PfarrkoordinatorIn im Seelsorgeraum

(Rahmenordnung)

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., November 2008, Nr. 8, 78.)

1. Diözesaner Kontext

Die Diözese Innsbruck hat beschlossen, den Weg der Bildung von Seelsorgeräumen zu beschreiten. Ein Seelsorgeraum ist ein Gebiet, in dem mehrere Pfarrgemeinden miteinander verbunden sind und sich –vernetzt mit anderen Brennpunkten christlichen Lebens – auf einen gemeinsamen pastoralen Weg einlassen. Jeder Seelsorgeraum wird von einem Priester geleitet, der zugleich zum Pfarrer aller Pfarrgemeinden bestellt wird. Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten. Um die pastorale Entwicklung der Pfarrgemeinden zu fördern ist der Dienst der Gemeindeleitung unverzichtbar.

Der Priester soll in seinen Leitungsaufgaben auf Ebene der Pfarrgemeinden wirkungsvolle Unterstützung und Entlastung erfahren. Ziel ist, in jeder Pfarre im Seelsorgeraum Personen zu beauftragen, die in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer Leitungsaufgaben vor Ort wahrnehmen. Diese an der Pfarrleitung mitbeteiligten Personen werden zu PfarrkuratorInnen (bei Vorliegen der geforderten theologischen Qualifikation) in allen anderen Fällen zu PfarrkoordinatorInnen ernannt.

2. Der/die Pfarrkoordinator/in

PfarrkoordinatorInnen werden für eine Pfarre bestellt. Sie sind verbindliche Ansprech- und Auskunftspersonen für die Mitarbeiterinnen und die Bevölkerung zu Fragen pfarrlichen Lebens. Sie sind zugleich auch eine Hilfe für Pfarrer und PastoralassistentIn, damit diese über die Vorgänge in den einzelnen Pfarren auf dem Laufenden bleiben. Insofern sind PfarrkoordinatorInnen ein Bindeglied zwischen Pfarrer, MitarbeiterInnen und Bevölkerung. Sie versuchen, auf möglichst umfassende Weise das gemeindliche Leben wahrzunehmen: von der Aufmerksamkeit für Menschen oder Situationen, die (seelsorglicher) Hilfestellung bedürfen bis hin zur Ausschau nach Personen, die ihre Charismen zum Aufbau der Gemeinde einbringen könnten.

PfarrkoordinatorInnen können von der Diözese – mit unterschiedlichem Stundenausmaß – angestellt werden oder ehrenamtlich tätig sein. Für angestellte PfarrkoordinatorInnen gelten die Regulative und Bestimmungen der Dienst- und Besoldungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Erstellung des konkreten Aufgabenprofils orientiert sich an den personellen Gegebenheiten in der Pfarre/ im Seelsorgeraum, an den ehrenamtlichen Diensten in der Pfarre, am Ausmaß der Beschäftigung, den persönlichen Möglichkeiten und der fachlichen Qualifikation des/der Pfarrkoordinator/in.

2.1. Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bestellung zum/zur Pfarrkoordinator/in sind:

  • Beheimatung im kirchlichen Leben
  • pastorale und spirituelle Sensibilität
  • Wohnort in der Pfarre (mit Rücksicht auf die persönlichen Möglichkeiten)
  • Akzeptanz durch die Bevölkerung
  • Kenntnis der orts- und pfarrüblichen Traditionen und Bräuche
  • Kenntnis der Vereinbarungen im Seelsorgeraum
  • Basiswissen Gemeindepastoral/-theologie
  • Fachwissen für die übertragenen Aufgaben

Die Suche nach geeigneten Personen erfolgt unter Einbindung der hauptamtlichen MitarbeiterInnen im Seelsorgeraum und des Pfarrgemeinderates. Nach Beratung im Pfarrgemeinderat entscheidet der Pfarrer.

2.2. Aufgaben und Kompetenzen

Unter Pfarrkoordination ist zu verstehen:

  • Einholen und Weitergeben von Informationen zwischen Pfarrer, haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und der Bevölkerung
  • Vernetzung von Gruppen und Diensten im Hinblick auf pfarrliche Vorhaben und Projekte
  • Koordination/Absprache von Aktivitäten der Pfarre mit den lokalen Vereinen und Einrichtungen

