Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Antennenanlagen für Mobiltelefonnetze auf Sakralbauten und kirchlichen Profanbauten

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 74. Jg., Jänner/Feber 1999, Nr. 1, 5.)

Mit Rücksicht auf den spezifischen Charakter von Sakralbauten ist das Anbringen von Antennenanlagen für Mobiltelefonnetze mit Inkrafttreten dieser Verordnung verboten.

Solange die Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Funkantennen kontroversiell diskutiert wird und bei Anrainern vielfach Ängste und Befürchtungen auslöst, ist das Anbringen genannter Anlagen auch auf kirchlichen Profanbauten im Wohngebiet verboten.

Die Montage von Antennenanlagen für Mobiltelefonnetze außerhalb des Wohngebietes bedarf der Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer (Ansprechpartner: Ing. Bernhard Cambruzzi, Bischöfliches Bauamt).

Mit dieser ab dem 7. Jänner 1999 geltenden Verordnung werden bisherige Regelungen außer Kraft gesetzt.

Innsbruck, 7. Jänner 1999
Reg.ZI. II, 2a-1999-2

Dr. Alois Kothgasser
Bischof von Innsbruck

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