Gestaltung liturgischer Orte bei Neu- und Umgestaltung des Altarraumes – Richtlinien

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., Mai/Juni 2008, Nr. 5, 36.)

Vorbemerkungen

Der Altar ist die Mitte der Kirche. Die Ausführung von Altar, Ambo, Sessio und anderer liturgischer Ausstattungen sollen gestalterisch anspruchsvoll, eigenständig und qualitätvoll sein und mit der Architektur und der künstlerischen Ausstattung des Bestandes harmonieren und sich den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Die Gestaltung soll in Form und Material unserer Zeit entsprechen, liturgietheologische Vorgaben sind zu berücksichtigen und die Neugestaltung unter Verwendung der Ausdrucksmittel zeitgenössischer Kunst von ArchitektInnen oder KünstlerInnen durchzuführen.[1]

An den Werktagen wird meist nur eine kleine Anzahl von Gläubigen zu einem Gottesdienst (in verschiedenen Formen) zusammenkommen. Dieser Umstand soll bei der Altarraumgestaltung beachtet werden; denn die Gläubigen können sich bei den Werktagsgottesdiensten (als circumstantes) rund um den Altar versammeln.[2]

Wünsche und Vorstellungen der örtlichen Pfarrgemeinde werden, soweit dies liturgisch, architektonisch und künstlerisch vertretbar ist, berücksichtigt und in das neue Altarraumkonzept eingebunden.[3] 

Diese Richtlinien sind für alle Kirchen und Kapellen, sowie für alle Sakralräume mit Altären, auf denen das Messopfer gefeiert wird, anzuwenden. (Dies gilt auch für Sakralräume in Altersheimen, Krankenhäusern, usw.)

Der Ablauf einer Altarraumgestaltung

  1. Die Restaurierungskommission, bestehend aus der/dem DiözesankonservatorIn, einer/einem VertreterIn des Diözesanen Bauamtes, und VertreterInnen des Bundesdenkmalamtes erstellen vor Ort mit den Verantwortlichen der Pfarre das Restaurierungsprotokoll.
    Bei dieser Gelegenheit werden die Diözesane Bau- und Kulturgäterverordnung und die Diözesanen Richtlinien für die Gestaltung liturgischer Orte bekannt gemacht.
    Auf Basis dieser Richtlinien werden Gestaltungsvorschläge eingeholt.
  2. Die Diözesane Altarraumkommission, bestehend aus DiözesankonservatorIn, einem vom Bischof beauftragten Mitglied der Liturgiekommission und dem Diözesanen Bauamt, sichtet und beurteilt die Gestaltungsvorschläge zusammen mit den Verantwortlichen vor Ort. Ungeeignete Vorschläge sind im Gespräch mit der/dem PlanerIn abzuändern.
  3. Der so erarbeitete Gestaltungsvorschlag wird in einem Gespräch der Diözesanen Altarraumkommission mit dem Denkmalamt abgeklärt.[4] 

Der Altar

Der Altar ist Zentrum des christlichen Gottesdienstes. Er ist der Tisch des Herrn, auf dem das Gedächtnis seines Todes und seiner Auferstehung gefriert wird Für die Eucharistiefeier, wie sie das II. Vatikanische Konzil erneuert hat, soll der Altar in heutigem Verständnis und in modernen Formen gestaltet sein.[5] 

Der Altar, auf dem die Gemeinde ihre Eucharistie feiert, ist der Hauptaltar, weitere neue Altäre dürfen nur in vom Kirchenraum abgetrennten Räumen errichtet werden (z.B.: Wochentagskapellen). Bestehende Altäre (,,Hochaltar“ oder ,,Seitenaltäre“) sind würdevoll zu respektieren.[6] 

Der Altar der Kirche soll ein feststehender Altar sein. ,,Feststehend“ bedeutet: Er ist mit dem Boden dauerhaft verbunden. Nur in Ausnahmefällen, wo dies die räumliche Situation verlangt, kann ein tragbarer Altar ausgeführt werden.

