Ordnung der Verwaltung des römisch-katholischen Bistums Graz-Seckau – Änderung

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2016-II, 23. September 2016, 27., S. 23)

Mit Wirksamkeit 1. Juli 2016 wird die Ordnung der Verwaltung des römisch-katholischen Bistums Graz-Seckau vom 1. Februar 2010 (Ord.-Zl.: 1 Di/Se 1-10), wie folgt geändert:

1. Präambel

„Das Mensalgut stellt also ein dem Diözesanbischof direkt zur Verwaltung und Nutznießung zugeordnetes Vermögen dar, welches eigenständig geführt wird und diözesanen Regelungen nur insoweit unterliegt, als der Diözesanbischof dies explizit anordnet oder die Verantwortlichen sich mit seiner Zustimmung freiwillig anschließen (z.B. außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen).“

(Ord.-Zl.: 1 Di/Se 5-16)

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