Bearbeitung: Konrad Breitsching

Welthaus – Statut

(Diözbl. d. Diözese Innsbruck, 81. Jg., Juli/August 2006, Nr. 5, 43.)

Welthaus – Netzwerk für Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit der Diözese Innsbruck

Präambel

Die Diözese Innsbruck als Teil der Weltkirche verpflichtet sich zur Verwirklichung geschwisterlicher Gemeinschaft und Solidarität mit Menschen auch außerhalb unserer Landesgrenzen auf allen Kontinenten. Nach den Worten des II. Vatikanischen Konzils kann die Gnade der Erneuerung nicht wachsen, wenn nicht jede Diözese und Pfarrgemeinde den Raum ihrer Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind (AG Missionsdekret Nr. 37). Demnach verpflichtet sich die Diözese Innsbruck, an den sozialen, pastoralen und missionarischen Aufgaben der Weltkirche durch substanzielle Hilfe mitzuarbeiten.

Am 07. Juli 1998 fasste der Bischofsrat den Beschluss zur Neuordnung des Bereiches Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit der Diözese Innsbruck mit dem Ziel, die vielfältigen Aktivitäten in der Auslandsarbeit besser aufeinander abzustimmen, räumlich zusammenzulegen und Synergien zu nutzen. Als Resultat dieses Beschlusses entstand im März 1999 das Welthaus der Diözese Innsbruck in der Heiliggeiststraße 16/1.

§ 1 Name und Sitz

Name: Welthaus Innsbruck

Netzwerk für Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit der Diözese Innsbruck

Sitz: Heiliggeiststraße 16/1 in Innsbruck

§ 2 Zuordnung

Welthaus Innsbruck ist als Einrichtung der Diözese Innsbruck organisatorisch der Caritas der Diözese Innsbruck zugeordnet. Die grundlegenden, richtungsweisenden Entscheidungen fallen im Welthaus-Kuratorium, einem Arbeitsausschuss des Konsistoriums, unter dem Vorsitz des Generalvikars.

§ 3 Zweck und Aufgaben

Das Welthaus Innsbruck ist die diözesane Koordinierungsstelle für Fragen der Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit.

Im Welthaus arbeiten die Aktion Bruder & Schwester in Not, die internationale Arbeit der Caritas und Welthaus-Bildung zusammen. Eine enge Kooperation mit Missio (auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages), der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, dem Familienfasttag der Katholischen Frauenbewegung und mit den missionarischen Orden wird gepflogen.

Hauptaufgabe ist die Vernetzung und Förderung entwicklungspolitischer (sozialer, pastoraler, missionarischer) Aktivitäten in der Diözese Innsbruck.

Die Leitung[1] des Welthauses ist als Bereichsleiter/in der Caritas für die effiziente Kooperation und für eine ordentliche Finanzverwaltung der dem Welthaus zugeordneten Werke verantwortlich. Ausgenommen sind die oben erwähnten Kooperationspartner.

§ 4 Art der Zusammenarbeit

Die im Welthaus zusammenarbeitenden Werke Bruder & Schwester in Not, Caritas Innsbruck International und Welthaus-Bildung treten mit eigenem Namen und Profil und mit größtmöglicher Selbständigkeit öffentlich in Erscheinung. Sie arbeiten in folgenden Bereichen zusammen:

  • Bildungsarbeit und Organisation von Veranstaltungen
  • Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur (z. B. Bücherei; Foto- und Videoarchiv; Adressdatei; Projektdatenbank; ..)
  • Medien zur gebündelten Darstellung der diözesanen Auslandsarbeit
  • Jour fixe zur Koordinierung und Planung
  • Krisensituationen (Katastrophen, Krankheit von Mitarbeitern ...)

Welthaus-Bildung kommt als Stabstelle eine besondere Bedeutung zu. Die Hauptaufgabe ist die Durchführung von im Kuratorium genehmigten Bildungsprogrammen.

§ 5 Gremien

Gremien des Welthauses Innsbruck:

1) KURATORIUM

2) PROJEKTKOMITEE

3) PLANUNGSSITZUNG für Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising und Bildungsarbeit

4) DIÖZESANKONFERENZ

Ad 1) KURATORIUM - Zusammensetzung und Aufgaben

Zusammensetzung:

Generalvikar als Vorsitzender; Seelsorgeamtsleiter; Caritasdirektor; je ein vom Pastoralrat und Priesterrat nominiertes Mitglied; Leitung Welthaus; je ein/e Vertreter/in von DKA-KJS, FF-KFB, Missio, KMB und der Missionsorden.

Jedes Kuratoriumsmitglied hat eine Stimme. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, sowie davon obligatorisch der Generalvikar und der Caritasdirektor, anwesend sind. Es gelten Mehrheitsbeschlüsse. Stimmenthaltungen sind möglich. Der Vorsitz wird vom Generalvikar geführt. Der zeitliche Rhythmus der Zusammenkünfte richtet sich nach den Entscheidungserfordernissen, mindestens einmal im Jahr zur Beschlussfassung der Jahresplanung. Zu den Sitzungen sind alle Mitglieder zehn Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.