Der neue Hauptaltar muss frei stehen, sodass der Priester der Gemeinde zugewandt die Eucharistie feiern kann. Der Altar soll leicht umschreitbar sein.[7] 

Gestaltung des Altares

Für die äußere Gestaltung sind zwei Elemente vorgegeben: Die Mensa (die Tischplatte) aus Naturstein oder einem anderen passenden, würdigen und haltbaren Material, und der Stipes (der die Mensa tragende Unterbau). Der Stipes kann mehrteilig oder als Block ausgeführt sein. Der Stipes muss, wenn Reliquien beigesetzt werden, Platz für die Aufnahme der Reliquien an geeigneter Stelle bieten. Die Reliquien werden nicht in der Mensa beigesetzt.[8] 

Richtmaße

Für die Altarmensa: Höhe 90 – 100 cm, Mindesttiefe ca. 90 cm und Mindestbreite ca. 130 cm. Jegliche Auslässe für Mikrophonanlagen, Stromversorgung und Ähnliches dürfen nicht an der Mensa angebracht sein. Es wird empfohlen, die Installationsanschlüsse als Bodenstecker auszuführen.[9]

Beisetzung von Reliquien

Reliquien können unterhalb der Mensa an einer Stelle, die sich von der Form des Altares dafür eignet, in den Altarstipes eines feststehenden Altares oder unter dem Altar beigesetzt werden.

Die Entscheidung darüber obliegt dem Diözesanbischof Bei der Auswahl der Reliquien soll auf die Beziehung. zur Gemeinde Rücksicht genommen werden. Die Echtheit der Reliquien, die als solche erkennbar sein müssen, muss garantiert sein. In der Pfarre vorhandene, Reliquien können, bei garantierter Echtheit, wieder in den neuen Altar eingesetzt werden.[10] 

Altarweihe

Ein Altar kann konsekriert oder benediziert werden. Für feststehende Altäre (vgl. oben) ist die Konsekration verpflichtend, tragbare Altäre können wahlweise konsekriert oder benediziert werden. Eine Altarweihe kommt dem Ortsordinarius zu; er kann sie an einen Weihbischof delegieren.

Auf dem zu weihenden Altar darf zuvor noch keine Eucharistie gefeiert werden, da darin der wesentliche Akt der Weihe besteht.

Weiters darf der konsekrierte oder benedizierte Altar nur zur Feier der Eucharistie verwendet werden – und das ,,für immer“. Die Bestattung eines Leichnams unmittelbar unter dem Altar ist untersagt.[11]

Altarkreuz

Im Altarraum (evtl. zwischen den Leuchtern) muss, für die ganze Gemeinde gut sichtbar, ein Kreuz stehen. Es kann auch als Prozessionskreuz, z.B. beim Einzug verwendet werden. Zusätzliche Kreuze sollen nicht aufgestellt oder aufgelegt werden, auch nicht auf dem Altar. Dorthin soll nur das gelegt oder gestellt werden, was für die Messfeier erforderlich ist.[12] 

Altarleuchter

Die Altarleuchter sind, wenn möglich als Bodenleuchter zu konzipieren. Bei der Ausführung ist auch zu überlegen, inwieweit die Altarleuchter als Prozessionsleuchter verwendet werden können. Altarkerzen am Hochaltar erfüllen oftmals die Aufgabe, Zeichen der Verehrung zu sein und zur Festlichkeit der Eucharistiefeier beizutragen. Es dürfen nur echte Kerzen verwendet werden.[13] 

Altarschmuck

Der Blumenschmuck soll immer maßvoll und eher um den Altar herum (z.B. im Bereich der Altarleuchten) angeordnet werden.

Alle bestehenden, alten Altäre (Hochaltar und Seitenaltäre), auf denen die Eucharistie nicht mehr gefeiert wird, sollen sehr zurückhaltend geschmückt werden. Nach Möglichkeit sollen keine Kunstblumen oder Imitationen verwendet werden.[14]

Der Ambo

Der Ambo als zweites Zentrum des christlichen Gottesdienstes, als Tisch des Wortes Gottes, soll in Beziehung zum Altar gestaltet sein, an einem geeigneten Platz im Kirchenraum stehen und als Ort der Wortverkündigung deutlich hervortreten. Um eine Evangelienprozession, die den Höhepunkt des Wortgottesdienstes unterstreicht, zu ermöglichen, soll der Ambo in einiger Entfernung vom Vorsteherplatz eingerichtet werden.

Altar und Ambo gehören zusammen, bleiben aber zwei, voneinander verschiedene, jedoch einander zugeordnete liturgische Orte. Eine Einheit im formalen Bereich ist daher sinnvoll, gestalterische Elemente und die Wahl des Materials können diese Einheit unterstreichen.

