Berufsgemeinschaft der Laien im pastoralen Dienst der Diözese Graz-Seckau

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2012-I, vom 24. Februar 2012, 7.)

Statut – Änderung

Das Statut der Berufsgemeinschaft der Laien im pastoralen Dienst der Diözese Graz-Seckau wird, wie folgt, geändert:

㤠3 Mitgliedschaft in der Berufsgemeinschaft

3.1. Der Berufsgemeinschaft gehören als ordentliche Mitglieder Laien und Angehörige von Instituten gottgeweihten Lebens an, die mit Dekret des Ordinarius zum pastoralen Dienst bestellt sind: Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Pastoralamt, im Amt junge Kirche und in der Katholischen Aktion pastoral Tätige.

Weiters gehören der Berufsgemeinschaft die Ständigen Diakone an, die hauptberuflich als Pastoralassistenten oder pastorale Mitarbeiter angestellt sind.“

Diese Änderung des Statuts vom 16. Oktober 2007 (KVBl 2007,46) tritt mit 1. Februar 2012 zunächst befristet auf drei Jahre in Kraft.

+ Egon Kapellari, Bischof

Dr. Michael Pregartbauer, Kanzler

(Ord.-Zl.: 15 Lp 1-12)

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