Geschäftsordnung zum Statut der „Arbeitsgemeinschaft für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Kirche“ - Diözese Innsbruck

(DiözBl. d. Diözese Innsbruck, 85. Jg., Juli 2010, Nr. 4, 32.)

1. Funktionen

1.1.Die Mitglieder der ARGE wählen für die Dauer von drei Jahren eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.

1.2.Der/die Vorsitzende nimmt die Aufgaben der Geschäftsführung der   ARGE wahr und vertritt die ARGE gegenüber dem Seelsorgeamt und nach außen.

1.3.Von den Sitzungen der ARGE werden Protokolle verfasst.

1.4.Der/die Vorsitzende beruft bei Bedarf bzw. auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder, jedoch mindestens zweimal jährlich, eine Sitzung der ARGE ein. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt zwei Wochen vor dem Termin.

2. Entscheidungen

2.1.Die ARGE ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Dabei muss entweder der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in anwesend sein.

2.2.Entscheidungen (außer die in Pt. 2.3. angeführten) werden mit absoluter Mehrheit (mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder) getroffen.

2.3.Entscheidungen in Personalangelegenheiten (Wahlen, Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern), Statuten und Geschäftsordnungsfragen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Darüber sind die Abteilung Gemeinde und die Seelsorgeamtsleitung unverzüglich zu informieren.

3. Projektabwicklung

3.1.Die ARGE entscheidet über Annahme oder Ablehnung eines Projektes und darüber, wer (welches Team) es übernimmt.

3.2.Bei dringenden Anfragen oder bei Anfragen mit eindeutigen Präferenzen für eine/n bestimmte/n Berater/in kann der/die Vorsitzende nach Rücksprache mit mindestens zwei Berater/innen die Projekte vergeben. Geht eine dringende Anfrage an eine/n Berater/in, so kann diese/r nach Absprache mit dem/der Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied der ARGE dieses Projekt übernehmen. Über alle vergebenen und angenommenen Projekte ist in der nächsten Sitzung der ARGE Bericht zu erstatten.

4.Zuordnung Seelsorgeamt/Abteilung Gemeinde

4.1.Ansprechperson für die ARGE ist der/die Leiter/in der Abteilung Gemeinde. Diese/r wird mindestens einmal pro Jahr zu einer Sitzung der ARGE eingeladen.

4.2.Jeweils im September führt der/die Vorsitzende der ARGE mit dem/der Leiter/in der Abteilung Gemeinde Budgetverhandlungen. In diesem Gespräch werden auch die Honorare für die Beratung im Zuständigkeitsbereich der Diözese Innsbruck vereinbart.

4.3.Die Verwaltung des ARGE-Budgets liegt bei der Abteilung Gemeinde.

4.4.Im Konfliktfall entscheidet der/die Seelsorgeamtsleiter/in.
 

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