Auf eine eindeutige räumliche Trennung von Altar und Ambo ist zu achten.

Der Ambo muss genügend Auflagemöglichkeit für Lektionar und Evangeliar samt Einband bieten (Auflagefläche 50x42). Im Idealfall soll er auch die Möglichkeit bieten, das geöffnete Buch, nach der Verkündigung, der Gemeinde sichtbar zu präsentieren. Der Ambo als Ort der Verkündigung des Wortes Gottes darf nicht zur Bücheraufbewahrung dienen. Ist ein Mikrofon oder eine Lesebeleuchtung notwendig, sind diese technischen Einrichtungen bereits bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Der Ambo bleibt wegen seiner Zeichenhaftigkeit dem Wort Gottes vorbehalten (für Lesungen aus der Hl. Schrift und für den Antwortpsalm, evtl. auch für die Fürbitten). Daher ist räumlich und gestalterisch ein anderer Platz für die Leitung des Gesangs, für Kommentare, Ankündigungen u. ä. vorzusehen.[15] 

Der Tabernakel

Die Eucharistie wird an einem einzigen, nicht beweglichen, undurchsichtigen und festen Ort aufbewahrt

Nicht nur die äußere, auch die innere Gestaltung des Tabernakels muss seiner Funktion und den liturgischen Vorschriften entsprechend würdig, edel und sauber sein. Bei einem Wandtabernakel ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten. Für die Sicherheit ist entsprechend Sorge zu tragen.

Es wird sehr empfohlen, die Eucharistie in einer vom Kirchenraum getrennten Kapelle aufzubewahren, die für das private Gebet der Gläubigen und für die Verehrung geeignet ist. Ist das nicht möglich, (wie in historischen Kirchenräumen) soll die Eucharistie auf dem bestehenden Hochaltar oder an einer anderen ehrenvollen und würdig gestalteten Stelle des Kirchenraumes aufbewahrt werden. Es soll auf jeden Fall die Möglichkeit zur Verehrung und Anbetung des Allerheiligsten bestehen.

Das Ewige Licht soll in unmittelbarer Nähe aufgestellt werden und ein echtes Wachs- oder Öllicht sein. Vorhandene Ewiglichtampeln sind weiterhin zu verwenden.[16]

Der Vorstehersitz

Im heutigen Liturgieverständnis muss auch der Platz des Leiters des Gottesdienstes deutlich erkennbar sein.

Der Vorstehersitz muss nicht im Zentrum, aber klar im Bereich des Altarraumes aufgestellt sein. Der Sitz soll als solcher klar erkenntlich sein und sich in der Gestaltung von den Sitzen der übrigen Dienste unterscheiden (Ministrantensitze sind nicht gleichrangig und gleichwertig). Er hat keine Rückenlehne und keine Armstützen. Durch seine Aufstellung soll der Dienst des Vorstehens gut erkennbar sein.

Auch die Plätze für die anderen liturgischen Dienste (Diakon, LektorInnen, KantorInnen, KommunionhelferInnen und MinistrantInnen) sollen mitgeplant werden.[17]

Die Kredenz

Das Tischchen oder die Wandkonsole dient zum Abstellen der Gefäße (und Gaben), die zur Gabenbereitung gebracht und nach Abschluss des Gottesdienstes wieder zurückgestellt werden. Die Gaben von Brot und Wein können vom Kirchenraum aus zum Altar gebracht werden.

Die Ausführung kann als freistehendes Tischchen, oder, nach örtlicher Situation, als Wandkonsole erfolgen. Auf eine entsprechende Größe und Gestaltung ist zu achten.

Der Taufort

In der Taufe werden Menschen in die Gemeinschaft Christi und seiner Kirche aufgenommen. Deshalb soll der Taufstein (mit einem Behältnis zur Aufbewahrung der heiligen Öle) im Altarbereich oder an einer anderen geeigneten und würdigen Stelle aufgestellt werden. In jedem Fall soll es möglich sein, dass sich eine Taufgemeinde am und um den Taufstein versammelt. (Neben dem Taufstein steht, außerhalb der österlichen Zeit, der Leuchter mit der Osterkerze.)

