Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Wegfall der Stempelmarken

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 77. Jg., Juli/August 2002, Nr. 4, 48.)

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2002, veröffentlicht am 24. Mai 2002 BGBI. Nr., 84/2002 wurde das Gebührengesetz 1957 neuerlich abgeändert und mit § 14 TP 4 folgender Absatz 3 angefügt: "Auszüge, Abschriften und Bescheinigungen gemäß Absatz 1, Ziffer 2, die von gesetzlich anerkannten Kirchen oder religiösen Gesellschaften ausgestellt werden, sind gebührenfrei."

Dieses Gesetz ist mit seiner Veröffentlichung in Kraft getreten, sodass der Hinweis auf Gebührenpflicht bei amtlichem Gebrauch ab sofort entfallen kann. Es wird aber angebracht sein, anstelle des Hinweises folgenden Hinweis anzubringen: "Gebührenfrei gemäß § 14 TP 4 Abs. 3 GebGes. 1957."

Die Höhe der Verwaltungsabgabe (pfarrliche Bearbeitungsgebühr) wurde mit 1. Jänner 2002 von bisher ATS 30,-- auf € 2,10 festgelegt (DiözBl. der Diözese Innsbruck, 77. Jg., Jänner/Feber 2002, Nr. 1, 6.).

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