Bearbeitung: Konrad Breitsching

Gebührenordnung der Diözese Innsbruck

Stand 1. 1. 2002

(vgl. DiözBl. Juli/August 2001 Nr. 4, 51. und Dezember 2001, Nr. 7, 103.)

Mess-Stipendium € 7,00
Priesteranteil € 4,00
Kirchenanteil € 3,00
Mess-Stipendium für Legat- und Stiftungsmessen € 14,00
Priesteranteil € 4,00
Kirchenanteil € 10,00
Organistendienst
Der Betrag kann je nach Leistung und Ausbildung angehoben werden
€ 11,00
Stolgebühren Begräbnis
Im Betrag von 51,00 Euro sind das Messstipendium und die Abgeltung für den Organisten inkludiert
€ 51,00
Priesteranteil inkl. Stipendium € 14.50
Kirchenanteil € 25,50
Organist € 11,00
Regelung für Begräbnisse in Innsbruck
Variante für Organisten: Das Beerdigungsinstitut besorgt den Organisten und verrechnet die Kosten direkt mit den Angehörigen
Für Begräbnis € 10,00
Für Begräbnismesse bzw. Wortgottesdienst € 10,00
Kirchenanteil € 20,00
Für Organist: Richtsatz entsprechend der Gebührenordnung
Vergütungen von Seelsorgsaushilfen  
Hl. Messe ohne Predigt € 14,00
Hl. Messe mit Predigt € 33,00
Bination mit Predigt € 43,50
Trination mit Predigt € 58,00
Begräbnis (Messe m. Predigt; Stip. inkludiert) € 47,50
Beichtaushilfe pro Stunde € 11,00
Einkehrtag pro Halbtag € 58,00
Urlaubsvertretung (1 Woche mit Sonntag) € 180,00
Exerzitien (3-tägige) € 327,00
Gerichtsgebühren I. Instanz Ordentliches Verfahren € 225,00
Dokumentenverfahren € 72,00
Privilegium-Fidei und Nichtvollzugsverfahren: Die von der Konkregation verrechneten Gebühren
Gerichtsgebühren II. Instanz Ordentliches Verfahren € 152,00
Bestätigung per Dekret € 152,00

Zusätzlich zu den Vergütungsbeträgen erhält jeder Aushilfspriester freie Unterkunft und Verpflegung, sowie gegebenenfalls das Messstipendium inkl Kirchenanteil und Fahrtvergütung; für sie wird - wie bisher - eine Obergrenze von € 145,-- festgesetzt.

Für die Bezahlung der Aushilfen ist laut Gebührenordnung der Diözese Innsbruck grundsätzlich die örtliche Kirchenkasse zuständig. Wenn sie dafür nicht zur Gänze auskommen kann, ist ein zuschuss seitens der Finazkammer möglich. Ansuchen sind an das Generalvikariat zu richten.

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