Die Aufstellung des Taufbeckens ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen. Es kann in einer Seitenkapelle oder vor einem Seitenaltar aufgestellt werden. Jede Pfarrkirche muss ein Taufbecken haben. Nach Möglichkeit soll die Pfarrgemeinde den Taufstein einsehen können. Alte Taufsteine gilt es zu bewahren.

In diesem Zusammenhang soll auch die örtliche und gestalterische Frage der Aufbewahrung des Weihwassers gelöst werden.[18]

Der Osterleuchter

Ort und Beschaffenheit des Osterleuchters sind bei einer Neugestaltung des Altarraumes zu bedenken. Der Osterleuchter soll mit der Gestaltung der liturgischen Funktionsorte eine Einheit bilden.[19]

Diese Richtlinie wurde im Konsistorium vom 20.05.2008 beraten und von Bischof Manfred Scheuer mit dem Datum der Publikation in Kraft gesetzt.

Abkürzungsverzeichnis verwendeter Literatur

ARM Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch. In: ,,Die Messfeier – Dokumentensammlung“‘ Reihe Arbeitshilfen 77, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Bonn 1998.
AW Die Weihe des Altares. In: Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Bd. 1V: Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle, Trier 1994.
CIC Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe. Kevelaer 1984.
GM Grundordnung des Römischen Messbuchs. Missale Romanum. Editio Typica tertia 2002 (Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch, 3. Auflage).
LL Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen. Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Bonn 2000.

 

Bibliographie

A. Adam, Wo sich Gottes Volk versammelt. Gestalt und Symbolik des Kirchenbaus. Freiburg u.a. 1984.

L. Bouyer, Liturgie und Architektur. Einsiedeln, Freiburg 1993.

J. H. Emminghaus, Gestaltung des Altarraumes. Neubearb. von R. Pacik. Salzburg 1986 (Texte der Liturgischen Kommission für Österreich 11), Hg. von der Liturgischen Kommission für Österreich in Übereinstimmung mit der Österreichischen Bischofskonferenz, Institutum Liturgicum der Erzabtei St. Peter, Salzburg.

Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaften. Hg. von H.B. Meyer u. a. 8 Bände, Regensburg 1986ff.

R. Guardini‘ Vom Geist der Liturgie: Freiburg/Br. Mainz 1997.

H. B. Meyer, Was Kirchenbau bedeutet. Ein Führer zu Sinn, Geschichte und Gegenwart. Freiburg u. a. 1984

H. Muck Der Raum. Baugefüge. Bild und Lebenswelt. Wien 1986.

K. Richter, Kirchenräume und Kircheträume. Die Bedeutung des Gottesdienstes für eine lebendige Gemeinde. Freiburg u. a. 1998.

R. Schwarz, Kirchenbau. Welt vor der Schwelle. Nachdruck der 1. Aufl. 1960. Hg. von M. Schwarz u. a. Regensburg 2007.

R. Schwarz, Vom Bau der Kirche. Heidelberg 1947.



[1] Gestaltung und Ausstattung des Kirchenraumes für die Eucharistiefeier. Allgemeine Grundsätze:

Der Altarraum: ARM 253-295. Der Raum als hierarchisch geordneter, d.h. differenzierter, und doch zugleich einheitlicher, ARM 257: ,,Das Volk Gottes, das sich zu Messfeier versammelt, hat eine gemeinschaftliche und hierarchische Ordnung... Wenn auch der Kirchenraum die hierarchische Gliederung der Gemeinde und die Verschiedenheit der Dienste andeuten soll, muss er doch ein geschlossenes Ganzes bilden, damit die Einheit des ganzen heiligen Volkes deutlich zum Ausdruck gelangt.“ GM 294: ,,Dem Volk Gottes... eignet eine gemeinschaftliche und hierarchische Ordnung... Darum hat die Gesamtanlage des sakralen Gebäudes so zu sein, dass sie gewissermaßen das Bild der versammelten Gemeinschaft darstellt, auch allen ihre angemessen Zuordnung ermöglicht und es jedem leicht macht, seine Aufgabe in rechter Weise wahrzunehmen.“

LL 3.2: ,,Allen Feiern gemeinsam ist das Miteinander von Leitung und besonderen Diensten einerseits und versammelter aktiver Gemeinde andererseits.“

