Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Meldepflicht von Honoraren für bestimmte Berufsgruppen ab dem Jahr 2002

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 77. Jg., Jänner/Feber 2002, Nummer 1, 7.)

Honorare von Vortragenden Lehrenden und Unterrichtenden sowie Freien Dienstnehmer/Innen sind ab dem Jahr 2002 im nachhinein auf einem eigenen Formular an das Finanzamt zu melden, sofern das Entgelt einschließlich von Reisekostenersätzen mehr als 900 Euro im Kalenderjahr bzw. mehr als 450 Euro für jede einzelne Leistung übersteigt.

Daher sind von diesen Personengruppen Name, Anschrift, ASVG-Nmnmer oder zumindest Geburtsdatum und Art der erbrachten Leistung zusätzlich zum Entgelt festzuhalten.

Zu dieser Meldung sind auch die Pfarren verpflichtet.

Bitte beachten:

Für alle Vortragenden im Rahmen des Katholischen Bildungswerkes wird die Landesstelle des KBW diese Meldepflicht an das Finanzamt für die Pfarre übernehmen.

Nach oben scrollen