysterium handeln, immer genommen. Gibt es keine Eigenlesung im strengen Sinn, können die dem Heiligen zugeordneten Lesungen oder Texte der fortlaufenden Schriftlesungen der jeweiligen Woche genommen werden. Bei der Auswahl der Lesungen wird der Priester vor allem den geistlichen Gewinn der Gläubigen vor Augen haben (vgl. PEML 78.82-84).
  3. Beim Wortgottesdienst ist eine geistliche Erschließung der Lesungen in jedem Fall angebracht: in einer Einführung vor der Ersten Lesung, einer kurzen Homilie oder einem persönlichen Zeugnis nach dem Evangelium (vgl. PEML 11).
  4. Für die Zwischengesänge gilt: Der Antwortpsalm soll nach Möglichkeit gesungen oder gebetet werden. Es kann auch nur der Kehrvers gesungen und der Psalm gesprochen werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen anderen als den im Lektionar angegebenen Psalm zu singen (vgl. AEM 36-50; PEML 19-23; FOM 42f).
  5. Der Ruf vor dem Evangelium soll immer gesungen werden. Wird er aber nicht gesungen, entfällt er (vgl. AEM 39; FGM 48).
  6. Auch an Werktagen werden Fürbitten gebetet. Dabei mögen die Gebetsmeinungen für Kirche, Welt. Notleidende und Gemeinde sowie andere Anliegen beachtet werden (vgl. AEM 45-46).
  7. Gabenbereitung
  • Zur Gabenbereitung wird für die Werktagsmesse Stille empfohlen (vgl. FGM 71.77).
  • Wenn möglich, soll das Herbeibringen von Brot und Wein zur Übergabe an den Priester durch mitfeiernde Gläubige erfolgen (vgl. AEM 49; FGM 72).
  • Ansonsten sollen Ministranten, notfalls der Priester selbst die Gaben der Reihe nach zum Altar bringen (vgl. FGM 74-75).
  • Bei Werktagsmessen wird es häufig möglich sein, eine entsprechend große Hostie zu verwenden, die für alle Teilnehmer reicht. Es können auch mehrere größere Hostien verwendet werden (vgl. AEM 283).
  • Die Zubereitung des Kelches kann am Kredenztisch - eventuell vor Beginn der Messe - erfolgen,
  • Wirken keine Ministranten mit, soll die Händewaschung am Kredenztisch in einer bereitgestellten Lavaboschüssel erfolgen.
  1. Auch in Werktagsmessen sollen die verschiedenen Möglichkeiten der Auswahl unter den Eucharistischen Hochgebeten ausgeschöpft werden. Auf einen guten Vortrag des Hochgebetes soll wegen seiner Bedeutung besonders geachtet werden. Es ist nicht erlaubt, Teile des Hochgebetes still zu vollziehen (vgl. FGM 93.97).
  2. "Das Brotbrechen wurde von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen und gab in der apostolischen Zeit der ganzen Eucharistiefeier ihren Namen. Das Brechen des Brotes... zeigt, dass wir alle in der Kommunion von dem einen Brot des Lebens essen, das Christus ist, und dadurch ein Leib werden (1 Kor 10,17)" (AEM 56c). Daher bricht der Priester "die Hostie über der Schale in mehrere Teile zum Zeichen, dass alle von demselben Brot essen und an dem einen Leib Christi teilhaben. Es können auch mehrere große Hostien gebrochen werden (vgl. FGM 136). Es widerspricht dem Sinn des Brotbrechens, wenn der Priester beide Teile der gebrochenen Hostie selbst empfängt. Jedenfalls ist dafür zu sorgen, dass die heilige Kommunion den Gläubigen möglichst nicht aus dem Tabernakel gespendet wird.
  3. "Bei den vorgesehenen Gelegenheiten sollen die Gläubigen nach Möglichkeit die Kelchkommunionempfangen, Dadurch wird die Teilnahme am Opfer, das gefeiert wird, auch im Zeichen besser sichtbar" (AEM 56 c). Gemäß der Erlaubnis der Ordinarien kann die Kommunion unter beiderlei Gestalten in Messfeiern kleiner Gemeinschaften immer allen gerecht werden. Voraussetzungen treffen in der Regel bei Werktagsmessen zu.
  4. Die Reinigung von Hostienschale und Kelch soll am Kredenztisch erfolgen, gegebenenfalls nach der Messe, ansonsten wenigstens an der Seite des Altares, nicht aber in dessen Mitte (vgl. AEM 238).
  5. Nach der Kommunion empfiehlt es sich, eine Zeit der Stille zu halten. Darauf soll ein Danklied gesungen werden (vl. AEM 56); FGM 157).
  6. Das Schlussgebet kann am Altar oder am Priestersitz vorgetragen werden.
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