Statut des Instituts für kirchliche Ämter und Dienste

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, vom 6. Oktober 2010, Nr. 3, 7.)

§ 1 Institutsleitung und Geschäftsführung

Der Generalvikar als Personalreferent der Diözese Gurk ist Institutsleiter.

Er vertritt das Institut nach außen und legt inhaltliche Vorgaben fest.

Die Geschäftsführung obliegt dem Referenten für pfarrpastorale Laienmitarbeiter. Die ihm dienstrechtlich zugeordnete Assistentin erfüllt die operativen Aufgaben der Institutsreferate. Außerdem ist der Geschäftsführer zugleich der Sekretär der Dechantenkonferenz.

§ 2 Sitz, Aufgabe und Ziel

Die Neugründung des Instituts für kirchliche Ämter und Dienste hat Bildungsmaßnahmen für Personen im kirchlichen Dienst zum Ziel, um sie für die Seelsorge im Allgemeinen und den jeweiligen kirchlichen Dienst im Besonderen zu professionalisieren und sie außerdem entsprechend zu betreuen. Der Sitz des Instituts ist im Diözesanhaus der Diözese Gurk. Das Institut besteht aufgrund der nicht nur funktionalen Unterscheidung der Dienstämter aus drei Referaten: das Referat für Priester, das Referat für Diakone und das Referat für pfarrpastorale Laienmitarbeiter. Die Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen erfolgen gemäß den kirchlichen Richtlinien und werden auf Institutsebene von den Referaten jeweils autonom wahrgenommen. Aufgabe der Referatsleiter ist es, Bildungsmodule auf Konvergenzkriterien zu prüfen und nach Möglichkeit referatsübergreifend durchzuführen. Das gemeinsame Wahrnehmen von seelsorglichen Aufgaben und die funktional differenzierte kooperative Erfüllung sind das Ziel von referatsübergreifend durchgeführten Bildungseinheiten. Ziel ist nicht nur die Kooperation während der Bildungseinheiten, sondern vor allem die Kooperation der Dienstämter im pfarrlichen, dekanatlichen und diözesanen Bereich.

§ 3 Die Institutsreferate, deren Aufgaben und deren Kontroll- und Steuerungsorgane

§ 3.1 Referat für Priester

Aus- und Fortbildung der Priester gemäß den kirchlichen Richtlinien [Rahmenordnung für die Ausbildung der Priester (ABlÖBK 48 [2009] S. 6-32)] .

Durchführung und Leitung der Triennalkurse.

Durchführung und Leitung der Pfarrbefähigungskurse.

Durchführung und Leitung der Einführungskurse für Priester aus anderen Diözesen und deren Betreuung bei Übernahme von Pfarren.

Einbegleitung und Betreuung von Stipendiaten, insbesondere die Obsorge für Deutschkurse.

Kontroll- und Steuerungsorgan:

Kommission für Priesterfortbildung und Priesterweiterbildung in der Diözese Gurk

§ 3.2 Referat für Diakone

Aus- und Fortbildung der Diakone gemäß den kirchlichen Richtlinien [Rahmenordnung für den Ständigen Diakonat in Österreich (ÖBK März 2009)] und deren Begleitung.

Kontroll- und Steuerungsorgan:

Kommission für Diakone

§ 3.3 Referat für pfarrpastorale Laienmitarbeiter:

Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Laienmitarbeitern

(PAss., PBetr., PHelfer, PfrSekr.,

Pfarrhaushälterinnen, hauptamtl. Mesner) und

deren Betreuung (Leitfaden für PastoralassistentInnen

der Diözese Gurk).

Kontroll- und Steuerungsorgan:

Kuratorium für kirchliche Berufe

§ 4 Inkrafttreten

Dieses Statut tritt mit 01.09.2010 in Kraft.

Dr. Alois Schwarz
Diözesanbischof

Dr. Jakob Ibounig
Ordinariatskanzler

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