Verschiedene Dienste und damit auch unterschiedene, räumlich differenzierte Funktionsorte: ARM 5 8-73: Aufgaben und Dienste aufgrund des Weihesakramentes; Aufgabe und Wurde des Volkes Gottes; besondere Dienste. LL 4.1-4.4: Ort der gottesdienstlichen Gemeindeversammlung; Ort des Vorsitzes; Orte anderer Dienste; Orte für besondere Teilnehmergruppen. LL 5.1: ,,Der Altarraum ist der zentrale Teil des gegliederten Einheitsraumes‘ in dem die besonderen Vollzüge der Liturgie stattfinden: die Leitung des Gebets (Sessio)‘ die Verkündigung des Wortes Gottes (Ambo) und der Dienst am Altar.“

Zur Gestaltung von Altar, Ambo, Sessio LL 5.1: ,,Altar, Ambo und Vorstehersitz sollten gestalterisch eine Einheit darstellen.“

Zu den im Haupttext angeführten Begriffen ,,gestalterisch anspruchsvoll“, ,,eigenständig“, ,,qualitätvoll“‘ ,,harmonieren“ siehe ARM 253: ,,Die Gottesdiensträume und alles, was dazu gehört, sollen in jeder Hinsicht würdig sein, Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit;“ parallel GM 288: ,,Die sakralen Gebäude und die zum Gottesdienst gehörenden Dinge haben zudem wahrhaft würdig und schön zu sein.“(vgl. SC 122)

Bezüglich zeitgemäße Gestaltung, zeitgenössische Kunst siehe ARM 254; GM 287: ,,Daher sucht die Kirche stets die vortreffliche Unterstützung der Künste und lässt die künstlerischen Ausdrucksformen aller Völker und Regionen zu. So wie sie sich bemüht, die Kunstwerke und Kunstschätze, die aus vergangenen Jahrhunderten erhalten sind, zu bewahren und, sofern nötig, neuen Erfordernissen anzupassen, geht ihr Streben auch dahin, Neues und der jeweiligen Zeit Entsprechendes zu fördern.“ Dazu auch SC 123 und 129. LL 3.2.: ,,Der Sprache der Liturgie ... hat eine glaubwürdige Sprache der Architektur und der Kunst zu entsprechen.“

[2] Zur Frage der Eignung des Raumes für verschiedene gottesdienstliche Feiern mit wechselnder Teilnehmerzahl beachte: Zu große Kirchen. Ein Papier der Arbeitsgruppe Kirchliche Architektur und sakrale Kunst (AKASK) der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. In: Gottesdienst Jg 39 (2005) Nr. 13, 5 97-99.

[3] Zu ,,Wünsche und Vorstellungen der örtlichen Pfarrgemeinde“ siehe Philipp Harnoncourt, Das ,,Steirische Modell“ für die Planung und Ausführung liturgiegerechten Bauens. In: Heiliger Dienst JG 52 (1998) Nr. 3, 5 143-155.

[4] Zur kommissionellen Zusammenarbeit der Fachleute ARM 256, GM 291, SC 126 und 44-46.

[5] Der Altar als Zentrum, Tisch des Herrn:

ARM 259, GM 296: ,,Der Altar, auf dem das Kreuzesopfer unter sakramentalen Zeichen gegenwärtig gesetzt wird, ist auch der Tisch des Herrn, an dem das Volk Gottes zusammengerufen wird, um in der Messe daran teilzunehmen. Er ist schließlich Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird.“ AW 1,3: ,,Der Altar ist also Tisch für Opfer und Mahl“.

AW 1,4: ,,Der Altar, Sinnbild Christi. ... – Er ist Opferstätte besonderer Art ... – Er ist der Tisch für das österliche Mahl.“ LL 5.2: ,,So ist der Altar zugleich Tisch des Opfers und des österlichen Mahles. Nach diesem Verständnis ist die Grundgestalt eines Altares der Tisch /(Mensa).“ Ebd.: ,,In jedem Fall soll der Altar gleichsam den Mittelpunkt des gottesdienstlichen Raumes bilden, der die

Aufmerksamkeit der versammelten Gemeinde von selbst auf sich zieht.“

[6] ARM 267: ,,Es soll nur wenige andere Altäre geben. Bei Neubauten sollen sie in vom Hauptraum möglichst getrennten Seitenkapellen stehen.“ GM 303.: ,,Beim Neubau von Kirchen ist es besser, nur einen Altar zu errichten, der in der Versammlung der Gläubigen den einen Christus und die eine Eucharistie der Kirche bezeichnet.“ AW 11,7: ,,In neuen Kirchen soll man nur einen einzigen Altar errichten, so dass in der einen Versammlung der Gläubigen der eine Altar auf unseren einzigen Erlöser Jesus Christus und die eine Eucharistie der Kirche hinweist.

