Bearbeitung:Martina Egger/Konrad Breitsching

Leitbild und Geschäftsordnung des Pastoralrates der Diözese Innsbruck

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., März/April 2000, Nr. 2, 14.)

I. Leitbild des Pastoralrates

1. Selbstverständnis

Der Pastoralrat ist ein Gremium zur Beratung und Unterstützung des Bischofs in seinem Hirtenamt. Er verkörpert eine bedeutsame Form der Mitarbeit, des Dialogs, der Urteilsbildung und der Entscheidungsfindung. Der Pastoralrat analysiert und reflektiert alle Bereiche der Pastoral. Er vertritt das ganze Gottesvolk der Diözese in möglichst allen beruflichen und sozialen Gruppen, und repräsentiert alle Pfarrgemeinden und Regionen. Der Pastoralrat ist geprägt und getragen von der Vielfalt der Glaubens- und Gemeindeerfahrungen. Er versteht sich als Sprachrohr für die Sorgen und Nöte der Menschen, ihrer Hoffnungen und Ängste.

2. Leitsätze

Der Pastoralrat orientiert sich an Jesus: seiner Pastoral, seinem Hirtesein, an seiner Gottes und Menschennähe. Er gibt Gott den Vorrang und stellt den Menschen in die Mitte, denn an Gott und am Menschen orientiert sich jede Pastoral. Der Pastoralrat ist orientiert an der reichen Tradition der Kirche im Blick auf eine immer zu erneuernde Kirche für die Zukunft. Der Pastoralrat arbeitet an einer Kirche als Communio, in der wohlwollende, annehmende Gemeinschaft greifbar wird, die um ein offenes, glaubhaftes und ehrliches Miteinander ringt.

3. Ziele

Ziel des Pastoralrates ist intensive Kommunikation, die einen lebendigen Austausch anstrebt zwischen Diözesanleitung und Basis, mit einer aufmerksamen und sensiblen Option nach den Prinzipien von Senden und Empfangen. Daraus folgt als Ziel die Transparenz, wo gegenseitiges Erklären, Verständlichmachen und Akzeptierenhelfen gefragt sind. Der Pastoralrat will erreichen, dass Verantwortliche in der Pastoral (Bischof, Priester, Diakone, Religionslehrerlnnen, haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen) sich gegenseitig stützen und stützen lassen nach dem Motto "Einer trage des anderen Last".

Der Pastoralrat will Richtlinien und Stellungnahmen erarbeiten, die Grundlage und Hilfe sind für eine zeitgemäße gott- und menschennahe Pastoral.

II. Geschäftsordnung des Pastoralrates

1. Arbeitsweise

  • Um effizient arbeiten zu können, soll sich die Arbeit des Pastoralrates nicht auf die Plenarsitzungen beschränken, sondern nach Möglichkeit kontinuierlich und permanent in näher festzulegender Art und Weise erfolgen, etwa in klaren Arbeitsaufträgen durch das Plenum an einzelne Mitglieder, an Arbeitsgruppen oder an den Vorstand.
  • Zu diesem arbeitsteiligen "Nonstop-Programm" sollen geeignete Strukturen geschaffen werden mit Kontrolle der Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse, mit klarer und straffer Moderation.
  • Die Arbeit und das Engagement der Mitglieder des Pastoralrates soll geschwisterlich und am Leben orientiert sein, und sich dem repräsentativen Prinzip verpflichtet wissen.
  • Die einzelnen Sitzungen sollen themen-und inhaltsmäßig nicht überfrachtet werden. Denn dieses Gremium lebt vor allem aus dem Gespräch und der Begegnung, und es wird getragen von gemeinsamer spiritueller-religiöser Erfahrung und Ausrichtung.

2. Zuordnung und Kompetenz

  • Der Pastoralrat als "Pfarrgemeinderat" der Diözese bemüht sich um ein klares und ausdifferenziertes Verhältnis und Zueinander der diözesanen Gremien und Ämter (insbesonders Bischofsrat, Ordinariatskonferenz, diözesane Leitungsämter, Priesterrat, Laienrat, Dekanekonferenz, diözesaner Wirtschaftsrat).
  • Der Pastoralrat hat eine sinnvolle und zielführende Zuweisung bzw. Zuordnung von pastoralen Fragen und Themen an zuständige bzw. kompetente Gremien und Einrichtungen der Diözese im Auge, um der großen Fülle von pastoralen Anliegen und Aufgaben gerecht zu werden.
  • Der Pastoralrat versteht sich als Forum und Werkstatt für alle relevanten Pastoralthemen: für Pastoralpläne (Regionale Pastoral- und Personalplanung), für pastorale Wege in die Zukunft, für Reform und Neugestaltung kirchlicher und pfarrlicher Pastoral.
  • Der Pastoralrat will ein Börse sein für die pastoralen Fragen und Anliegen sowie für das gesamte pastorale Wirken der Diözese Innsbruck.

Leitbild und Geschäftsordnung hat der Bischof vorerst für die Dauer 1 Jahres in Kraft gesetzt.

(Augustinus: "Mensch, lerne tanzen, sonst wissen die Engel im Himmel nichts mit dir anzufangen.")

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