2.2.1. Kernaufgaben der Pfarrkoordination

  • Erstkontakt für alle (seelsorglichen) Anfragen – Vermittlung an die zuständige Person/Stelle
  • Übersicht über die ehrenamtlichen Dienste in der Pfarre
  • Sorge für Informationsfluss/ Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Ankündigungen, Schaukasten, Schriftenstand,...)
  • Führung eines Pfarrkalenders
  • Führung einer Handkassa
  • Koordination der Nutzung von pfarrlichen Räumen
  • Einfache Bürodienste (z.B. Annahme von Messstipendien, Sortieren der Post, Matrikenführung,...)
  • Repräsentanz der Pfarre bei dörflichen/lokalen Veranstaltungen nach Absprache mit dem Pfarrer
  • Empfang/Betreuung von Seelsorgeaushilfen, Gästen, Handwerkern,...
  • Mitarbeit im Seelsorgeraumrat

Unverzichtbar sind definierte Zeiten der Erreichbarkeit bzw. der fixen Anwesenheit im Pfarrbüro.

Es muss gewährleistet sein, dass der/die Pfarrkoordinator/in Zugang zu allen pfarrlichen Räumen hat und die pfarrliche Infrastruktur für die Tätigkeiten nutzen kann.

2.2.2. Mögliche Zusatzaufgaben

Entsprechend den Gegebenheiten vor Ort ist es möglich, dass die Kernaufgaben der Pfarrkoordination durch pastorale und/oder administrative Aufgaben ergänzt werden. Für eine Erweiterung des Aufgabenprofils sind die Aufgabenbeschreibungen für PfarrkuratorInnen im Seelsorgeraum bzw. für PfarrsekretärInnen eine geeignete Grundlage.

Im Zuge der Vereinbarungen ist auch die Abgrenzung der übertragenen Aufgaben zum persönlichen Ehrenamt der PfarrkoordinatorInnen in der Pfarre zu klären.

Um die Zusammenarbeit zwischen Pfarrer und Pfarrkoordinator/in zu gewährleisten, entwickeln sie angemessene Wege der Kommunikation miteinander bzw. mit den anderen MitarbeiterInnen in Pfarre und Seelsorgeraum.

Bei schwerwiegenden Konflikten zwischen Pfarrer, Pfarrkoordinator/in, Mitgliedern der Pfarrgemeinde soll in erster Instanz der zuständige Dekan damit befasst werden, um in geeigneter Form die Konfliktbearbeitung vorzunehmen bzw. eine solche veranlassen. In weiterer Folge liegt die Zuständigkeit beim Generalvikar.

2.3. Beauftragung

Die Übertragung von Aufgaben geschieht durch den Pfarrer. Die Klärung der Kompetenzen und die Vereinbarung der konkreten Aufgaben erfolgen auf Basis dieser Rahmenordnung. Sie sind integrativer Bestandteil der Beauftragung. Die Begleitung der dafür notwendigen Gespräche wird bei Bedarf vom Personalreferenten vermittelt. Die Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und durch die Unterschrift des Generalvikars zu ihrer Gültigkeit bestätigt. Sobald der/die Pfarrkoordinator/in bekannt ist und die Aufgaben vereinbart sind, wird er/sie auf geeignete Weise (Pfarrbrief, Pfarrversammlung,...) der Bevölkerung bekannt gemacht.

Die offizielle Beauftragung wird durch den Pfarrer im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier in der Pfarre vorgenommen.

Die Vereinbarungen werden nach einem Jahr evaluiert, gegebenenfalls wird eine Anpassung vorgenommen. Grundlegende Änderungen bedürfen der Bestätigung durch den Generalvikar.

3. Strukturelle Anbindung und Vernetzung

Pfarre/Seelsorgeraum

Der/die Pfarrkoordinator/in ist amtliches Mitglied im Pfarrgemeinderat und Seelsorgeraumrat

Dekanat

PfarrkoordinatorInnen sind – sofern sie in einem Angestelltenverhältnis stehen – Mitglieder der Dekanatskonferenz und des Dekanatsrates, entsprechend der im Dekanat beschlossenen Form (vgl. dazu Dekanatsstatut: Diözesanblatt Innsbruck Jg 83, Nr.4, Mai/Juni 2008).

Diözesane Anbindung

PfarrkoordinatorInnen werden regelmäßig zu Erfahrungsaustausch und Reflexion eingeladen. Die Teilnahme an den Treffen ist verbindlich. In weiterer Folge soll eine geeignete Form der strukturellen Zuordnung auf Diözesanebene und ein Konzept zur Aus- und Weiterbildung erarbeitet werden. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Personalreferenten.

Diese Rahmenordnung wurde nach Beratung im Konsistorium vom 16.09.2008 beschlossen und von Bischof Manfred Scheuer mit Rechtswirksamkeit vom 01.10.2008 in Kraft gesetzt.

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