Auf keinen Fall sollte man mehrere Altäre errichten, die lediglich dem Schmuck der Kirche dienen.“

[7] Feststehend, freistehend, leicht umschreitbar:

ARM 262; ,,Für gewöhnlich soll eine Kirche einen feststehenden, geweihten Altar haben, der frei steht, damit man ihn ohne Schwierigkeiten umschreiten und an ihm, der Gemeinde zugewandt die Messe feiern kann. Er soll so aufgestellt sein, dass er wirklich den Mittelpunkt des Raumes bildet dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.“ GM 298: ,,In jeder Kirche soll es sinnvollerweise einen feststehenden Altar geben, der Jesus Christus, den lebendigen Stein (1 Petr 2,4; vgl. Eph 2,20) deutlicher und dauerhaft bezeichnet. ... Feststehend wird ein Altar genannt, wenn er so errichtet wird, dass er fest mit dem Boden verbunden ist und deshalb nicht bewegt werden kann.“ GM 299: ,,Der Altar ist von der Wand getrennt zu errichten, so dass man ihn leicht umschreiten und die Feier an ihm dem Volk zugewandt vollzogen werden kann. In der Regel hat er feststehend und geweiht zu sein.“ Vgl. AW 11,8.

[8] ARM 263: ,,Tischplatte eines feststehenden Altares aus Naturstein ... Die Bischofskonferenz kann auch anderes passendes, würdiges und haltbares Material zulassen. Der Altarsockel beziehungsweise der Unterbau kann aus jedem beliebigen Material, das würdig und dauerhaft ist, verfertigt werden.“ Analog GM 301, AW 11,9.

[9] LL 5.2: ,,Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein“. (Sie soll also z.B. nicht für das Mikrofonkabel durchbohrt werden.)

[10] ARM 266: ,,Den Brauch, bei der Weihe unter einem Altar Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen einzufügen, möge man beibehalten. Die Echtheit der Reliquien muss jedoch gesichert sein.“ Parallel GM 302. AW 11,1 la: ,,Die Reliquien sollen so groß sein, dass man sie als Teile menschlicher Körper erkennt Die Beisetzung zu kleiner Reliquien eines oder mehrerer Heiliger ist deshalb zu vermeiden.“ AW 11,1 lc: ,,Der Reliquienbehälter soll weder auf den Altar gestellt noch in die Altarmensa eingelassen, sondern. unterhalb der Mensa an einer Stelle, die sich von der Form des Altares her. dafür eignet eingefügt werden.“ LL 5.2: ,,Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen werden unterhalb der Tischplatte des Altares (in Stipes oder unter dem Altar) beigesetzt. Damit ist der frühere Brauch, Reliquien in die Tischplatte des Altares einzulassen und mit einer Platte abzudecken, nicht mehr zulässig.“

Grundsätzlich zur Reliquienbeisetzung: AW 1,5: ,,Der Altar, Ehre der Märtyrer.“ Ofib 6,9; ,,Ich sah unter dem Altar die Seelen aller, die hingeschlachtet worden waren wegen des Wortes Gottes und wegen des Zeugnisses, das sie abgelegt haben.“

[11] ARM 265: ,,Feststehende und Tragaltäre werden nach dem in den liturgischen Büchern beschriebenen Ritus geweiht. Bei Tragaltären genügt auch eine Segnung.“ GM 300. AW 11,10: ,,An sich wird der Altar Gott allein geweiht. … Das drückt der heilige Augustinus mit den Worten aus: ,,Keinem Märtyrer, sondern dem Gott der Märtyrer errichten wir an den Gedenkstätten der Märtyrer Altäre.“

Dazu auch CIC can. 1235-1237.

