Bearbeitung: Martina Egger/Konrad Breitsching

Instruktion der Apostolischen Pönitentiarie - Beichtvollmacht

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., Jänner/Feber 2000, Nr. 1, 2.)

Gemäß der Instruktion der Apostolischen Pönitentiarie bezüglich außerordentlicher Befugnisse für die Beichtvater auf der ganzen Welt aus Anlass des Großen Jubiläums 2000 (Poenitentiaria Apostolica, Prot. Nr. 617/99) erteilt der Bischof allen Priestern die Beichtvollmacht gem. can. 508 § 1 CIC "im sakramentalen Bereich von Beugestrafen (Exkommunikation, Interdikt und Suspension) loszusprechen, die nicht festgestellte Strafen und nicht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind; diese Befugnis bezieht sich innerhalb der Diözese auch auf Diözesanfremde und auf Diözesane auch außerhalb des Gebietes der Diözese".

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