Aufgaben:

Das Kuratorium, das als Arbeitsausschuss des Konsistoriums tätig und diesem gegenüber verantwortlich ist, stellt die diözesane Zielsetzung in der Auslandsarbeit sicher, sorgt für eine bestmögliche Zusammenarbeit aller diözesanen Einrichtungen, organisiert die Diözesankonferenzen und legt im Auftrag des Konsistoriums die diözesanen Prioritäten und Schwerpunkte in der Auslandszusammenarbeit fest.

Ad 2) PROJEKTKOMITEE – Zusammensetzung und Aufgaben

Caritas und BSIN[2] haben jeweils ein getrenntes Projektkomitee:

Aufgaben

Projektentscheidungen

Grundrichtungen des Werkes entwickeln

Mitglieder

Alle hauptamtlichen Projektmitarbeiter ohne Stimmrecht, Welthaus-Leitung, Caritasdirektor (als Diözesanverantwortliche/r), bei BSIN KMB-VertreterIn, Vertreter der SpenderInnen (GeberInnen), Vertreter der Empfängerlnnen (nach Möglichkeit), zwei externe SpezialistInnen

Mindestanzahl 7

Beschlussfähigkeit

Bei mehr als 50 % Anwesenheit; einfache Mehrheit

Vorsitz

Caritasdirektor

Sitzungsleitung

Welthaus Leitung

Vetorecht

Caritasdirektor

Bei BSIN auch KMB-Vertreter

Sitzungshäufigkeit

Nach Bedarf, jedoch mindestens 3x jährlich.

Die Mitglieder des Komitees werden auf drei Jahre bestellt und durch das Kuratorium bestätigt.

Die Unterlagen ergehen bis spätestens eine Woche vorher an alle Mitglieder. Es wird ein Beschlussprotokoll verfasst. Entschei dungen bis EURO 7.000,00 können im Team (des jeweiligen Werkes) mit der Welthaus-Leitung getroffen werden (Mehrheitsbeschluss - Vetorecht der Welthaus-Leitung – Info an Projektkomitee). Alle Genehmigungen haben in der Überweisungswahrung (Werk trägt damit das Kursrisiko) zu erfolgen (Zusatzangabe auch in EURO). Die Leitung Welthaus bemüht sich um eine Zusammenschau der Werke.

Ad 3) PLANUNGSSITZUNG für Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit – Zusammensetzung und Aufgaben

Zusammensetzung:

MitarbeiterInnen aus dem Welthaus; je ein/e Vertreter/in von DKA-KJS, FF-KFB und Missio; eine Vertretung der Abteilung Kommunikation der Diözese sowie die Leitung der Abteilung Kommunikation der Caritas. Die Sitzung ist von der Leitung Welthaus einmal jährlich einzuberufen und zu leiten.

Aufgaben:

Abstimmung der geplanten Aktivitäten in den Bereichen Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit. Die Ergebnisse dieser Planungssitzung sind vom Kuratorium zu genehmigen.

Ad 4) DIÖZESANKONFERENZ - Zusammensetzung und Aufgaben

Zusammensetzung:

Mitglieder des Kuratoriums, MitarbeiterInnen des Welthauses und alle mit Mission und Entwicklungszusammenarbeit befassten Orden, kirchlichen Initiativen und Gruppierungen.

Den Vorsitz führt der Generalvikar. Die Sitzungen finden mindestens einmal jährlich statt und werden von dem Leiter des Welthauses auf der Basis einer Vorbesprechung im Kuratorium einberufen und moderiert.

Aufgaben:

Die Diözesankonferenz dient zur gegenseitigen Information und berät darüber hinaus Studienthemen von gemeinsamem Interesse.

§ 6 Leitung Welthaus

Der/die Leiter/in Welthaus hat als Bereichsleitung der Caritas die Personalverantwortung für die MitarbeiterInnen des Welthauses. Ihm/r kommt weiters eine Kontrollpflicht der Finanzen aller dem Welthaus zugeordneten Werke zu. Die Hauptaufgabe der Leitung Welthaus liegt in der Koordination und Förderung der Zusammenarbeit im Welthaus. Weiters in der Vernetzung nach außen (KFB-Familienfasttag, Missio, Katholische Jungschar-DKA, Missiomerende Orden, entwicklungspolitisch interessierte Gruppen und Initiativen, ...) und in der Interessensvertretung in relevanten nationalen und internationalen Gremien (z. B. KOO-Vollversammlung, Caritas Inlandsarbeit) als Vertretung der Diözese Innsbruck. Delegierungen sind möglich.

Schlussbemerkungen

Bei Unklarheiten in der Auslegung der Statuten entscheidet das Kuratorium.

Dieses Statut wurde vom Welthaus-Kuratorium am 19.01.2006 beschlossen, vom Konsistorium am 16.05.2006 beraten und vom Bischof mit gleichem Datum bis auf weiteres in Kraft gesetzt.

„Es ist der Geist, der die Verwirklichung der Vision möglich macht“ (P.  Franz Weber MCCJ).



[1] Alle Personen- und Stellenbesetzungen sind auch in weiblicher Form zu verstehen.

[2] Bruder & Schwester in Not.

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