[12] ARM 270: ,,Auf dem Altar oder in seiner Nähe soll für die ganze Gemeinde gut sichtbar ein Kreuz sein.“ GM 300: ,,Auf dem Altar oder in seiner Nähe ... ein Kreuz. …Es empfiehlt sich, dass dieses Kreuz ... auch außerhalb der liturgischen Feiern in der Nähe des Altares verbleibt.“ 306: ,,Auf den Altartisch darf nämlich nur das gestellt werden, was für die Messfeier erforderlich ist.“ LL 6.1.4: ,,Es ist zu beachten, dass der Altar keine Ablagefläche ist. ... Das Kreuz in Altarnähe kann auch mit dem Vortragskreuz identisch sein.“

[13] ARM 269: ,,Die Leuchter, die Zeichen der Verehrung sind und den festlichen Charakter der verschiedenen liturgischen Feiern betonen, können auf oder um den Altar gestellt werden.“ Parallel GM 308. LL 6.1.4: Anzahl der Kerzen ist nicht festgelegt (mindestens vier); es sollen echte Kerzen, keine Kerzenattrappen sein

[14] GM 305: ,,Beim Altarschmuck ist Maß zu halten. ... Der Blumenschmuck sei immer maßvoll; er soll eher um den Altar herum als auf ihm angeordnet werden.“

Altartuch: ARM 260: ,,Altartuch und Korporale sind ... zu verwenden.“ ARM 268: ,,Zum Zeichen der Ehrfurcht vor der Feier des Herrengedächtnisses und des Mahles, bei dem Leib und Blut Christi gereicht werden, ist der Altar mit wenigstens einem Tuch zu bedecken.“ Analog GM 304

[15] Tisch des Wortes Gottes: SC 51: ,,Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde ...“ SC 7: ,,Gegenwärtig ist er (Christus) in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.“

Die hohe Bedeutung des Ambo als eines zweiten liturgischen Zentrums: ARM 272: ,,Die Würde des Wortes Gottes erfordert für seine Verkündigung einen besonderen Ort in der Kirche, dem sich im Wortgottesdienst die Aufmerksamkeit der Gläubigen wie von selbst zuwendet,“ parallel GM 309: „… Normalerweise soll dieser Ort ein feststehender Ambo sein, nicht ein einfaches tragbares Lesepult.“ LL 5.3: ,,Der Ambo benötigt einen eindeutig bestimmten Ort. Seine künstlerische Ausgestaltung soll die liturgische Bedeutung zum Ausdruck bringen. … Die Auflagefläche für das Buch soll groß genug sein.“ Der Ambo als erhöhter Ort – griechisch: anabainein = hinaufsteigen.

Der Verkündigung vorbehalten: Lesung, Antwortpsalm, Exultet; auch Homilie und Fürbitten; nicht Kommentator, Kantor und Chorleiter: ARM 272, GM 309, LL 5.3.

[16] Aufbewahrung der Eucharistie (Tabernakel): ARM 276: ,,Es wird sehr empfohlen, die Eucharistie in einer vom Kirchenraum getrennten Kapelle aufzubewahren ... oder an einer anderen ehrenvollen und würdig hergerichteten Stelle des Kirchenraumes;“ parallel GM 314.

Der Tabernakel – nur einer, nicht beweglich, undurchsichtig, fest, verschlossen: ARM 177: ,,Die Eucharistie soll nur in einem einzigen, nicht beweglichen, undurchsichtigen und festen Tabernakel aufbewahrt werden, der ... verschlossen ist;“ parallel GM 314. GM 315: ,,Wegen der Zeichenhaftigkeit ist es eher angebracht, dass auf dem Altar, auf dem die Messe gefeiert wird, kein Tabernakel steht“. Er kann entweder auf einem alten Altar, auf dem nicht mehr zelebriert wird, oder in einer geeigneten Andachtskapelle seinen Platz finden“. (vgl. GM 315). Ewiges Licht: GM 316: ,Nach überliefertem Brauch hat beim Tabernakel ständig ein mit Öl oder Wachs genährtes besonderes Licht zu brennen, wodurch die Gegenwart Christi angezeigt und geehrt wird.“ CIC can. 940. LL 5.4: ,,Das Ewige Licht vor dem Tabernakel weist auf die Gegenwart Christi im eucharistischen Brot hin und ist Zeichen der Verehrung.“ LL 6.1.4: ,,Das Ewige Licht in der Nähe des Tabernakels soll seiner Bedeutung entsprechend kunstvoll gestaltet und natürliches, d.h. kein elektrisches, Licht sein.“

[17] Bezüglich der unterschiedlichen Dienste und der (deshalb auch klar räumlich zu differenzierenden) Orte; vgl. LL 5.1: ,,Der Altarraum ist der zentrale Teil des gegliederten Einheitsraumes, in dem die besonderen Vollzüge der Liturgie stattfinden: die Leitung des Gebetes (Sessio), die Verkündigung des Wortes Gottes (Ambo) und der Dienst am Altar.“ (Klammern hinzugefügt); vgl. ARM 257.

