Gebührenordnung und Vergütungen in der Diözese Innsbruck

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., September/Oktober 2008, Nr. 7, 65.)

 

Mess-Stipendium
gilt auch für „Ämter“, „Rorate“

€ 7,00
Priesteranteil €
 4,00
Kirchenanteil €
 3,00

Mess-Stipendium für Legat- und Stiftungsmessen

€ 14,00
Priesteranteil € 4,00
Kirchenanteil € 10,00

Begräbnis
Auf Beschluss des Priesterrates und des Konsistoriums werden keine Stolgebühren und keine Kirchenbenützungsgebühren ein gehoben.
Wenn das Beerdigungsinstitut den Organist bestellt, stellt es ihn den Angehörigen in Rechnung

Begräbnismesse € 7,-
Organist: Richtsatz entsprechend der Gebührenordnung

Wortgottesdienst

Kein Stipendium für den Wortgottesdienst

Seelsorgsaushilfen[1] 

 

Hl. Messe o. Predigt

€ 15,00 (Messstipendium 7,-
+ Entschädigung 8,- i. e. ,,Sockelbetrag ,,)

Hl. Messe m. Predigt

€ 40,00 (Sockelbetrag 15,-
+ € 25,- für Predigt)

Bination mit Predigt

€ 50,00 (Sockelbetrag 15,-
+1. Predigt 25,- + weitere Predigt 10,-)

Trination mit Predigt

€ 60,00 (Sockelbetrag 15,-
+ 1. Predigt 25,- + weitere 2 Predigten je 10,-)

Begräbnis

€ 50,00 (Messstipendium 7,-
+ Entschädigung 8,- + Predigt 25,- + Begräbnis 10,-)

Beichtaushilfe pro Stunde

€ 15,00

Vergütungen

 

Einkehrtag/e und Exerzitien

Sätze analog zum Bildungswerk[2]

Urlaubsvertretung (1 Woche mit Sonntag)

der Verpflichtung entsprechend

Gerichtsgebühren I. Instanz

Ordentliches Verfahren
€ 225,00
Dokumentenverfahren
€ 72,00
Privilegium-Fidei und
Nichtvollzugsverfahren:
Die von der Kongregation
verrechneten Gebühren

Gerichtsgebühren II. Instanz (Metropolitangericht Salzburg)

Ordentliches Verfahren
€ 152,00
Bestätigung per Dekret
€ 152,00


 



[1] Innerhalb des Dekanates/Seelsorgeraumes wird an die Solidarität (,,Nachbarschaftshilfe“) appelliert.

Anspruch auf Vergütung von Seelsorgsaushilfen nach dieser Gebührenordnung haben nur Ordenspriester ohne Gestellungsvertrag und Stipendiaten.

Zusätzlich zu den Vergütungsbeträgen erhält der Aushilfspriester freie Unterkunft, Verpflegung und die Fahrtvergütung; für sie wird eine Obergrenze von E 150,- festgesetzt. Für die Bezahlung der Aushilfen ist laut Gebührenordnung der Diözese Innsbruck grundsätzlich die örtliche Kirchenkasse zuständig. In begründeten Notsituationen ist ein Zuschuss seitens der Diözese möglich. Ansuchen sind an das Generalvikariat zu richten.

[2] Sätze des Bildungswerkes: 1½ bis 2 Stunden: 65. ½ Tag: € 100,-. 1 Tag € 180,-

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