Bearbeitung: Konrad Breitsching

Petrus Canisiusorden – Statut

(Diözbl. der Diözese Innsbruck, 81. Jg., Dezember 2006, Nr. 8, 84.)

Als zuständiger Bischof errichte ich nach Beratung im Konsistorium am 5. Dezember 2006 den Petrus Canisiusorden der Diözese Innsbruck als Zeichen der öffentlichen Anerkennung für Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Medien, Kunst und Kultur, die in Ausübung ihres Berufes/ihrer Tätigkeit/ihrer Funktion sich besondere Verdienste durch die Unterstützung der Kirche erworben haben und setze folgendes Statut in kraft:

  1. Der Petrus Canisiusorden der Diözese Innsbruck wird als öffentliche Anerkennung an verdiente Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Medien, Kunst und Kultur verliehen, die in Ausübung ihres Berufes/ihrer Tätigkeit/ihrer Funktion die Kirche nachhaltig unterstützt haben.
  2. Der Petrus Canisiusorden der Diözese Innsbruck wird in Gold und in Silber verliehen.
  3. Die Verleihung erfolgt entweder in zeitlichem Zusammenhang mit dem Festtag des Diözesanpatrons Hl. Petrus Canisius gleichzeitig mit der Verleihung der Ehrenzeichen der Diözese oder anlassbezogen.
  4. Kriterien für die Verleihung des Petrus Canisiusordens der Diözese Innsbruck in Gold und Silber sind:
    • Beratung und Unterstützung
    • wissenschaftliche Leistung
    • künstlerische Tätigkeit
    • Leistungen im kulturellen-gesellschaftlichen wie auch im Bildungsbereich
    • organisatorische Tätigkeit
    • mediale Tätigkeit
  5. Der Petrus Canisiusorden in Gold wird für sehr bedeutsame Verdienste für die Heimatkirche verliehen, z.B. auch „für ein Lebenswerk“.
  6. Der Petrus Canisiusorden in Silber wird für Verdienste für die Heimatkirche verliehen.
  7. Anträge auf Verleihung der Petrus Canisiusorden der Diözese Innsbruck können von Dekanen, Pfarrern oder Mitgliedern der Diözesanleitung beim Generalvikar, Bischöfliches Ordinariat, eingebracht werden.
  8. Die Anträge werden von einem vom Bischof ernannten Kuratorium bearbeitet und dem Bischof zur Bestätigung vorgelegt. Der Vorsitzende des Kuratoriums ist der Generalvikar.
  9. Nach der Kuratoriumssitzung und der Bestätigung der vorgeschlagenen Ehrungen durch den Bischof werden die Antragsteller vom Bischöflichen Ordinariat über die Entscheidung informiert.
  10. Die Verleihung findet in festlichem Rahmen statt und wird vom Bischof bzw. Generalvikar oder einem von diesen Beauftragten vorgenommen.
  11. Antragsformulare sind auf der homepage der Diözese abrufbar oder beim Bischöflichen Ordinariat erhältlich.
  12. Ein Unkostenbeitrag von E 100,- (die Hälfte der Dekoration und des Aufwandes) ist seitens des Antragstellers zu leisten.

Der Petrus Canisiusorden wird erstmals im Jahre 2007 verliehen. Dieses Statut tritt mit 1. Januar 2007 in kraft.

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