ARM 271: ,,Der Vorsitz des Priesters hat dessen Dienst als Vorsteher der Gemeinde und dessen Aufgabe, das Gebet zu leiten, gut erkennbar zu machen. Besonders geeignet ist der Platz im Scheitelpunkt des Altarraumes, der Gemeinde zugewandt, sofern nicht die Gestalt des Raumes oder andere Gründe dagegen sprechen (wenn etwa der Kontakt zwischen Vorsteher und Gemeinde wegen zu großer Entfernung erschwert ist). Der Sitz darf nicht die Form eines Thrones haben. Die Plätze der Teilnehmer, die einen besonderen Dienst ausüben, sollen sich an passender Stelle im Altarraum befinden, damit alle ihre Aufgaben ohne Schwierigkeiten erfüllen können.“ Parallel GM 310: ,,.. .Im Altarraum sind auch die Sitze aufzustellen für die konzelebrierenden Priester, sowie für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, ohne zu konzelebrieren. Der Sitz des Diakons hat nahe bei dem des Zelebranten zu stehen. Für die anderen liturgischen Dienste sind die Sitze so anzuordnen, dass sie deutlich von den Sitzen des Klerus zu unterscheiden sind und dass die liturgischen Dienste die Ihnen anvertraute Aufgabe leicht erfüllen können.“

[18] Der Ort der Taufe. LL 5.5: ,,Die Feier der Taufe (von Erwachsenen und Kindern) ist eine Gemeindefeier, die in der Pfarrkirche stattfinden soll. Jede Pfarrkirche muss daher einen Taufbrunnen haben. – Wie Altar und Ambo hat auch der Taufbrunnen eine Bedeutung, die über die Tauffeier hinausreicht: Er ist eine ständige Tauferinnerung und sollte dies auch in seiner funktionalen und künstlerischen Ausgestaltung zum Ausdruck bringen .... – Der Taufbrunnen kann an verschiedenen Stellen des Kirchenraumes errichtet werden“; möglichst im Blickfeld der Gemeinde, einem angegliederten Raumteil bzw. in einer selbständige Taufkapelle‘ insofern sich hier tatsächlich eine Taufgemeinde versammeln kann. Zu beachten sind die unterschiedlichen Teile und Orte der (Kinder-)Tauffeier: Eröffnung/Kircheneingang Verkündigung/Ambo; Taufakt am Taubrunnen; Abschluss der Feier/Altar (evtl. Marienlob an einem Marienbild). Der ungehinderte Wechsel der Orte (evtl. in Prozession) ist bei der Planung zu bedenken.

Fließendes Wasser veranschaulicht die Symbolik des lebendigen Wassers besser (Zu- und Ableitung).

Die Größe des Taufbeckens soll evtl. auch für Eintauchen geeignet sein. In der Gesamtkonzeption eines Taufortes sind auch der Platz für die Osterkerze und für die heiligen Öle sowie der Behälter für das Weihwasser mit zu bedenken; vgl. can. 858 CIC.

Gefäße für die Tauffeier und die Firmung, LL 6.1.2: ,,Es ist zu überlegen, ob im Kirchenraum (z.B. in der Nähe des Taufortes) nicht ein eigener entsprechend gestalteter Aufbewahrungsort für die heiligen Öle vorgesehen werden kann.“; vgl. Die Weihe der Öle, In: Pontifikale Bd. IV.

[19] LL 6.1.4: ,,Die Osterkerze hat ihren liturgischen Ort in der Feier der Ostemacht und während der Osterzeit. Außerdem findet sie bei Tauffeiern und bei den Messfeiern für Verstorbene während des ganzen Jahres Verwendung. Der Symbolhaftigkeit der Osterkerze entspricht eine besondere Gestaltung des Osterleuchters. Dabei ist zu beachten, dass die Osterkerze u. U. an verschiedenen Stellen im Kirchenraum verwendet wird: in der Osterzeit und bei Messen für Verstorbene im Altarraum (möglichst in der Nähe des Ambo), bei Tauffeiern am Taufort.“

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